Mietrecht: Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?

Anna Werner
Verstößt der Mieter gegen seine aus dem Mietvertrag entstandenen Pflichten, kann der Vermieter darauf mit Kündigung, Unterlassungsklage oder Abmahnung reagieren. Zum Teil setzt der Ausspruch einer Kündigung bzw. einer Unterlassungsklage jedoch eine erfolglose Abmahnung voraus. Eine Abmahnung dient dazu, eine andere Person aufzufordern, sein vertragswidriges Verhalten einzustellen oder zu ändern. Sie soll dem Mieter deutlich machen, dass der Vermieter nicht mehr bereit ist, die Pflichtverletzung zu dulden. Doch wann verhalten sich Mieter vertragswidrig? Vermieter1x1.de erklärt, welche Gründe eine Abmahnung rechtfertigen.

Eine Abmahnung ist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung. Ein Vermieter kann diese sowohl mündlich als auch schriftlich aussprechen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch die Abmahnung schriftlich zu erklären und per Einschreiben bzw. Rückschein zuzustellen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form für die Abmahnung gibt es nicht. Generell müssen die Vertragsverstöße des Mieters im Abmahnungsschreiben ausführlich und detailliert dargestellt werden.

Wann der Mieter sich vertragswidrig verhält, ist in der Regel abhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart wurde. So richtet sich der Inhalt der Abmahnung nach der Art der Vertragsverletzung. Allerdings kennt das Mietrecht einige Fälle, bei denen eine Abmahnung ausgesprochen werden muss:

Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens

Grundsätzlich darf man in seiner Wohnung nur so laut sein, dass es andere nicht beeinträchtigt. Geräte wie z. B. Staubsauger, Bohrmaschinen, Sägen sowie Musikinstrumente darf der Mieter nur außerhalb der Ruhezeiten benutzen. Zudem gibt es in der Regel in dem jeweiligen Mietshaus die Hausordnung, wo die Zeiten festgeschrieben sind, in denen Lärm untersagt ist. Jedoch halten sich einige Mieter nicht daran. So beschallen sie zum Beispiel in der Nacht das Haus mit lautstarker Musik, spielen den ganzen Tag Klavier oder hantieren jeden Sonntag mit Bohrmaschine und Hammer. Solche Verstöße gegen Ruhezeiten und Hausordnung stellen ein vertragswidriges Verhalten des Mieters dar. Ein solches Verhalten muss der Vermieter nicht dulden. Nutzt der Mieter seine Wohnung vertragswidrig, kann der Vermieter ihn abmahnen und bei weiteren Verstößen fristlos kündigen (§ 569 Abs. 2 BGB).


Abmahnung wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichte

Jeder Mieter hat eine Obhuts- und Sorgfaltspflicht für seine angemietete Wohnung zu tragen. Die Obhutspflicht beginnt mit der Überlassung der Wohnung an den Mieter und endet erst bei der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter, d.h. nach vollständiger Räumung und Herausgabe der Schlüssel.

Sobald dem Mieter die Mietwohnung übergeben wurde, muss er diese sorgfältig und pfleglich behandeln und nach Möglichkeit vor Schäden schützen (§ 536c BGB). Somit hat der Mieter gegen voraussehbare Schäden geeignete Vorkehrungen zu treffen, z.B. er muss gegen Feuchtigkeit lüften, gegen Frostschäden heizen, gegen Ungeziefer regelmäßig seine Wohnung reinigen. Obhuts- und Sorgfaltspflicht umfasst aber auch die Mitteilung an den Vermieter, wenn der Mieter Mängel bzw. Schäden am Mietobjekt feststellt (§ 536c des BGB).

Der Verstoß gegen die Obhutspflichten durch den Mieter stellt ein vertragswidriges Verhalten dar und kann abgemahnt werden (§ 541 BGB).

Abmahnung wegen Mietrückstand

Der Mieter ist vertraglich verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2 BGB). Die Fälligkeit der Miete ist gesetzlich geregelt. Nach § 556 b Abs. 1 BGB wird die Miete monatsweise zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats fällig. Zahlt der Mieter die Miete zu spät oder in nicht korrekter Höhe, rechtfertigt das eine Abmahnung. Abmahnung wegen nicht eingegangener Mietzahlung weist den Mieter darauf hin, dass es sich um einen Vertragsverstoß handelt, der das Mietverhältnis infrage stellt und ordentliche Kündigung, unter Umständen sogar eine fristlose, zur Folge haben kann.

Abmahnung wegen unzulässiger Gebrauchsüberlassung an Dritte

Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters stellt ebenfalls eine Vertragsverletzung dar. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Erlaubnis des Vermieters den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen– egal ob gegen Geld oder umsonst. Überlässt der Mieter die Mietsache einem Dritten, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen, hat der Vermieter das Recht, den Mieter dementsprechend abzumahnen und ihn aufzufordern, die Untervermietung zu beenden. Kommt der Mieter der Abmahnung nicht nach, riskiert er die Kündigung.
Doch Achtung: Eine Art der Untermiete ist nicht erlaubnispflichtig und zwar, wenn der Mieter den nahen Verwandten zum Zwecke einer gemeinschaftlichen Haushaltsführung in die Wohnung aufnimmt, sofern keine Überbelegung der Wohnung vorliegt. Dazu zählen Ehegatten, Kinder, Adoptivkinder, unter Umständen auch die Eltern (BayObLG, Beschluss v. 06.10.1997, RE-Miet 2/96).

Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung

Hält der Mieter ein Tier in der Mietwohnung, für dessen Haltung es einer vorhergehenden Erlaubnis des Vermieters bedarf, ist eine Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung rechtens. Eine solche Erlaubnispflicht betrifft alle Tiere, die nicht zu den Kleintieren gehören, welche grundsätzlich immer erlaubt sind, oder gefährlich sind. Ignoriert der Mieter trotz der Abmahnung das Tierhaltungsverbot, kann der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 543 II 1 BGB wegen eines wichtigen Grundes fristlos kündigen.

Die Abmahnung wegen fehlender Treppenhausreinigung

In vielen Miethäusern ist es üblich, dass die Mieter verpflichtet sind, die Treppen selbst zu reinigen. Es ist auch möglich, dass es einen entsprechenden Verweis auf die Hausordnung gibt, in der die Treppenhausreinigung auf die Mieter abgewälzt wird. Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Treppenhausreinigung nicht nach – schlecht oder gar nicht putzt – kann er abgemahnt werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch das Unterlassen der Treppenhausreinigung der Hausfrieden erheblich gestört ist (AG Hamburg-Altona, Urteil v. 26.04.02, 318a C 327/01).

Eine außerordentliche Kündigung nach einer Abmahnung wegen unterlassener Treppenhausreinigung ist dabei eher unwahrscheinlich. Nach Ansicht der Gerichte ist ein solches Verhalten kein Kündigungsgrund (AG Wiesbaden, Urteil v. 01.07.99, 91 C 2213/99-19; AG Hamburg-Altona, Urteil v. 26.04.02, 318a C 327/01).




letzte Änderung A.W. am 29.11.2024
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Nils Melzer

Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

30.04.2018 14:15:44 - Gast

Und wie schaut es aus, wenn nicht der Mieter sondern der Vermieter gegen seine Pflichten verstößt? Konkreter Fall hier:  Vermieter informiert über Nässeschaden beim Nachbarn und begehrt 2x Zutritt zu der Wohnung, wo er die Ursache vermutet. Es wird kein Leck gefunden. Die angeblich geschädigte Wohnung wird vom Vermieter und seinem eigenen Gutachter erst 3 Wochen später erstmals betreten. Gegenüber diesem Mieter und der Gebäudeversicherung behauptet der Vermieter, dass der Nachbar angeblich die Spüle in der Küche getauscht habe (was vorsätzlich gelogen ist und der beschuldigte Nachbar nur per Zufall erfährt!). Es wird keine ausführliche Leckortung angestrebt und der Fleck soll lediglich mit weisser Farbe überstrichen werden.
Besagte Spüle wurde vor 14 Jahren angeschafft und installiert. Kaufbelege und Herstellerunterlagen noch vorhanden.
[ Zitieren | Name ]

03.05.2018 08:05:25 - Gast

Hallo,
das Problem ist, dass du als Mieter nicht formell abmahnen kannst. Wenn ein Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt, kannst du die Miete kürzen, weil sich ja die Wohnqualität verringert. Danach geht es auf den Rechtsweg. Vorher solltest du dich beim örtlichen Mieterverein beraten lassen. Zuallererst solltest du aber dem Vermieter schriftlich deinen Standpunkt erklären.
Viel Erfolg
[ Zitieren | Name ]

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Excel-Tool: Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage

Unbenannt.png
Das Excel-Tool ist auf seiner Art und Weise einzigartig aufgebaut. Das bedeutet Sie müssen lediglich nur die grüne Eingabefelder mit Werten ausfüllen, dabei werden automatisch die Ergebnisfelder ausgewertet.
Preis: 18,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Als größter Sozialverband in Deutschland stärkt der VdK den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und leistet wertvolle Hilfe in allen Fragen rund um Pflege, Rente, Gesundheit und Behinderung. Mehr als 293.000 Menschen in Hessen und Thüringen sind schon Mitglied – und es werden täglich mehr. Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Finance Allrounder – Controlling, Reporting & Buchhaltung (m/w/d)
Als kommunales Wohnungsunternehmen stehen wir für zukunftsorientiertes, nachhaltiges Bauen und Wohnen. Um unsere Finanzabteilung weiter zu stärken, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und analytisch starke Persönlichkeit als Finance Allrounder - Controlling, Reporting & Buchh... Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Leiter (m/w/d) Administration
Die transnova-RUF Verpackungs- und Palettier­technik GmbH ist ein inter­national agierender, techno­logisch führender Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Automati­sierung von Ver­packungs- und Palettier­prozessen. Auf der techno­logischen Basis modernster Roboter- und Auto­matisierungs­technik... Mehr Infos >>

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

KIS-Immobilien-Formularpaket (IMF 1.2)

Das Excel-Vorlagen-Paket „Immobilien-Formularpaket“ bietet 20 Formular- bzw. Berechnungsblätter für die Immobilienverwaltung. Ausgehend von einer Übersicht können diese Hilfsmittel über Buttons aufgerufen werden. Je nach Art des Formulars ist es mit nützlichen Berechnungs- und Archivierungsfunktionen ausgestattet.  
Mehr Informationen >>

Finance & Controlling Model zur Verwaltung von Eigentumswohnungen in Excel

Mit dem auf Excel basierenden Finance & Controlling Model erwerben Sie ein umfangreiches Tool zur Verwaltung aller Aspekte Ihrer Eigentumswohnung, nebst Kapitaldienstrechner und weiteren vielfältigen Funktionen.
Gleichfalls eignet sich das Tool zur Berechnung der Rendite/Wirtschaftlichkeit.
Mehr Informationen >>

PLC Immobilien Bewertung

PantherMedia_maxxyustas_240x180.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!  Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung