Untervermietung einer Wohnung: worauf müssen Mieter und Vermieter achten?

Anna Werner
Steigende Mieten, ein Studium im Ausland, die Fortbildung in einer anderen Stadt oder aber die Wohnung nach dem Auszug des Partners bzw. Kinder zu groß und zu teuer wird – Gründe zur Untermiete sind genügend vorhanden.
  • Doch darf man die gemietete Wohnung einfach so untervermieten?
  • Muss Mieter den Vermieter um Erlaubnis fragen? 
  • Darf der Vermieter die Untervermietung der Wohnung verbieten? 
  • Was ist bei Untervermietung zu beachten? 

Vermieter1x1.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Grundsätzlich steht jedem Mieter in seiner Abwesenheit die Möglichkeit zu, sowohl seine gesamte Wohnung als auch nur ein Teil dieser zu untervermieten, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Allerdings darf ein Untermietvertrag nicht ohne weiteres abgeschlossen werden. Wer seine Wohnung untervermieten möchte, muss einige rechtliche Gegebenheiten beachten.

Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung

Grundsätzlich bedarf es für die geplante Untervermietung der Zustimmung des Vermieters. Die Erlaubniserteilung wird in der Regel schriftlich beantragt. Laut Gesetz muss der Hauptmieter vor Untervermietung die Erlaubnis hierzu beim Vermieter einholen und ihm auch die personenbezogenen Daten des potenziellen Untermieters mitteilen (§ 540 BGB). Sonst drohen Mietern schwerwiegende Konsequenzen – im schlimmsten Fall hohe Bußgelder und sogar eine fristlose Kündigung.


Darf der Vermieter die Untervermietung der Wohnung verbieten?

Wird nur ein Teil einer Wohnung untervermietet, zum Beispiel ein Zimmer zwecks WG-Gründung, darf der Vermieter nach § 553 BGB grundsätzlich die Erlaubnis nicht verweigern, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung entsteht. Verweigert der Vermieter seinem Mieter teilweise Untervermietung der Wohnung, muss er unter Umständen Schadenersatz zahlen (BGH, Urteil v. 11.06.2014, VIII ZR 349/13). Erhält der Mietvertrag eine Klausel, die die Untermiete generell verbietet, ist diese ungültig.

Überlässt der Mieter seine Wohnung vollständig einem Dritten, hat der Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung gegen den Vermieter (BGH, Urteil v, 23.11.2005, VIII ZR 4/05). Bei versagter Erlaubnis steht dem Mieter nur ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zu (§ 540 BGB).

Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung

Das berechtigte Interesse braucht kein dringendes Interesse zu sein. Wichtig ist hierbei, dass dieses Interesse erst nach dem Abschluss des Hauptmietvertrages entstanden ist. Als berechtigte Interessen kommen persönliche bzw. wirtschaftliche Gründe in Betracht. Die wichtigsten seien im Folgenden genannt:
  • Ein berechtigtes Interesse wird anerkannt, wenn der Mieter seinen Lebensgefährten bei sich einziehen lassen möchte.
  • Hat sich die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen durch Auszug oder Tod verringert, sodass der verbliebene Mieter sich die komplette Wohnung alleine überhaupt nicht mehr leisten kann, gilt das auch als berechtigtes Interesse.
  • Der Hauptmieter ist häufig berufsbedingt ortsabwesend und möchte durch die Untervermietung die Wohnungskosten senken und das Einbruchrisiko verringern.
  • Ferner gilt als berechtigtes Interesse, wenn der Mieter sich krankheitsbedingt nicht alleine in der Wohnung aufhalten kann.
  • Möchte der Hauptmieter nicht länger alleine in der Wohnung leben, darf auch hier der Vermieter seine Einwilligung zur Untervermietung nicht verweigern.

Auch wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, gibt es Fälle, wenn der Vermieter die Untermiete untersagen kann. Dies ist der Fall z. B., falls der Mieter seine Wohnung als Ferienwohnung an Touristen weitervermieten will (BGH, Urteil v. 08.01.2014, VIII ZR 210/13). Weiterhin darf der Vermieter bei einer Überbelegung der Wohnung das Einverständnis verweigern (§ 553 Abs. 1 S. 2 BGB).

Eine Überbelegung ist dann gegeben, wenn zum Beispiel zwei Mitbewohner zusammen in die Einzimmerwohnung einziehen. Hat der Vermieter mit dem Untermieter bereits schlechte Erfahrungen als Mieter gemacht, hat er ebenfalls ein Vetorecht. Übrigens kann eine Untervermietung untersagt werden falls konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der potentielle Untermieter die Mietsache beschädigen oder den Hausfrieden nachhaltig stören könnte (§ 553 Abs. 1 BGB).

Ausnahmen, bei denen keine Erlaubnis notwendig ist

Eine Untermiete ist nicht erlaubnispflichtig, wenn der Mieter den nahen Verwandten zum Zwecke einer gemeinschaftlichen Haushaltsführung in die Wohnung aufnimmt, sofern keine Überbelegung der Wohnung vorliegt. Dazu zählen Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, unter Umständen auch die Eltern (BayObLG, Beschluss v. 06.10.1997, RE-Miet 2/96).

Hierbei geht es aber nicht um Untervermietung, sondern um einen unselbstständigen Gebrauch, da die Einzug von Familienangehörigen grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört. Allerdings können die Familienmitglieder auch als Untermieter aufgenommen werden, jedoch muss der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden.

Vor der Aufnahme von Geschwistern und sonstigen Verwandten muss allerdings immer eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Die Pflegepersonen und Hausangestellte dürfen ebenfalls ohne Erlaubnis aufgenommen werden. Besucher, die kürzer als 8 Wochen bleiben, kann der Mieter ebenfalls aufnehmen, ohne den Vermieter darüber informieren zu müssen.

Rechtsfolgen unerlaubter Untervermietung

Eine Untervermietung ohne die erforderliche Erlaubnis des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar. Überlässt der Mieter die Mietsache "unbefugt einem Dritten“, hat der Vermieter zunächst das Recht, den Mieter dementsprechend abzumahnen und ihn aufzufordern, die Untervermietung zu beenden. Kommt der Mieter der Abmahnung nicht nach, kann der Vermieter den Mieter wegen eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache auf Unterlassung verklagen (§ 541 BGB) und schließlich das Mietverhältnis auch fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB).




letzte Änderung A.W. am 29.10.2024
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Johanna Link

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Vorlage: Investitionsberechnung für Immobilien

Investitionsberechnung Immobilie 1.png
Mit dem Excel-Tool lassen sich in kurzer Zeit erste Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist.  Das Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen: Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer.
Preis: 18,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Steuer-, Nebenkosten- und Rendite-Berechnung für Immobilien - Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter)

Mit diesem Excel-Vorlagen-Paket haben Sie alle wichtigen Berechnungen in einem Paket. Sie erhalten Tools zur Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite – Berechnungsprogramm, Residualwertberechnung und Steuerberechnung für Immobilienanlage.
Mehr Informationen >>

Muster-Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Dieser Muster-Mietvertrag gilt für die Vermietung von Garagen und/oder Stellplätzen. Dieses Paket enthält ein Formular im Word-Format, das Sie für eigene Zwecke verwenden und ggf. anpassen können. Mehr Informationen >>

Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung Mietwohnungen

Betriebskostenabrechnung.png
Mit dem Excel-Tool lassen sich Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen für Mietwohnungen / Mehrfamilienhäuser einfach erstellen. Es reicht die ordentliche Pflege der zugrundeliegenden Rechnungen und der Grunddaten des Mieters. Durch zahlreiche Verlinkungen wird der Abrechnungsprozess deutlich vereinfacht. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung