Vermietung von Ferienwohnungen – Das müssen Vermieter beachten

Anna Werner
Seit Jahren erfreut sich die Ferienimmobilienvermietung großer Beliebtheit. Viele Urlauber verbringen ihre Ferien anstatt in einem Hotel viel lieber in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung. Ferienwohnungen sind oftmals günstig und übers Internet einfach zu buchen. Immer mehr Immobilienbesitzer kommen auf den Gedanken, ihre Immobilie als Ferienwohnung zu vermieten. Dennoch sollten sich die Eigentümer vor der Vermietung gründlich informieren. Wer eine Immobilie an Feriengäste vermieten möchte, muss verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen beachten. Vermieter1x1 erklärt, worauf bei der Vermietung von Ferienimmobilien geachtet werden sollte.

Örtliche Regelungen beachten

Die Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung kann eine schöne Einnahmequelle sein. Insbesondere wenn man dort wohnt, wo die anderen Urlaub machen. Doch nicht in jeder Stadt ist die Ferienimmobilienvermittlung ohne Einschränkungen gestattet. In einigen Großstädten und Urlaubsregionen könnten bestimmte Arten der Kurzzeitvermietung ganz verboten sein. Es gibt die Standorte, in denen die kurzfristige Vermietung an zahlende Gäste nur mit einer Genehmigung möglich ist. So greift zum Beispiel in der Bundeshauptstadt Berlin das Zweckentfremdungsverbot. Das Gesetz verbietet gewerbliche Vermietung von Wohnungen an Touristen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung vor. Eine offizielle Erlaubnis können nur die zuständigen Bezirksämter erteilen.

Anmeldung eines Gewerbes

Bei einer kurzzeitigen Vermietung an Feriengäste wird zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbe unterschieden. In der Regel ist die Vermietung einer Ferienwohnung noch keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung, da die Vermietung nicht über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinausgeht. Wenn allerdings der Vermieter entweder mehrere Wohnungen an Touristen vermietet, die Verwaltung der Immobilien zur Erleichterung an einen Dienstleister abgibt, oder das Angebot neben dem Wohnraum auch Zusatzleistungen wie eine Rezeption, Frühstück, Bereitstellen von Mahlzeiten und Getränke sowie laufende Zimmerreinigung umfasst, kann ein Gewerbebetrieb vorliegen.

Ebenso besteht eine gewerbliche Vermietung, wenn eine einzelne Wohnung in hotelmäßiger Weise angeboten wird. Man spricht von einer hotelmäßigen Vermietung, wenn die Wohnung vollständig eingerichtet ist, sich in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt und zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört (BFH, Beschluss vom 28.09.2010, XB 42/10). Unabhängig davon, ob die oben aufgeführten Kriterien vorliegen, ist bei der Beurteilung, ob es sich um Vermögensverwaltung oder Gewerbe handelt, immer eine Einzelfallprüfung notwendig.


Mietvertrag immer in Schriftform

Wer seine Ferienwohnung zur kurzfristigen Vermietung an wechselnde Feriengäste anbietet, kennt den Mieter meist nicht. Daher soll die Anmietung der Ferienunterkunft immer in einem schriftlichen Mietvertrag dokumentiert werden. So lassen sich Missverständnisse und spätere Rechtsstreitigkeiten vorbeugen. Bei Vermietung von Ferienwohnungen werden in der Regel befristete Mietverträge abgeschlossen, die automatisch mit dem Ablauf der beim Vertragsschluss vereinbarten Zeitdauer enden. Der Abschluss des Vertrages für die Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses bedarf keiner besonderen Form.

Der Mietvertrag sollte die Nennung des Vertragspartners, Kontakt- und Adressdaten von Urlaubsgästen, Zeitraum, Ankunfts- und Abreisedatum, Miethöhe, Nebenkosten, Kautionshöhe, eine Beschreibung der Unterkunft, einschließlich allfälliger Nebenräume (z.B. Garagen, Terrasse) sowie aller zur Mitbenutzung zur Verfügung stehenden Einrichtungen (Waschküche, Sauna etc.) sowie Adresse und Lage der Unterkunft enthalten.

Ferner muss in einem solchen Vertrag klar geregelt werden, was in der Miete inbegriffen ist und welche Nebenkosten zusätzlich erhoben werden. Weiterhin sind alle anfallenden Zusatzleistungen wie Reinigung oder Bereitstellen von Mahlzeiten sowie Stornierungsfristen und Stornierungsgebühren genau zu regeln.

Inventarliste der Ferienwohnung

Wichtig ist es auch, eine vollständige Inventarliste für die Ferienwohnung zu erstellen und diese vor und nach jeder Vermietung zu kontrollieren. So lässt sich bei jeder An-und Abreise die Ferienwohnung auf die Vollständigkeit und eventuelle Fehlbestände überprüfen. Somit kann auch nachgewiesen werden, in welchem Zustand sich die Wohnung befand. Wenn etwas verschwunden oder beschädigt ist, können Vermieter dies dem entsprechenden Mieter zuordnen und zur Last legen.

Die Inventarliste soll möglichst vollständig sein. Es ist ratsam, alle Gegenstände, die sich in den vermieteten Räumlichkeiten befinden, von den Möbeln (Bettenzahl, Stühle, Kleiderschränke, Geschirrspüler, Mikrowellen etc.) und Elektrogeräten (TV-, Musikanlagen, Radio) bis hin zu abgegebenen Schlüsseln und elektronischen Türöffner aufzulisten.

Steuerliche Aspekte

Handelt es sich um eine Ferienimmobilie, die auch selbst genutzt wird, ist es in der Regel eine private Vermögensverwaltung. Vermietet man sein selbst genutztes Eigentum auch an andere Personen, erzielt man dabei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einkünfte muss der Vermieter unter dem Punkt „Vermietung und Verpachtung“ in seiner jährlichen Lohn- bzw. Einkommenssteuererklärung angeben (§ 21 EStG). Neben dem Formular müssen bei der Abgabe der Einkommenssteuererklärung auch alle Belege über Einnahmen und Ausgaben sowie Rechnungen vorgelegt werden.

Handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung und wird damit ein jährlicher Gewinn von mindestens 24.500 Euro im Jahr erzielt, besteht eine Gewerbesteuerpflicht des Vermieters. Ebenso unterliegt die kurzfristige Vermietung von Ferienimmobilien der Umsatzsteuer. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht jedoch erst, wenn die Einnahmen des Vermieters eine Freigrenze von 17.500 Euro pro Jahr überschreiten. Wenn die Einnahmen unter dieser Freigrenze liegen, fällt der private Vermieter unter die Kleinunternehmerregelung und ist von der Umsatzsteuer befreit (§19 UStG).




letzte Änderung A.W. am 03.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / tom sch

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualwertberechnung.png
Mit dieser Excel-Vorlage der Residualwertberechnung wird der Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnet. Daher wird das Verfahren auch Restwert-bzw. Bauträgermethode genannt. Der daraus ermittelte Residualwert stellt die Preisobergrenze für ein Grundstück dar, für die sich eine Investition überhaupt noch rentiert an. 
Preis: 38,- EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>