Wann ist eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens möglich?

Ulf Matzen
Nicht selten ist der "Hausfrieden" ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Was ist damit überhaupt gemeint und wann kann der Vermieter einem Mieter wegen "Störung des Hausfriedens kündigen"?

Meist ist der Hausfrieden ein Thema im Mehrfamilienhaus. Von Störungen desselben erfährt der Vermieter über Beschwerden anderer Mieter oder weil ihm eine Mietminderung ins Haus flattert. Vom gestörten Hausfrieden spricht man nicht gleich bei jeder kleinen Störung, etwa einer Lärmbelästigung. Hier muss schon das Zusammenleben an sich beeinträchtigt sein.

Was versteht man unter dem "Hausfrieden"?

Mieter im Mehrfamilienhaus sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vermieters verpflichtet. Dies ist eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Dazu gehört, andere Mieter nicht derart zu belästigen oder zu beeinträchtigen, dass diese die Miete mindern oder kündigen, sodass der Vermieter einen Schaden erleidet.

Daraus ergibt sich auch eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme unter den Mietern. Wird sie verletzt, ist dies ein Verstoß gegen mietvertragliche Pflichten. Konkretisierungen dieser Pflicht ergeben sich aus Mietvertrag und Hausordnung, wenn diese Verhaltensregeln für das Zusammenleben im Haus festlegen. Ein Beispiel dafür sind die Ruhezeiten.


Wann ist der Hausfrieden gestört?

Dies ist der Fall, wenn die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme erheblich missachtet wird. Beispiele sind ständige laute Familienstreitigkeiten innerhalb einer Mietpartei, Streit unter verschiedenen Mietparteien mit Beleidigungen und Drohungen oder Auseinandersetzungen, die wiederholte Polizeieinsätze auslösen. Auch innerhalb einer Mietpartei sind Mieter im Rahmen der Rücksichtnahme auf die übrigen Hausbewohner verpflichtet, sich zu mäßigen.

Wenn ständig die Teller fliegen und laut herumgeschrien wird, muss dies nicht mehr akzeptiert werden. Beleidigungen unter Wohnungsnachbarn, Stalking, tätliche Angriffe oder Randalieren im Treppenhaus – auch durch Besucher einer Mietpartei - fallen ebenfalls unter Störungen des Hausfriedens. Auch massive und dauerhafte Lärmbelästigungen können dazu zählen.

Muss der Vermieter einschreiten?

Untätig bleiben kann der Vermieter in solchen Fällen nicht. Denn: Mieter im Mehrfamilienhaus haben ein Recht darauf, dass sie ihre Wohnungen ohne Beeinträchtigungen vertragsgemäß nutzen können. Störungen des Hausfriedens stehen einer solchen Nutzung entgegen. Daher können die Mieter ggf. die Miete mindern oder im Extremfall fristlos kündigen.

Wird die Nutzung einer Wohnung durch Störungen des Hausfriedens erheblich beeinträchtigt, können die Mieter wie bei jedem anderen Mangel der Wohnung zuerst Abhilfe verlangen. Wie diese erfolgt, ist Sache des Vermieters. Keine Rechte haben hier allerdings Grundstücksnachbarn, die nicht in einer Vertragsbeziehung zum Vermieter stehen. Sie müssen ihren eigenen Unterlassungsanspruch gegen die störenden Hausbewohner geltend machen.

Welche Möglichkeiten hat der Vermieter?

Zuerst gilt es, herauszufinden, was passiert ist. Dies ist oft keine einfache Aufgabe. Handelt es sich um einen Streit zwischen mehreren Mietparteien, kann der Vermieter versuchen, zu vermitteln. Hilft dies nichts, ist die nächste mögliche Maßnahme eine schriftliche Abmahnung des störenden Mieters. Kommt es trotz Abmahnung(en) zu weiteren erheblichen Störungen des Hausfriedens, ist unter Umständen eine fristlose Kündigung des störenden Mieters möglich.

Die Abmahnung ist verzichtbar, wenn sie keinerlei Erfolg verspricht, weil sich der Störer zum Beispiel weigert, sein Verhalten zu ändern. Es gibt auch Fälle, in denen dem Vermieter ein weiteres Abwarten nicht zuzumuten ist.

Unter Umständen kommt auch eine "Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch" in Frage, geregelt in § 541 BGB. Diese setzt ebenfalls eine erfolglose vorherige Abmahnung voraus. Die Unterlassungsklage kann unabhängig von einem Verschulden des Mieters erhoben werden, es kann also zum Beispiel auch darum gehen, dass dieser das Untermietverhältnis mit einem randalierenden Untermieter zu beenden hat.

Wann ist eine fristlose Kündigung möglich?

Die fristlose außerordentliche Kündigung erfordert nach § 543 Abs. 1 BGB einen wichtigen Grund. § 569 Abs. 2 legt fest, dass dieser auch in einer Störung des Hausfriedens bestehen kann, wenn diese so nachhaltig ist, dass dem Vermieter nicht mehr zugemutet werden kann, das Ende der regulären, dreimonatigen Kündigungsfrist abzuwarten.

Es muss sich also um sehr schwere und andauernde Störungen handeln oder um Einzelvorfälle, die derart schwer wiegen, dass eine Fortsetzung des Mietvertrages auch aus objektiver Sicht eines Unbeteiligten ausscheidet.

Auch sind alle "Umstände des Einzelfalles" zu berücksichtigen, wie ein Verschulden der Vertragsparteien. Obendrein ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorzunehmen. Das heißt: Das Interesse des Vermieters, dieses Mietverhältnis zu beenden, muss das Interesse des Mieters, seine Wohnung zu behalten, überwiegen. Problematisch kann es werden, wenn der Mieter, von dem die Störung ausgeht, von Obdachlosigkeit bedroht ist.

Vermieter müssen sich vor Augen halten, dass eine fristlose Kündigung nur das letzte Mittel sein kann, um eine Störung des Hausfriedens zu beenden. Auf eine oder mehrere vorherige Abmahnungen kann nur ausnahmsweise verzichtet werden. Die Gerichte bestätigen solche Ausnahmen oft bei Straftaten wie Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Die Störungen müssen beweisbar sein.

Hier einige Beispiele:

Das Amtsgericht München bestätigte die fristlose Kündigung eines Ehepaares mit zwei Kindern. Diese hatten es sich zur Gewohnheit gemacht, jegliches Geräusch aus Nachbarwohnungen mit eigenen lauten Geräuschen zu beantworten, vergleichbar dem Hinwerfen einer Hantel.

Selbst ein gehörloser Mieter konnte aufgrund der allnächtlichen Erschütterungen nicht mehr schlafen. Auch die vorherige Wohnung hatte die Familie bereits deswegen räumen müssen. "Rachelärm" sei nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht (Urteil vom 18.01.2019, Az. 417 C 12146/18).

Das Amtsgericht Melsungen erklärte die fristlose Kündigung eines geistig behinderten Mieters ohne Abmahnung für gerechtfertigt, der versucht hatte, die Tür eines anderen Mieters mit einem Holzhammer einzuschlagen. Offenbar hatte sich dieser zuvor unangemessen gegenüber seiner Freundin verhalten. Beide Mieter waren geistig behindert. Das Gericht erklärte, dass beim nachbarschaftlichen Zusammenleben unter psychisch- und suchtkranken Menschen zwar erhöhte Toleranz angesagt sei.

Die Grenze sei jedoch überschritten, wenn Vermieter und Mieter Schäden erlitten oder ernsthaften Gefahren ausgesetzt wären. Der Totalschaden an der Wohnungstür zeuge von großem Gewaltpotential. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Mieter erneut die Kontrolle verliere und andere gefährde (Urteil vom 07.12.2017, Az. 4 C 325/17).

Ebenso konnte laut Amtsgericht Neuruppin einem Mieter fristlos ohne Abmahnung gekündigt werden, der die Angestellte einer anderen Mieterin als "Fotze" betitelt hatte. Diese hatte ihn zuvor gebeten, den Urin seiner Hundewelpen aus dem Hausflur zu entfernen. Das Gericht sah die schwere Beleidigung als nicht gerechtfertigt an und betrachtete diese als schwere Störung des Hausfriedens (Urteil vom 16.04.2019, Az. 43 C 61/18).

Unzulässig war die fristlose ebenso wie eine ordentliche Kündigung dagegen in einem Fall, den das Amtsgericht Euskirchen verhandelte. Hier hatte sich eine Mietpartei brieflich an die anderen Mieter im Haus gewandt, um die Nebenkostenabrechnung des Vermieters zu kritisieren. Unter anderem ging es um eine Steigerung der Reinigungskosten um 200 Prozent.

Es tauchte das Wort "Wucher" auf. Das Gericht sah in dem Schreiben keine ehrverletzenden Äußerungen. Mieter seien berechtigt, sich kritisch mit einer Nebenkostenabrechnung auseinanderzusetzen (Urteil vom 16.01.2020, Az. 33 C 63/19).




letzte Änderung U.M. am 15.12.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Vorlage: Investitionsberechnung für Immobilien

Investitionsberechnung Immobilie 1.png
Mit dem Excel-Tool lassen sich in kurzer Zeit erste Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist.  Das Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen: Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer.
Preis: 18,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Sachbearbeiter Buchhaltung (m/w/d)*
Wir haben noch viel vor – und Sie? Gerade starten wir in allen Bereichen eine Phase der Neugestaltung, die sich somit auch in Ihrem Bereich bemerkbar macht. Der Geschäftsbereich Versiche­rungsbetrieb ist insbesondere für die Vereinnahmung der Beiträge und die Auszahlung der Leistungen sowie die B... Mehr Infos >>

Mitarbeiter in der Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zu ihm gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China und Indien. B... Mehr Infos >>

Leitung Rechnungswesen (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit (80 -100%) - unbefristet
Die BruderhausDiakonie bietet in Baden-Württemberg vielfältige Assistenz- und Unterstützungsleistungen, Pflege und Beratung sowie Angebote zu Bildung, Erziehung und Arbeit. Rund 5.000 Mitarbeitende stellen die Versorgung von mehr als 10.000 Klienten und Klientinnen sicher. Das 40-köpfige Team des... Mehr Infos >>

Financial Analyst/Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Als Teammitglied in unserer Finanzbuchhaltung bearbeiten Sie qualifiziert alle finanzbuchhalterischen Vorgänge einschließlich der kostenrelevanten Zusatzkontierungen, Kontokorrentvorgänge aus dem Bereich Vermögensmanagement (inklusive Währungen und Wertpapiere), die zahlungsverkehrsbeding... Mehr Infos >>

Director Finance & Controlling (m/w/d)
Die ANWR GROUP gehört zu den erfolgreichsten Handelskooperationen in Europa. Als genossenschaftlich organisierte Unter­neh­mensgruppe vernetzen wir Hersteller und Handel, optimieren Prozesse, generieren Marketing- und Kom­mu­ni­ka­tions­plattformen und entwickeln innovative Lösungen für die Zukun... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Unternehmensentwicklung und Controlling
Das Waisenhaus – Stiftung des öffentlichen Rechts – ist eine seit 1679 bestehende Frankfurter Stiftung. Wir sind eine Ein­richtung der ambulanten, teilstationären und stationären Jugend­hilfe. Unser Ziel ist es, die Lebensperspektive von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Gesellschaft zu ve... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Steuer-, Nebenkosten- und Rendite-Berechnung für Immobilien - Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter)

Mit diesem Excel-Vorlagen-Paket haben Sie alle wichtigen Berechnungen in einem Paket. Sie erhalten Tools zur Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite – Berechnungsprogramm, Residualwertberechnung und Steuerberechnung für Immobilienanlage.
Mehr Informationen >>

Muster-Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Dieser Muster-Mietvertrag gilt für die Vermietung von Garagen und/oder Stellplätzen. Dieses Paket enthält ein Formular im Word-Format, das Sie für eigene Zwecke verwenden und ggf. anpassen können. Mehr Informationen >>

Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen

Betriebskostenabrechnung.png
Mit dem Excel-Tool lassen sich Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen / Mehrfamilienhäuser einfach erstellen. Es reicht die ordentliche Pflege der zugrundeliegenden Rechnungen und der Grunddaten des Mieters. Durch zahlreiche Verlinkungen wird der Abrechnungsprozess deutlich vereinfacht. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>