Hausordnung: Regeln & Tipps

Ulf Matzen
Eine Hausordnung ist gerade im Mehrfamilien-Mietshaus wichtig. Aber: Was darf darin geregelt werden und welche Klauseln sind unwirksam? Hier einige Hinweise zu wichtigen Regelungen in der Hausordnung. Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben der Mieter im Mehrfamilienhaus. Allerdings dürfen Vermieter nicht alles in die Hausordnung schreiben, was sie möchten.

Hausordnung und Mietvertrag

Gesetzliche Regeln zur Hausordnung gibt es nicht – nur Gerichtsurteile. Es gibt verschiedene Varianten der Hausordnung. Hängt der Vermieter diese einfach im Hausflur auf, spricht man von einer "allgemeinen Hausordnung". Mit ihr können nur sehr grundlegende Hinweise zum Verhalten aufgestellt werden, etwa zu den Ruhezeiten. Den Mietern können dadurch keine Arbeiten oder Pflichten übertragen werden.


Wer als Vermieter klare Verhältnisse schaffen will, sollte die Hausordnung immer zu einem Teil des Mietvertrages machen. Entweder ist diese gleich Teil des unterschriebenen Vertragstextes oder sie ist dem Vertrag als Anlage beigeheftet. In jedem Fall sollte die Hausordnung von beiden Parteien unterschrieben sein. Sie nur mit einem Hinweis im Mietvertrag zum Vertragsbestandteil zu machen, reicht nach einigen Gerichten nicht aus.

Werden den Mietern Arbeiten auferlegt oder Verkehrssicherungspflichten übertragen – zum Beispiel Treppenhausreinigung – sollte die grundsätzliche Pflicht im Mietvertrag selbst geregelt sein. Eine Übertragung von Pflichten nur per Hausordnung ist manchen Gerichten nicht genug (z. B. Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.1.2011, Az. 210 C 107/10). Die Einzelheiten kann dann die Hausordnung regeln.

Was kann in der Hausordnung geregelt werden?

Es gibt dafür keinen vorgeschriebenen Inhalt. Regelungen zu folgenden Punkten sind sinnvoll und grundsätzlich zulässig:
  • Gegenseitige Rücksichtnahme,
  • Ruhezeiten,
  • Turnuseinteilung für Treppenhausreinigung,
  • Turnuseinteilung für Winterdienst,
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen,
  • Verhalten im Treppenhaus / Hausflur,
  • Rauchverbot im Treppenhaus,
  • Freihalten von Fluchtwegen / Brandschutz
  • Balkone (sichere Anbringung Balkonkästen, Grillen),
  • Geordnete Müllentsorgung.

Was kann nicht in der Hausordnung geregelt werden?
  • Besuchsverbote,
  • pauschales Verbot des Musizierens,
  • generelles Verbot, nachts zu baden oder zu duschen,
  • pauschales Verbot der Tierhaltung,
  • Arbeitspflicht nur für einzelne Mieter (Winterdienst),
  • Winterdienst oder Treppenhausreinigung ohne Vereinbarung im Mietvertrag,
  • Mindest-Zimmertemperatur / Heizpflicht.

Zu einigen Punkten nun weitere Erläuterungen:

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind meist von den Gemeinden in Satzungen vorgegeben, sollten aber auch in der Hausordnung stehen. Meist üblich ist eine Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 oder 7 Uhr an Werktagen und ganztags an Sonn- und Feiertagen. Die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr wird zunehmend unüblich. Während dieser Zeiten muss keine Totenstille herrschen: Zimmerlautstärke ist erlaubt und wohnübliche Geräusche wie die Toilettenspülung sind auch während der Ruhezeiten hinzunehmen.

Musik muss sich während der Ruhezeiten auf Zimmerlautstärke beschränken. Dies gilt auch für das Musizieren. Die Hausordnung kann dies noch einmal betonen. Ein komplettes Musik- oder Musizierverbot in der Hausordnung ist unwirksam. Die Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich zu der Frage, wie viele Stunden am Tag musiziert werden darf.

Treppenhausreinigung und Winterdienst

In einigen Gegenden ist sie üblicher als in anderen: Die "Kehrwoche". Dabei führen die Mieter die Treppenhausreinigung abwechselnd selbst durch. Die Einzelheiten sollten in der Hausordnung geregelt werden, die grundsätzliche Verpflichtung zu solchen Arbeiten gehört in den Mietvertrag.

Auch das Laubkehren und das Schneeräumen auf den öffentlichen Wegen entlang des Grundstücks können den Mietern übertragen werden. Vermieter sollten daran denken, dass diese Verkehrssicherungspflichten eigentlich ihre Zuständigkeit sind: Sie können nie ganz auf die Mieter übertragen werden. Der Vermieter behält immer eine Aufsichts- und Kontrollpflicht.

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Senioren, die körperlich nicht mehr in der Lage zum Schneeräumen sind, einen Anspruch auf Freistellung davon haben. Sie müssen dann auch niemand anderen damit beauftragen (Urteil vom 30.8.2012, Az. 1 S 52/11). Eine Regelung in der Hausordnung, die nur den Erdgeschossmietern den Winterdienst auferlegt, ist unwirksam (Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.9.2011, Az. 221 C 170/11).

Baden und Duschen

Es gibt unterschiedliche Urteile zu der Frage, ob nächtliches Baden und Duschen per Hausordnung verboten werden kann. Nach dem Landgericht Köln ist ein solches Verbot unwirksam, da diese Geräusche zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung gehören (Urteil vom 17.4.1997, Az. 1 S 304/96). Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah dreistündiges Duschen nach 22 Uhr als Lärmbelästigung an. Hier ging es nicht um die Hausordnung, sondern um ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz (Az. 5 Ss (Owi) 411/90). Das Gericht erklärte auch, dass nächtliches Baden und Duschen vom Nachbarn hinzunehmen ist - als angemessen gelten aber maximal 30 Minuten.

Die Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus schrieb vor, dass die Mieter ihre Badewanne nur an wenigen Stunden pro Tag benutzen durften. Dem Amtsgericht Helmstedt zufolge handelte es sich hier um einen Mangel der Mietwohnung, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigte (Urteil vom 10.2.1987, Az. 3 C 672/86).

Haustiere

Ein pauschales Verbot der Haustierhaltung ist unwirksam. Kleintiere sind immer auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Vermieter kann aber per Mietvertrag die Haltung von größeren Tieren (Hunden) von seiner Zustimmung abhängig machen. Verweigern darf er diese nur mit gutem Grund. Bei gefährlichen Tieren (Kampfhunde, Giftschlangen) kann der Vermieter ebenfalls die Haltung von seiner Zustimmung abhängig machen.

Sicherheit: Brandschutz und Abschließen

Die Hausordnung kann den Mietern verbieten, größere Mengen entzündlicher Stoffe in Kellern und auf dem Dachboden zu lagern. Sinnvoll sind auch Regelungen, die das Zustellen der Fluchtwege mit Gegenständen untersagen. Zum Thema "Kinderwagen" gibt es vielfältige Gerichtsurteile. Ein pauschales Verbot, diese im Hausflur zu parken, wird meist als unwirksam angesehen. Die Gerichte fordern jedoch oft, dass für andere Mieter noch genug Platz zum Passieren sein muss.

Manche Hausordnungen schreiben vor, dass die Haustür nachts abzuschließen ist. Ob dies wirklich der Sicherheit dient, ist fraglich. Jede normale Haustür in einem Mehrfamilienhaus hat heute ein Schnappschloss und außen keine Klinke. Sie abzuschließen, ist unnötig und blockiert im Brandfall den Fluchtweg. Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Hausordnungs-Klausel für unwirksam erklärt, die die Mieter zum nächtlichen Abschließen der Haustür zwang. Bei Abwägung der Interessen – Schutz des Eigentums gegenüber Schutz des Lebens – sei das Leben das schützenswertere Rechtsgut (Az. 2-13 S 127/12).
Tipp für eine Regelung: Nachts die Haustür schließen - aber nicht abschließen.

Besucher

Besuchsverbote sind in der Hausordnung unzulässig. Der Mieter ist Inhaber des Hausrechts an seiner Wohnung und kann empfangen, wen er will, und zu welcher Tageszeit er will. Dies kann der Vermieter auch nicht dadurch aushebeln, dass er sein Hausrecht am Hausflur geltend macht. Der Vermieter kann gegen einzelne Besucher ein Hausverbot aussprechen, wenn diese wiederholt ernsthaft den Hausfrieden gestört, randaliert oder Schäden angerichtet haben.

Heizpflicht

Eine Heizpflicht mit bestimmten Temperaturen hat in der Hausordnung nichts zu suchen. Die persönliche Wohlfühltemperatur ist dem Mieter überlassen. Dieser ist aus dem Mietvertrag auch ohne besondere Regelung zum sorgfältigen Umgang mit der Wohnung verpflichtet und muss daher zumindest soviel heizen, dass keine Schäden entstehen.

Wie kann die Hausordnung geändert werden?

Eine in den Mietvertrag einbezogene Hausordnung kann nicht einseitig geändert werden. Insbesondere können dem Mieter nicht neue Pflichten auferlegt werden. Hier ist die Zustimmung der Mieter erforderlich, also eine nachträgliche Vertragsänderung. Eine Hausordnung, die kein Vertragsbestandteil ist, sondern nur ein einseitiger Aushang im Treppenhaus, darf der Vermieter auch einseitig ändern. Aber: Die Änderung darf wie die ganze Regelung selbst nur allgemeine ordnende Regelungen für das Zusammenleben betreffen (z. B. Benutzung des neuen Fahrradkellers) und den Mietern keine Pflichten auferlegen.




letzte Änderung U.M. am 14.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

RS Toolpaket - Controlling

Excel-Tool_152x89px.jpgWir setzen für Sie den Rotstift an, sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Controlling über 30% im Vergleich zum Einzelkauf. Die wichtigsten Controlling-Vorlagen in einem Paket (Planung, Bilanzanalyse, Investitionsrechnung, ...). Das Controllingpaket umfasst 6 Excel-Tools für Ihre Arbeit! mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Finanzbuchhaltung (d/w/m)
Volt ist die erste paneuropäische Partei. Im Kern steht die Überzeugung, dass nur ein gemeinsam handelndes Europa die Herausforderungen unserer Zeit meistern kann. Dabei sind wir in ganz Europa aktiv und setzen uns auf allen Ebenen für ein geeintes und föderales Europa ein. So gestalten wir berei... Mehr Infos >>

Kreditoren- und Debitorenbuchhalter (m/w/d)
Die HIPP-Unternehmensgruppe hat ihren Sitz in Kolbingen im Kreis Tuttlingen und besteht aus fünf Gesellschaften im Bereich Medizintechnik und Präzisionstechnik. Hipp Präzisionstechnik beliefert und berät branchen­über­greifend vor allem in den Bereichen Luftfahrt, Automobil sowie Anlagen- und Mas... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Wind alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Gene... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Forderungsmanagement / Buchhaltung (m/w/d)
Die Firmengruppe Enno Roggemann zählt zu den führenden Anbietern der Holzbranche. Wir importieren und handeln mit Hölzern, Holzelementen und Holzwerkstoffen von mehr als 1000 nationalen und internationalen Partnern. Die spannenden, modernen und nachhaltigen Materialien vertreiben wir im Großhande... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
SDF ist einer der weltweit führenden Premiumhersteller von Traktoren und Erntemaschinen sowie Motoren. Unsere Unternehmensgruppe umfasst die Marken DEUTZ-FAHR, SAME, LAMBORGHINI, HÜRLIMANN, GRÉGOIRE und VITIBOT. Wir bieten ein erstklassiges Service- und Vertriebsnetz und suchen für unsere stetige... Mehr Infos >>

Spezialistin / Spezialist (w/m/d) Bilanzen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Finanz- und Rechnungswesen suchen wir am Standort Tempelhof eine:n Spezialistin / Spe... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung