
Die
neue Grundsteuerreform in Deutschland ist seit 1. Januar in Kraft, und sie beschäftigt Behörden und Steuerzahler nach wie vor. Auch weil es immer wieder Neues und Wissenswertes zum Thema gibt – wie der Steuersoftware-Spezialist fino taxtech mit seinem
Überblick über Besonderheiten und Kuriositäten zeigt.
1. Verkauf schützt nicht vor Grundsteuerzahlung
Da die Grundsteuer eine Jahressteuer ist, gilt als Steuerschuldner derjenige, dem das Grundstück am 01.01. des Jahres zugerechnet wurde. Wurde das Grundstück im Laufe des Jahres verkauft, bleibt der vorherige Eigentümer trotzdem Steuerschuldner und muss die fälligen Teilbeträge am 15.02, 15.05., 15.08. und 15.11. bezahlen. „Abweichende privatrechtliche Vereinbarungen, so etwa ein Notarvertrag, binden nur den Verkäufer bzw. Käufer, aber nicht die Kommune“, erläutert Inga Krämer, Geschäftsführerin vom Steuersoftware-Spezialisten fino taxtech.
2. Verwertungsverbot soll wahrheitsgemäße Steuererklärung sichern
§ 266 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) verbietet es der Finanzverwaltung, vor dem 01. Januar 2022 eingetretene Änderungen, die ihr im Rahmen der erstmaligen Hauptfeststellung erstmals bekannt werden, für die zurückliegenden Jahre zur Fortschreibung oder Nachfeststellung der Einheitswerte zu verwenden. „Dies soll die wahrheitsgemäße Abgabe der Erklärung und damit eine realitätsgerechte Bewertung sicherstellen. Zumindest in dieser Hinsicht können Steuerzahlende nachträglich nicht negativ überrascht werden“, kommentiert Inga Krämer die Regelung.
3. 10.000 Prozent: Unbebaute Grundstücke brechen Hebesatzrekorde
Mit der Grundsteuerreform wurde eine bereits begrabene Idee wiederbelebt: die Grundsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke, die sogenannte Grundsteuer C (früher: Baulandsteuer). In Monheim erreicht der Hebesatz für diese besondere Grundsteuer einen Spitzenwert von 10.000%. „Die Intention des Gesetzgebers ist klar: Das Eigentum unbebauter Grundstücke soll enorm unattraktiv werden, so will man Spekulationen verteuern und damit verringern. Oder positiv formuliert: Der Anreiz neuen Wohnraum zu schaffen soll erhöht werden“, erklärt Inga Krämer, Geschäftsführerin von fino taxtech.
4. Urteil über Verfassungskonformität der Grundsteuer kann dauern
Darüber, ob die Grundsteuerreform dem Grundgesetz widerspricht oder nicht, scheiden sich die Geister. Die Frage beschäftigt auch die Gerichte: Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.04.2018 über die Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuerrechts gingen zwei Vorlagen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.10.2014 und vom 17.12.2014 voran, denen wiederum zwei Vorinstanzen-Urteile von Finanzgerichten aus dem Jahre 2013 vorausgingen. Vom ersten Urteil eines Finanzgerichts bis zum Urteil des BVerfG vergingen demnach rund fünf Jahre. „Würde man diesen Zeitraum für die verfassungsmäßige Überprüfung des neuen Grundsteuerrechts vor dem BVerfG für die ersten, zumindest teilweise erfolgreichen Urteile aus Rheinland-Pfalz vom 23.11.23 zugrunde legen, dürfte nicht vor 2029 mit einem Urteil des BVerfG zu rechnen sein“, vermutet Inga Krämer.
5. Über 40 Prozent der Berliner Grundsteuerwertbescheide sind falsch
Wie herausfordernd die neue Grundsteuer ist, zeigen Beispiele aus der Hauptstadt. So wurden in zwei Berliner Finanzämtern stichprobenartig 777 Fälle im Rahmen des neuen Grundsteuerrechts durch den Berliner Rechnungshof untersucht. Allein in den geprüften Fällen wurde die Grundsteuerwerte um 30,6 Mio. € zu niedrig festgestellt. Für die etwa 761.000 Wohngrundstücke in Berlin besteht das Risiko, dass die Grundsteuerwerte durch Fehlerberichtigung um rund 48 Mrd. € erhöht werden müssen. Das könne zu jährlichen Grundsteuer-Mehreinnahmen von rund 70 Mio. € führen. „Rechnet man die Stichproben hoch, sind durchschnittlich 41,3 Prozent der Berliner Grundsteuerwertbescheide falsch. Das zeigt, welche Komplexität die Grundsteuer mit sich bringt – und dass dieses Thema noch lange nicht durch ist“, so fino-taxtech-Geschäftsführerin Inga Krämer weiter.
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6. Grundsteueroasen
Steueroasen verbindet man in der Regel eher mit exotischen Eiländern. Doch es gibt sie in punkto Grundsteuer auch in Deutschland: Die drei Gemeinden Weesby, Hörup und Jardelund in Schleswig-Holstein haben sich dazu entschieden, die Grundsteuerhebesätze auf 0 Prozent festzusetzen. Die Folge: Es fällt keine Grundsteuer mehr an. „Die genannten Gemeinden verzeichnen sprudelnde Gewerbesteuereinnahmen durch Windparkanlagen – auf die Grundsteuer sind sie nicht angewiesen“, erklärt Inga Krämer den Grund für die „Grundsteueroasen“.
7. KI sei Dank: Karibik-Insel schafft Grundsteuer ab
Mit gerade einmal 15.000 Einwohnern ist die Karibikinsel Anguilla alles andere als der Nabel der Welt. Dass sie bei KI-Unternehmen dennoch auf ein riesiges Interesse stößt, hat einen besonderen Grund: Anguilla hat die Internet-Domain .ai – und ai ist die Abkürzung für künstliche Intelligenz (artificial Intelligence = AI). Nun reißen sich KI-Firmen förmlich um das Länderkürzel und sind bereit, der Insel den Preis für die Domain-Nutzung von jeweils 140 US-Dollar für zwei Jahre zu zahlen. Legt man 400.000 Domains zugrunde, hat Anguilla neben den Einnahmen durch Touristen, die die Karibikstrände der Insel genießen, nun zusätzlich rund 28 Millionen US-Dollar pro Jahr mehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung beschlossen, die Grundsteuer abzuschaffen.
8. Amsterdam: Hausbreite und Fenster als Grundsteuerkriterien
Apropos Andere Länder, andere Sitten: In der niederländischen Metropole Amsterdam wurde die Grundsteuer früher nach der Breite der Häuser erhoben. „Das ist der Grund, warum viele Grachtenhäuser sehr schmale Fassaden haben – aber dafür nach hinten heraus umso tiefer sind“, erklärt Inga Krämer von fino taxtech. Ein weiteres Kriterium waren die Fenster: Je mehr Fenster ein Gebäude hatte, desto höher fiel die Steuer aus. Manch ein Steuerzahler reduzierte die Steuer, indem er seine Fenster mit Holzbrettern verbarrikadierte.
Erstellt von (Name) E.R. am 26.02.2025
Geändert: 26.02.2025 16:15:41
Quelle:
Fino taxtech
Bild:
Bildagentur PantherMedia / vaselena
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