Modernisierung von Mietwohnungen: Worauf Vermieter achten sollten

Anna Werner
Wer den Wert seiner Immobilien nachhaltig erhalten möchte, muss diese regelmäßig modernisieren lassen. Doch leider gehen die Modernisierungsarbeiten auch mit zahlreichen Unsicherheiten für den Mieter und Vermieter einher: was gilt als Modernisierungsmaßnahme, und muss der Mieter diese grundsätzlich dulden? Steigt nach der Modernisierung womöglich die Miete, und in welcher Höhe ist eine Mieterhöhung noch rechtmäßig? Vermieter1x1.de hat Antworten auf die am meisten auftretenden Fragen.

Auch ein makellos instand gehaltenes Wohnhaus ist irgendwann nicht mehr zeitgemäß. Die gestiegenen Anforderungen an den Wohnstandard und das durch die drastisch gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten getriebene Bewusstsein für sparsamen Energieverbrauch stellen die Vermieter heutzutage vor neue Anforderungen. Daher lassen die Immobilienbesitzer ihre Mietwohnungen in gewissen Intervallen verbessern. Doch nicht jede Veränderung der Mietwohnung gilt gesetzlich auch als Modernisierung.

Modernisierung oder Erhaltungsmaßnahmen

Unter den Begriff der Modernisierung fallen gemäß § 555 b BGB die baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Mietsache, der Einsparung von Energie, der nachhaltigen Reduzierung von Wasserverbrauch oder der Schaffung neues Wohnraums dienen. So führen die Modernisierungen entweder zu einer echten Wohnwertverbesserung, wenn zum Beispiel der Wohnkomfort durch Einbau eines Aufzugs oder Türöffners mit Gegensprechanlage bzw. durch Schaffung oder Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen auf dem Grundstück wie Spielplatz, Grünanlagen, verbessert wird, oder zur dauerhaften Einsparung von Energie und Wasser, wenn zum Beispiel die Wärmedämmung von Türen und Fenstern verbessert wird oder Gaseinzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt werden (LG Berlin , Urteil v. 14.01.03 , 64 S 49/02 ).

Häufig werden zusammen mit Modernisierungen auch Reparaturen oder Instandhaltungs- als auch Instandsetzungsmaßnahmen ausgeführt. Reparaturarbeiten oder Instandhaltungsmaßnahmen dienen der Erhaltung der Bausubstanz oder der Verschönerung (§ 555a). Durch diese Arbeiten werden die baulichen Mängel, insbesondere Mängel, die infolge von Abnutzung und Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter entstanden sind, behoben und in den Wohnungen die ursprüngliche Funktionalität wiederhergestellt wird (§ 3 Abs. 4 ModEnG). So liegen die Erhaltungsmaßnahmen vor, wenn sich der bereits bestehende Gebrauchswert der Wohnung nicht erhöht.


Typische Erhaltungsmaßnahmen sind (§ 555a BGB):
  • Beseitigung von Schäden in den Mieträumen nach einem Wasserrohrbruch,
  • Reparatur der Heizung,
  • Instandsetzung der Fassade aufgrund von Putzschäden,
  • Austausch von Rohren,
  • Austausch eines abgenutzten Teppichs,
  • Instandsetzung durch Renovierung des Treppenhauses,
  • Austausch von Fenstern,
  • Austausch des schadhaften Waschbeckens oder einer alten Badewanne.

Die Abgrenzung zwischen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen kann im Einzelfall schwierig sein. Dennoch ist diese Unterscheidung wichtig, weil der Vermieter die Kosten für die Instandhaltung oder Reparaturen allein tragen muss, Modernisierungskosten im Gegensatz zu Erhaltungskosten aber auf die Miete umlegen darf.

Korrekte Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen

Beabsichtigt der Vermieter die Modernisierungsarbeiten durchzuführen, muss er den Mieter schriftlich über den Beginn, die Art der Modernisierung, den voraussichtlichen Umfang und die voraussichtliche Dauer der geplanten Maßnahmen und über die zu erwartende Mieterhöhung informieren (§ 555 c Absatz 1 BGB). Nimmt der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme ohne Ankündigung vor, so ist der Mieter nicht verpflichtet, die Modernisierungsmaßnahme zu dulden.

Wann muss der Mieter Modernisierungsarbeiten dulden?

Grundsätzlich muss der Mieter Umbauarbeiten des Vermieters zur Modernisierung dulden, sofern diese die Wohnung verbessern, Energie oder Wasser einsparen oder neuen Wohnraum schaffen (§ 555d Abs. 1 BGB). Außerdem müssen die Modernisierungsmaßnahmen angemessen und sinnvoll sein. Überteuerte Luxusmodernisierungen, wie z.B. Einbau einer Sauna muss der Mieter nicht hinnehmen. Stellen jedoch die geplanten Modernisierungsmaßnahmen für Mieter oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte dar, kann er diese ablehnen.

Das können die baulichen Maßnahmen selbst oder aber die Folgen einer Modernisierung sein, wenn z.B. durch die Bauarbeiten Zuschnitt und Größe der Wohnung sich wesentlich verändern, aber auch wenn die zu erwartende Mieterhöhung dem Mieter nicht zumutbar ist (§ 554 Abs. 2 BGB). Bei gemischten Baumaßnahmen, bei denen sowohl Erhaltungs- als auch Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen werden, richtet sich die Duldungspflicht des Mieters ausschließlich nach den Anforderungen, die für Modernisierungsmaßnahmen bestehen.
Beispiel: Alte Holzkastenfenster sollen durch neue isolierverglaste Kunststofffenster ersetzt werden. Hier muss der Vermieter die alten Fenster austauschen, weil sie defekt sind. Die neuen Kunststofffenster haben einen besseren Schall- und Wärmeschutz, damit die Energie eingespart wird. So überschneidet sich hier die Instandsetzungspflicht des Vermieters mit einer Modernisierungsmaßnahme.

Mieterhöhung nach Modernisierung

Generell darf der Vermieter nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten die Miete erhöhen. So darf er entweder Jahresmiete dauerhaft um bis zu 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB), oder aber wahlweise eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete aufgrund des neuen Ausbaustandards vornehmen. Beides zugleich geht jedoch nicht (LG Berlin, Urteil v. 30.09.15, 65 S 240/15). Darüber hinaus kann der Vermieter nur echte Modernisierungskosten umlegen. Dazu gehören zum Beispiel
  • Bau- und Baunebenkosten wie Material,
  • Handwerkerlöhne,
  • Architekten- und Ingenieurhonorare.

Eventuelle Instandsetzungskosten müssen dabei anteilig herausgerechnet werden (§ 559 Abs. 2 BGB). Zuschüsse, die aus öffentlichen Mitteln stammen, Kosten für Mietausfall während des Umbaus sowie Kreditzinsen und Kreditbeschaffungskosten zählen nicht zu den Modernisierungskosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf (§ 559a BGB; OLG Hamburg, Urteil v. 14.05.81, 4 U 203/80). Ferner darf der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung nur dann verlangen, wenn die Bauarbeiten zu einer dauerhaften Wohnungsverbesserung oder tatsächlichen Energie- bzw. Wassereinsparung führen. Bei Luxussanierungen kann der Vermieter jedoch eine Mieterhöhung nicht ohne weiteres durchsetzen.




letzte Änderung A.W. am 03.03.2023
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  panthermedia.net / Ronalds Stikans

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Excel-Vorlage: Investitionsberechnung für Immobilien

Investitionsberechnung Immobilie 1.png
Mit dem Excel-Tool lassen sich in kurzer Zeit erste Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist.  Das Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen: Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer.
Preis: 18,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

RS Baukostenrechner

Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Tool verschiedene Auswertungen.
Mehr Informationen >>

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung

Hierbei handelt es sich um eine Excel-Vorlage zum berechnen der Rendite für Eigentumswohnung. Durch die verknüpften Formeln erhalten Sie sofort ein Endergebnis. Das Excel-Tool ist für Immobilienmakler/-in aber auch für Wohnungssuchende Personen eine ideale und schnelle Anwenderlösung.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Nebenkostenabrechnung

Dieses Excel-Tool unterstützt Sie bei der Betriebskostenabrechnung ihrer Mietobjekte. Diese Nebenkostenabrechnung eignet sich hervorragend für Privatpersonen und kleine Immobilienverwaltungsgesellschaften, welche ihre Nebenkostenabrechnungen schnell und einfach erstellen möchten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung