Wann ein Wohnungsmangel vorliegt und wer ihn beseitigen muss

Anna Werner
Nach Einschätzung des Deutschen Mietverbundes treten in Millionen Wohnungen mehr oder weniger schwerwiegende Mängel auf. Undichte Fenster, defekte Heizung, schimmelnde Wände, Umweltgifte – das ist unangenehm und kann sogar für die Gesundheit werden. Wann liegt ein Wohnungsmangel vor und was kann man in diesem Fall tun? Vermieter1x1.de gibt Ihnen Tipps.

Wann liegt ein Mangel vor?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und Mindeststandart der gemieteten Wohnung garantieren (§ 535 BGB). Wenn der Mieter seine Wohnung nicht so nutzen kann, wie er es nach dem Mietvertrag erwarten darf, liegt ein Mangel vor.


Über einen Mangel spricht man generell dann, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung, sogenannte Ist-Beschaffenheit, von dem im Mietvertrag festgelegten Zustand, sogenannte Soll-Beschaffenheit, abweicht. Die Mängel können dabei sachlicher, geregelt im Paragraph 536 Abs. 1 BGB, oder rechtlicher Natur sein, geregelt in Paragraph 536 Abs. 3 BGB.

Sachmangel

Von einem Sachmangel ist vor allem auszugehen, wenn die Mietsache fehlerhaft ist und sich für den gewöhnlichen Gebrauch nicht eignet. Das kann alles sein, was innerhalb der Wohnung nicht funktioniert. Auch die mitvermieteten Flächen oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Treppen, Flure, Keller, Dachboden, Aufzug müssen im benutzbaren Zustand erhalten sein. Technische Anlagen wie Heizung oder Fahrstuhl müssen sich ebenso in einem vertragsgemäßen Zustand befinden.
Zu Sachmängel zählen beispielsweise:
  • Klemmende Fenster und Türen -feuchte Wände und Schimmelflecken
  • Defekte Heizung, Dusche, Rollläden
  • Undichtes Dach
  • Unvorschriftsmäßige Elektroleitungen
  • Verstopfte Abflüsse
  • Defekter Rauchabzug
  • Undichte Wasserrohre und Armaturen
  • Unbenutzbarkeit des Balkons
  • Mängel eines Treppenhauses
  • Ausfall der Aufzugsanlage

Einwirkungen von außen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung spürbar beeinträchtigen (z.B. Großbaustelle in der Nachbarschaft, Straßenbauarbeiten, Modernisierungsarbeiten im Nebenhaus) werden auch als Mängel bewertet. Da solche Beeinträchtigungen häufig mit Lärm, Schmutz, Umweltgifte und Staub verbunden sind und somit einen negativen Einfluss auf die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ausüben.

Rechtsmangel

Von einem Rechtsmangel ist die Rede, wenn der Vermieter dem Mieter den vertragsmäßigen Gebrauch der Mieträume nicht gewähren kann, weil das Recht eines Dritten entgegensteht (§ 536 Abs. 3 BGB), wie beispielsweise:
Ein Vermieter vermietet die Wohnung zur gleichen Zeit mehrmals an verschiedene Personen. Ein Mieter schließt einen Untermietvertrag ab und der Vermieter verlangt vom Untermieter im Falle der Beendigung des Hauptmietverhältnisses die Rückgabe der Mietsache.

Zugesicherte Eigenschaften

Einem Mangel ist es gleichzustellen, wenn der Vermieter dem Mieter die Eigenschaften der Mietwohnung zugesichert hat, die fehlen oder später wegfallen (§ 536 Abs. 2 BGB), wie beispielsweise:
  • Der Vermieter sichert im Mietvertrag zu, dass die Wohnung behindertengerecht ist.
  • Im Mietvertrag wird eine bestimmte Wohnfläche bzw. durchschnittliche Mindesttemperatur zugesichert.
  • Im Mietvertrag ist angegeben, dass die Wohnung einen Balkon oder einen Kellerraum hat.

Wer muss den Mangel beseitigen?

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Der Vermieter hat die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht bezüglich der Mieträume (§ 535 BGB). Treten Mietmängel auf, hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter der vertragsgemäße Zustand seiner Wohnung wiederherstellt – also aufgetretene Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt.
Praxistipp: Wenn Fehler erheblich und nicht vom Mieter zu verantworten sind, dann sollten Sie als Vermieter schnell reagieren und die Wohnungsmängel unverzüglich beheben. Anderenfalls kann der Mieter bei Mängeln die Miete mindern. Bei gravierenden Mängeln kann die Mietzahlung sogar völlig eingestellt werden.

Mängelanzeigepflicht des Mieters

Treten Mängel auf, muss der Mieter dem Vermieter den Mangel sofort anzeigen. Der Mieter ist nach §536c BGB zur unverzüglichen Mängelanzeige verpflichtet. Anderenfalls verliert er seine Gewährleistungsrechte und kann sich sogar schadensersatzpflichtig machen. Auch über die kleineren Mängel, die keine erhebliche Beeinträchtigung mit sich bringen, muss der Vermieter benachrichtigt werden.
Praxistipp: Wohnungsmängel, die durch den normalen Gebrauch während der Nutzung von Wohnung aufgetreten sind, müssen Sie als Vermieter ebenfalls beseitigen. Dazu gehören z. B. verstopfte Rohre an Leitungen, ein abgenutzter Fußboden, Abnutzungen an sanitären Einrichtungen.

Selbstbeseitigungsrecht

Nicht selten holen die Mieter selbst die Handwerker, um die Mängel zu beseitigen. In diesem Fall muss der Vermieter die Rechnungen nicht begleichen. Nach dem Gesetz darf der Mieter einen Mangel keinesfalls selbst beheben, ohne zuvor den Vermieter zur Mängelbeseitigung aufgefordert zu haben.

Ausnahmen davon sind so genannte Notreparaturen, z. B. Rohrbruch oder Strom- bzw. Heizungsausfall am Wochenende. Tritt einen Mangel auf, der umgehend beseitigt werden muss, so kann der Mieter kurzerhand selbst eine Fachfirma beauftragen (§ 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Zudem ist der Mieter berechtigt, den Mangel fachgerecht beheben zu lassen, wenn der Vermieter im Verzug ist. Dies ist der Fall, wenn der Vermieter trotz einer Mangelanzeige und Mahnung die Reparatur innerhalb ausreichend bemessener Frist nicht ausgeführt hat (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Diese Frist muss so bemessen sein, dass der Vermieter die Möglichkeit hat, zumindest eine Fachfirma mit der Überprüfung zu beauftragen. Mängelanzeige und Mahnung können dabei gleichzeitig erfolgen. Voraussetzung ist hier, dass der Vermieter zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung aufgefordert wird.

Des Weiteren kann der Mieter verlangen, die im Rahmen der Mängelbehebung entstandenen Aufwendungen für Handwerker und Material zu erstatten. Eigenleistungen von Mieter sind ebenfalls erstattungsfähig. Reagiert der Vermieter auf die Mängelanzeige nicht rechtzeitig, so kann der Mieter grundsätzlich einen Teil der Miete einbehalten.




letzte Änderung A.W. am 06.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Randolf Berold

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Vorlage zum Evaluieren einer Immobilien-Investition


Sie fragen sich wie muss ein Immobilien-Investor kalkulieren? Was wirft eine Immobile ab? Mit dieser Excel-Vorlage lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie z. B. wie sich der Vermögensstatus (Asset-Position) über den Zeitverlauf entwickelt. 
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: Investitionsberechnung, Finanzierungsberechnung, Renditeberechnung für Immobilien samt Haushaltsbuch

PantherMedia_Andriy_Popov_240x160.jpg
In diesem Excel-Tool können Sie die Finanzierung, Investitionskennzahlen, Renditen von Immobilien berechnen und einen Haushaltsplan erstellen, um über erfolgreiches Sparen und Investieren in  Immobilien im Laufe der Zeit ein Vermögen aufzubauen. Mehr Informationen >>

Muster-Betriebskostenabrechnung


Mit der Muster-Betriebskostenabrechnung in Excel  können Sie Ihre Betriebskosten-Abrechnungen nach Erhalt durch Ihren Vermieter selbst abstimmen oder als Vermieter gar selbst nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrkV) erstellen. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung