Mieterselbstauskunft: Absicherung für Vermieter

Ulf Matzen
Die Mieterselbstauskunft gehört heute bei den meisten Wohnungsbesichtigungen selbstverständlich dazu. Allerdings können Vermieter hier einige Fehler machen - heute auch mit teuren Folgen aufgrund der DSGVO. Es kommt darauf an, die richtigen Fragen zu stellen.

Als Vermieter möchte man ungern an Mieter geraten, deren finanzielle Verhältnisse oder auch deren Zahlungsmoral sich später als instabil erweisen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Absicherung - darunter die gute alte Mietkaution, die jedoch betragsmäßig begrenzt ist. Natürlich zahlt es sich aus, auch schon bei der Mietersuche eine gesunde Vorsicht an den Tag zu legen. Weithin üblich geworden ist es daher, Mietinteressenten bei der Wohnungsbesichtigung eine sogenannte Mieterselbstauskunft ausfüllen zu lassen.


Mieterselbstauskunft - was ist das genau?

In einer Mieterselbstauskunft beantwortet der Mieter, wenn er sich für die besichtigte Mietwohnung entschieden hat, schriftlich Fragen des Vermieters, die diesem bei der Mieterauswahl helfen. Der Mieter ist nicht gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen auszufüllen - allerdings verliert er andernfalls die Chancen auf die Wohnung.

Gesetzliche Regelungen zur Mieterselbstauskunft gibt es nicht. Allerdings gibt es verschiedene Gerichtsurteile dazu. Für den Vermieter ist es hier wichtig, die richtigen Fragen zu stellen, um problematische Mieter rechtzeitig zu erkennen. Allerdings muss er auch wissen, welche Fragen der Mieter nicht zu beantworten braucht und welche man am besten von vornherein vermeidet. Besondere Aktualität hat dieses Thema auch wegen der Datenschutz-Grundverordnung.

Welchen Inhalt sollte die Selbstauskunft haben?

Der Vermieter sollte zunächst nach Namen und derzeitiger Anschrift fragen. Auch Geburtsdatum und Geburtsort sind wichtig, ferner der derzeit ausgeübte Beruf. Dann kommen die finanziellen Fragen: Wie hoch ist das Netto-Monatseinkommen? Wer ist der Arbeitgeber des Mietinteressenten? Unzulässig ist die Frage nach der Beschäftigungsdauer im Betrieb.

Wichtig ist auch, ob der Betreffende sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet und ob womöglich eine Lohnpfändung oder ein Gerichtsverfahren wegen ausstehender Miete laufen. Schließlich ist noch wichtig, wer genau einziehen möchte: Wie viele Personen werden zum Haushalt gehören, wie viele Erwachsene und Kinder, sollen Haustiere gehalten werden und, wenn ja, welche?

Muster-Beispiel für eine Mieterselbstauskunft als kostenfrei downloadbares PDF >>

Was muss der Mieter von selbst mitteilen?

Einige Dinge muss der Mietinteressent dem Vermieter unaufgefordert mitteilen. Nämlich die Tatsache, dass er seine Miete nur mithilfe der Sozialbehörden bestreiten kann. Auch ein laufendes Verbraucherinsolvenzverfahren muss der Mieter von sich aus beichten.

Welche Grundsätze gibt die Datenschutz-Grundverordnung vor?

Da es in der Mieterselbstauskunft um personenbezogene Daten geht, ist hier heutzutage auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten. Diese hat allerdings grundsätzlich wenig daran geändert, was der Vermieter fragen darf, und was nicht. Denn auch vor der DSGVO haben die Gerichte entschieden, dass nur Dinge gefragt werden dürfen, die für das Mietverhältnis objektiv eine Rolle spielen.

Nach Artikel 5 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden. Sie dürfen außerdem nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden. Der Vermieter darf die Daten vom Fragebogen also nicht zweckentfremden oder an seinen Schwager weitergeben, der gerne Hausratsversicherungen verkaufen möchte.

Zu beachten ist darüber hinaus der Grundsatz der Datenminimierung: Die erhobenen Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Es dürfen also zum Beispiel keine eigentlich überflüssigen Daten gesammelt werden.

Gespeichert oder aufbewahrt werden dürfen die Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Das heißt: Vermieter müssen die Fragebögen der anderen Mietinteressenten vernichten, sobald sie den Mietvertrag mit dem neuen Mieter unterschrieben haben.

Welche Fragen sind tabu?

Eine ganze Reihe von Fragen darf der Vermieter nicht stellen. Stellt er sie trotzdem, darf der Mietinteressent ohne weiteres lügen. Denn: Er muss sich nicht die Chancen auf eine Wohnung verderben, nur weil der Vermieter unzulässige Fragen stellt.

Unzulässig sind Fragen nach:
  • Religionszugehörigkeit,
  • politischer Orientierung,
  • ethnischer Herkunft oder Staatsangehörigkeit,
  • sexueller Orientierung,
  • Mitgliedschaft in einer Partei, einer Gewerkschaft oder dem Mieterverein,
  • Vorstrafen oder strafrechtlichen Verurteilungen,
  • Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung,
  • Familienplanung (Heiratspläne, Schwangerschaft, Absicht Kinder zu bekommen),
  • Raucher oder Nichtraucher,
  • Erkrankungen oder Behinderungen,
  • Hobbies, z. B. Musizieren.

Auch die Frage nach dem Familienstand (ledig oder verheiratet) wird meist als unzulässig angesehen. Unterschreibt nur ein Partner einer Beziehung den Mietvertrag, haftet auch nur dieser eine für die Miete - unabhängig von einer Ehe. Unterschreiben beide, haften beide als Gesamtschuldner. Daher ist der Familienstand für das Mietverhältnis irrelevant.

Was ist die Folge falscher Auskünfte?

Macht der Mietinteressent bei einer zulässigen Frage falsche Angaben, kann dies dem Vermieter später einen Kündigungsgrund liefern. Unter Umständen ist der Mietvertrag auch wegen arglistiger Täuschung anfechtbar. Aber: Nach Ansicht einiger Gerichte muss sich die falsche Auskunft schon auf etwas beziehen, was für das Mietverhältnis tatsächlich auch zum Zeitpunkt der Kündigung noch relevant ist.

So befasste sich das Landgericht Wiesbaden vor Jahren mit dem Fall eines Mieters, der fälschlicherweise angegeben hatte, keine eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") zu seinem Vermögen abgegeben zu haben. Er war also schon einmal zahlungsunfähig gewesen. Die eidesstattliche Versicherung gibt es heute in dieser Form nicht mehr. Als die Vermieterin die Lüge herausfand, erklärte sie die Anfechtung des Mietvertrages.

Das Gericht ließ den Mietvertrag jedoch bestehen. Denn: Der Mieter war mittlerweile längst wieder zahlungsfähig und hatte in der zweijährigen Vertragslaufzeit stets pünktlich die Miete bezahlt. Seine frühere Zahlungsunfähigkeit war für das Mietverhältnis nicht mehr relevant (Az. 2 S 112/03).

Eine gegenteilige Entscheidung traf das Landgericht München I 2009: Hier hatte eine Mieterin sowohl ihr Gehalt beschönigt als auch ihren beruflichen Status als festangestellte Mitarbeiterin falsch angegeben. Auch sie hatte während der Mietzeit keinen Mietrückstand aufgebaut.

Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass der Vermieter nicht darauf warten müsse, dass ein Schaden eintrete - die Mieterselbstauskunft solle ja gerade verhindern, dass es zu Mietrückständen komme. Daher sei die Kündigung wirksam (Urteil vom 25. März 2009, Az. 14 S 18532/08). Hier ist die Rechtsprechung also nicht einheitlich.

Beantwortet der Mieter Fragen nicht wahrheitsgemäß, die der Vermieter gar nicht stellen durfte, hat dies keinerlei Auswirkungen auf das Mietverhältnis und stellt keinen Kündigungsgrund dar.

Drohen Bußgelder von der Datenschutzbehörde?

Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung sind die Spielregeln bei der Nutzung persönlicher Daten strenger geworden. Heute drohen Vermietern oder Maklern hohe Bußgelder, wenn sie mit den Daten der Mietinteressenten unsachgemäß umgehen.

Bußgelder können für unzulässige Fragen erhoben werden. Sie können aber auch erhoben werden, wenn Daten in die Hände von Dritten gelangen oder nicht gelöscht bzw. geschreddert werden, sobald man sie nicht mehr braucht.

Die Bußgelder nach der DSGVO sollen dabei grundsätzlich eine schmerzhafte Höhe für den Empfänger erreichen. Die Datenschutzbehörden richten sich dabei nach der Schwere des Verstoßes, aber auch nach dem Einkommen des Betreffenden.

Es spielt also eine Rolle, ob es sich um einen privaten Vermieter, einen Makler oder eine große Wohnungsgesellschaft handelt. Bußgelder wegen Datenschutzverstößen sind heute keine Theorie mehr, sondern werden in allen Bereichen verhängt.

Hat der Vermieter einen Makler mit der Vermietung beauftragt, wird derjenige zur Zahlung des Bußgeldes herangezogen, der für den Fehler verantwortlich war, also zum Beispiel den Fragebogen mit den unzulässigen Fragen erstellt hat. Gibt der Vermieter dem Makler klare Anweisungen, unzulässige Fragen zu stellen, wird sich die Behörde an den Vermieter halten.




letzte Änderung U.M. am 30.11.2024
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Michael Samtleben


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Dokumentenverfolgung mit Excel

preview_dashboard_detail1_de.png
Mit diesem Excel-Tool erwerben Sie ein umfangreiches Werkzeug mit dem Tabellenvorlagen sowie Berechnungsmodelle und deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden können. Die Dokumente der verschiedenen Projekte werden sorgfältig erfasst und sorgt für Übersichtlichkeit. 
Preis: 22,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als größter Sozialverband in Deutschland stärkt der VdK den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leistet wertvolle Hilfe in allen Fragen rund um Pflege, Rente, Gesundheit und Behinderung. Mehr als 293.000 Menschen in Hessen und Thüringen sind schon Mitglied – und es werden täglich mehr. Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Steuer-, Nebenkosten- und Rendite-Berechnung für Immobilien - Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter)

Mit diesem Excel-Vorlagen-Paket haben Sie alle wichtigen Berechnungen in einem Paket. Sie erhalten Tools zur Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite – Berechnungsprogramm, Residualwertberechnung und Steuerberechnung für Immobilienanlage.
Mehr Informationen >>

Muster-Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Dieser Muster-Mietvertrag gilt für die Vermietung von Garagen und/oder Stellplätzen. Dieses Paket enthält ein Formular im Word-Format, das Sie für eigene Zwecke verwenden und ggf. anpassen können. Mehr Informationen >>

Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen

Betriebskostenabrechnung.png
Mit dem Excel-Tool lassen sich Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen / Mehrfamilienhäuser einfach erstellen. Es reicht die ordentliche Pflege der zugrundeliegenden Rechnungen und der Grunddaten des Mieters. Durch zahlreiche Verlinkungen wird der Abrechnungsprozess deutlich vereinfacht. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung