Hausordnung: Regeln & Tipps

Ulf Matzen
Eine Hausordnung ist gerade im Mehrfamilien-Mietshaus wichtig. Aber: Was darf darin geregelt werden und welche Klauseln sind unwirksam? Hier einige Hinweise zu wichtigen Regelungen in der Hausordnung. Eine Hausordnung regelt das Zusammenleben der Mieter im Mehrfamilienhaus. Allerdings dürfen Vermieter nicht alles in die Hausordnung schreiben, was sie möchten.

Hausordnung und Mietvertrag

Gesetzliche Regeln zur Hausordnung gibt es nicht – nur Gerichtsurteile. Es gibt verschiedene Varianten der Hausordnung. Hängt der Vermieter diese einfach im Hausflur auf, spricht man von einer "allgemeinen Hausordnung". Mit ihr können nur sehr grundlegende Hinweise zum Verhalten aufgestellt werden, etwa zu den Ruhezeiten. Den Mietern können dadurch keine Arbeiten oder Pflichten übertragen werden.


Wer als Vermieter klare Verhältnisse schaffen will, sollte die Hausordnung immer zu einem Teil des Mietvertrages machen. Entweder ist diese gleich Teil des unterschriebenen Vertragstextes oder sie ist dem Vertrag als Anlage beigeheftet. In jedem Fall sollte die Hausordnung von beiden Parteien unterschrieben sein. Sie nur mit einem Hinweis im Mietvertrag zum Vertragsbestandteil zu machen, reicht nach einigen Gerichten nicht aus.

Werden den Mietern Arbeiten auferlegt oder Verkehrssicherungspflichten übertragen – zum Beispiel Treppenhausreinigung – sollte die grundsätzliche Pflicht im Mietvertrag selbst geregelt sein. Eine Übertragung von Pflichten nur per Hausordnung ist manchen Gerichten nicht genug (z. B. Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.1.2011, Az. 210 C 107/10). Die Einzelheiten kann dann die Hausordnung regeln.

Was kann in der Hausordnung geregelt werden?

Es gibt dafür keinen vorgeschriebenen Inhalt. Regelungen zu folgenden Punkten sind sinnvoll und grundsätzlich zulässig:
  • Gegenseitige Rücksichtnahme,
  • Ruhezeiten,
  • Turnuseinteilung für Treppenhausreinigung,
  • Turnuseinteilung für Winterdienst,
  • Nutzung von Gemeinschaftsräumen,
  • Verhalten im Treppenhaus / Hausflur,
  • Rauchverbot im Treppenhaus,
  • Freihalten von Fluchtwegen / Brandschutz
  • Balkone (sichere Anbringung Balkonkästen, Grillen),
  • Geordnete Müllentsorgung.

Was kann nicht in der Hausordnung geregelt werden?
  • Besuchsverbote,
  • pauschales Verbot des Musizierens,
  • generelles Verbot, nachts zu baden oder zu duschen,
  • pauschales Verbot der Tierhaltung,
  • Arbeitspflicht nur für einzelne Mieter (Winterdienst),
  • Winterdienst oder Treppenhausreinigung ohne Vereinbarung im Mietvertrag,
  • Mindest-Zimmertemperatur / Heizpflicht.

Zu einigen Punkten nun weitere Erläuterungen:

Ruhezeiten

Die Ruhezeiten sind meist von den Gemeinden in Satzungen vorgegeben, sollten aber auch in der Hausordnung stehen. Meist üblich ist eine Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 oder 7 Uhr an Werktagen und ganztags an Sonn- und Feiertagen. Die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr wird zunehmend unüblich. Während dieser Zeiten muss keine Totenstille herrschen: Zimmerlautstärke ist erlaubt und wohnübliche Geräusche wie die Toilettenspülung sind auch während der Ruhezeiten hinzunehmen.

Musik muss sich während der Ruhezeiten auf Zimmerlautstärke beschränken. Dies gilt auch für das Musizieren. Die Hausordnung kann dies noch einmal betonen. Ein komplettes Musik- oder Musizierverbot in der Hausordnung ist unwirksam. Die Gerichte entscheiden sehr unterschiedlich zu der Frage, wie viele Stunden am Tag musiziert werden darf.

Treppenhausreinigung und Winterdienst

In einigen Gegenden ist sie üblicher als in anderen: Die "Kehrwoche". Dabei führen die Mieter die Treppenhausreinigung abwechselnd selbst durch. Die Einzelheiten sollten in der Hausordnung geregelt werden, die grundsätzliche Verpflichtung zu solchen Arbeiten gehört in den Mietvertrag.

Auch das Laubkehren und das Schneeräumen auf den öffentlichen Wegen entlang des Grundstücks können den Mietern übertragen werden. Vermieter sollten daran denken, dass diese Verkehrssicherungspflichten eigentlich ihre Zuständigkeit sind: Sie können nie ganz auf die Mieter übertragen werden. Der Vermieter behält immer eine Aufsichts- und Kontrollpflicht.

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Senioren, die körperlich nicht mehr in der Lage zum Schneeräumen sind, einen Anspruch auf Freistellung davon haben. Sie müssen dann auch niemand anderen damit beauftragen (Urteil vom 30.8.2012, Az. 1 S 52/11). Eine Regelung in der Hausordnung, die nur den Erdgeschossmietern den Winterdienst auferlegt, ist unwirksam (Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.9.2011, Az. 221 C 170/11).

Baden und Duschen

Es gibt unterschiedliche Urteile zu der Frage, ob nächtliches Baden und Duschen per Hausordnung verboten werden kann. Nach dem Landgericht Köln ist ein solches Verbot unwirksam, da diese Geräusche zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung gehören (Urteil vom 17.4.1997, Az. 1 S 304/96). Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah dreistündiges Duschen nach 22 Uhr als Lärmbelästigung an. Hier ging es nicht um die Hausordnung, sondern um ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Immissionsschutzgesetz (Az. 5 Ss (Owi) 411/90). Das Gericht erklärte auch, dass nächtliches Baden und Duschen vom Nachbarn hinzunehmen ist - als angemessen gelten aber maximal 30 Minuten.

Die Hausordnung in einem Mehrfamilienhaus schrieb vor, dass die Mieter ihre Badewanne nur an wenigen Stunden pro Tag benutzen durften. Dem Amtsgericht Helmstedt zufolge handelte es sich hier um einen Mangel der Mietwohnung, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigte (Urteil vom 10.2.1987, Az. 3 C 672/86).

Haustiere

Ein pauschales Verbot der Haustierhaltung ist unwirksam. Kleintiere sind immer auch ohne Zustimmung des Vermieters erlaubt. Der Vermieter kann aber per Mietvertrag die Haltung von größeren Tieren (Hunden) von seiner Zustimmung abhängig machen. Verweigern darf er diese nur mit gutem Grund. Bei gefährlichen Tieren (Kampfhunde, Giftschlangen) kann der Vermieter ebenfalls die Haltung von seiner Zustimmung abhängig machen.

Sicherheit: Brandschutz und Abschließen

Die Hausordnung kann den Mietern verbieten, größere Mengen entzündlicher Stoffe in Kellern und auf dem Dachboden zu lagern. Sinnvoll sind auch Regelungen, die das Zustellen der Fluchtwege mit Gegenständen untersagen. Zum Thema "Kinderwagen" gibt es vielfältige Gerichtsurteile. Ein pauschales Verbot, diese im Hausflur zu parken, wird meist als unwirksam angesehen. Die Gerichte fordern jedoch oft, dass für andere Mieter noch genug Platz zum Passieren sein muss.

Manche Hausordnungen schreiben vor, dass die Haustür nachts abzuschließen ist. Ob dies wirklich der Sicherheit dient, ist fraglich. Jede normale Haustür in einem Mehrfamilienhaus hat heute ein Schnappschloss und außen keine Klinke. Sie abzuschließen, ist unnötig und blockiert im Brandfall den Fluchtweg. Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Hausordnungs-Klausel für unwirksam erklärt, die die Mieter zum nächtlichen Abschließen der Haustür zwang. Bei Abwägung der Interessen – Schutz des Eigentums gegenüber Schutz des Lebens – sei das Leben das schützenswertere Rechtsgut (Az. 2-13 S 127/12).
Tipp für eine Regelung: Nachts die Haustür schließen - aber nicht abschließen.

Besucher

Besuchsverbote sind in der Hausordnung unzulässig. Der Mieter ist Inhaber des Hausrechts an seiner Wohnung und kann empfangen, wen er will, und zu welcher Tageszeit er will. Dies kann der Vermieter auch nicht dadurch aushebeln, dass er sein Hausrecht am Hausflur geltend macht. Der Vermieter kann gegen einzelne Besucher ein Hausverbot aussprechen, wenn diese wiederholt ernsthaft den Hausfrieden gestört, randaliert oder Schäden angerichtet haben.

Heizpflicht

Eine Heizpflicht mit bestimmten Temperaturen hat in der Hausordnung nichts zu suchen. Die persönliche Wohlfühltemperatur ist dem Mieter überlassen. Dieser ist aus dem Mietvertrag auch ohne besondere Regelung zum sorgfältigen Umgang mit der Wohnung verpflichtet und muss daher zumindest soviel heizen, dass keine Schäden entstehen.

Wie kann die Hausordnung geändert werden?

Eine in den Mietvertrag einbezogene Hausordnung kann nicht einseitig geändert werden. Insbesondere können dem Mieter nicht neue Pflichten auferlegt werden. Hier ist die Zustimmung der Mieter erforderlich, also eine nachträgliche Vertragsänderung. Eine Hausordnung, die kein Vertragsbestandteil ist, sondern nur ein einseitiger Aushang im Treppenhaus, darf der Vermieter auch einseitig ändern. Aber: Die Änderung darf wie die ganze Regelung selbst nur allgemeine ordnende Regelungen für das Zusammenleben betreffen (z. B. Benutzung des neuen Fahrradkellers) und den Mietern keine Pflichten auferlegen.




letzte Änderung U.M. am 14.03.2023
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in
Die Kölner Philharmonie im Herzen der Stadt Köln gehört zu den führenden Konzerthäusern in Europa. Jährlich finden bis zu 400 Konzertveranstaltungen mit über 600.000 Besuchern unterschiedlichster Genres und Gattungen statt. Sie ist mit etwa 100 Mitarbeitenden und zusätzlichen studentischen Teilze... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png
Mit dem Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung können Sie die Rendite berechnen. Es müssen lediglich die grünen Eingabefelder mit Werten ausgefüllt werden, dabei werden automatisch die Ergebniswerte berechnet. Mehr Informationen >>

Persönliche Finanzen inkl. Kreditrechner

Checkliste1 (1).png1.png
Sie möchten wissen welche finanziellen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um sich ein Haus oder etwas anderes zu finanzieren? Die Excel Checkliste unterstützt Sie in insgesamt 8 detaillierten Checklisten bei Ihrem Vorhaben. Mehr Informationen >>

Paket für Hausverwalter

Unternehmens- Planung leicht gemacht!
Dieses Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer, aber auch insbesondere für jedes Immobilienunternehmen. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung