Die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter

Anna Werner
Eine Kündigung des Mietvertrages kann unter Umständen für Vermieter eine schwierige Angelegenheit sein. Der Gesetzgeber stellt hier immer strengere formale Anforderungen. Schon jede Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben kann zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen. Die im weiteren Verlauf des Artikels aufgeführten Punkte, könnten Ihnen helfen, die Fehler zu vermeiden.

Sofern ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen ist bzw. kein vertraglicher Verzicht auf die ordentliche Kündigung vorliegt, kann der Mietvertrag über Wohnraum in der Regel sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter ordentlich gekündigt werden (§ 542 BGB).


Kündigungsgrund - berechtigte Interesse

Die Beendigung eines Mietvertrages durch eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat (§ 573 BGB). Solche Interessen sind insbesondere:

Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Eine Möglichkeit das Mietverhältnis zu beenden ist die Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Mieter. Als Beispiele kommen hier laufend unpünktliche Mietzahlungen, regelmäßige Belästigungen und Störungen des Hausfriedens z.B. Lärmbelästigung, vertragswidriger Gebrauch der Mietsache oder Zahlungsrückstände, sofern durch den Zahlungsrückstand die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.

Darüber hinaus muss in dem Kündigungsschreiben das vertragsverletzende Verhalten des Mieters zeitlich und sachlich konkret angegeben werden (Ort, Datum, Uhrzeit und Art des Vertragsverstoßes). Die ordentliche Kündigung wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters setzt keine Abmahnung des Mieters voraus. Allerdings halten die Gerichte häufig eine Abmahnung durch den Vermieter für erforderlich. So ist eine vorherige Abmahnung des Mieters in jedem Fall ratsam.

Eigenbedarf durch den Vermieter oder seine Angehörigen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine Art „Geheimwaffe“ des Vermieters. Diese Kündigung zählt zu dem häufigsten Kündigungsgrund. Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die Räume als Wohnung für sich (als natürliche Person), seine Familienangehörigen oder Angehörigen seines Haushalts benötigt. Zu den Familienangehörigen zählen hierbei Ehegatte, Kinder, Eltern, Enkel oder Geschwister (BGH, Urteil v. 9.7.2003, VIII ZR 276/02, DWW 2003, 258). Der Eigenbedarf kann auch für Nichte oder Neffen beansprucht werden (BGH, Urteil v. 01.2010; Az. VIII 159/09).

Ebenfalls kann der Eigenbedarf für Hausangestellte oder Pflegekräfte angemeldet werden, wenn diese im Haushalt des Vermieters wohnen. Der Eigenbedarf liegt ebenso vor, wenn die Wohnung beruflich, zum Beispiel als Büro, genutzt werden soll (BGH, Urteil v. 26.09.2012 - VIII ZR 330/11). Die Nutzung der bisher vermieteten Wohnung als Zweitwohnung reicht auch als Begründung für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aus (BVerfG, Urteil v. 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13). Bei einer Mehrheit von Vermietern, wenn z.B. Ehegatten gemeinsam in dem Mietvertrag als Vermieter aufgeführt sind, genügt es, wenn der Eigenbedarf für einen von ihnen besteht (LG Berlin, Urteil v. 10.10.2000, 64 S 121/00, NZM 2001, S. 583).

Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Mietsache (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Eine ordentliche Kündigung können Sie ebenfalls rechtfertigen, wenn Sie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert werden und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würden (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Es ist allerdings zu beachten, dass der wirtschaftliche Nachteil erheblich sein muss und die Verwertungskündigung nicht dazu dient, Ihnen einen größtmöglich wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.

Typische Fälle der Verwertung sind:
  • Immobilienverkauf
  • umfassende sanierungs-bzw. Modernisierungsmaßnahmen
  • Abriss des Gebäudes und anschließende Neubebauung
  • Vermietung der Wohnung zu Geschäftszwecken

Kündigungsfristen beachten

Grundsätzlich können Sie als Vermieter das Mietverhältnis nur unter Einhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen kündigen.

Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter beträgt drei Monate, wenn das Mietverhältnis noch keine fünf Jahre besteht (§ 573c Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss den Mieter spätestens am dritten Werktag des Monats erreichen, damit der laufende Monat noch mitzählt. Diese drei Tage werden auch Karenzzeit genannt. Erhält der Mieter die Kündigung nach dem dritten Werktag, verschiebt sich die Frist um einen Monat.

Bei der Berechnung der Kündigungsfrist gelten Samstage als Werktage. Fällt jedoch der letzte Tag der Karenzzeit auf einen Samstag, so ist dieser Samstag nicht als Werktag anzusehen und die Kündigungsfrist verschiebt sich auf den nächsten Werktag (BGH, Urteil v. 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Besteht das Mietverhältnis bereits fünf Jahren, so verlängert sich die Frist für Vermieter um drei Monate. Nach achtjähriger Mietdauer kann der vermietete Wohnraum nur mit einer neunmonatigen Frist gekündigt werden (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).

Kündigungsfristen für Vermieter:
  • 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate

Form und Zugang einer Kündigung

Eine rechtswirksame Kündigung muss schriftlich formuliert werden (§ 568 Abs. 1 BGB). Das Kündigungsschreiben muss von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben sein (§ 126 Abs. 1 BGB). Eingescannte Unterschrift oder Fotokopie ist nicht ausreichend. Die in § 126 BGB beschriebene Schriftform wird nur gewährleistet, wenn Kündigungserklärung per Brief mit einer handschriftlichen Unterschrift oder einer notariell beglaubigten Handzeichen zugestellt wird. Daher genügt eine mündliche Kündigung bzw. Versendung per Fax oder E-Mail nicht.

Das Gesetz verweist aber auf die Möglichkeit aus § 126 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 126a BGB. Dementsprechend kann die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form, also eine E-Mail ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kündigende seinen Namen hinzufügen muss und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht, die den Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht.




letzte Änderung A.W. am 29.10.2024
Autor(en):  Anna Werner

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Vorlage: Investitionsberechnung für Immobilien

Investitionsberechnung Immobilie 1.png
Mit dem Excel-Tool lassen sich in kurzer Zeit erste Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist.  Das Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen: Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer.
Preis: 18,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der weltweiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. V... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bei Bauermeister vereinen sich Innovationskraft und eine lange Tradition im Maschinenbau zu maßgeschneiderten Lösungen für Kunden weltweit. Mit über 135 Jahren Erfahrung zählt Bauermeister zu den weltweit führenden Herstellern von Mahl- und Sichtanlagen für die Lebensmittel-, Mineralien- und Chem... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Junior Business Controller*in (m/w/d)
A+W ist weltweiter Marktführer für Software in der Flachglas- sowie der Fenster- und Türenindustrie mit Hauptsitz in Mittelhessen, Deutschland. Gegründet auf einem krisensicheren Fundament vor über 40 Jahren, ist unser Unternehmen Teil der großen Familie der Constellation Software Inc., die n... Mehr Infos >>

Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung eine Buchhalter/Steuerfachangestellten (m/w/d)
Wiedereinsteiger (m/w/d))! Wir suchen für unsere Verwaltung einen Buchhalter / Steuerfachangestellten (m/w/d) in Teilzeit (Hamburg-Eppendorf), später Vollzeit möglich. Zusätzlich wird ein Minijob angeboten. Wir sind eine größere zahnärztliche Praxis mit angeschlossenem... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung