Gaskrise: Dürfen Vermieter die Heizung herunterregeln?

Ulf Matzen
CO2-Abgabe, Ukrainekrieg, Gasumlage – die Gaspreise in Deutschland rasen in die Höhe. Mitte August 2021 kostete eine Megawattstunde Gas knapp 26 Euro. Mitte August 2022 waren es 292,50 Euro – das ist ein Anstieg um über 1.000 Prozent. Auch der Preis für Heizöl hat sich massiv erhöht. Während Verbraucher immer höhere Kosten schultern müssen, macht sich die Politik Gedanken um die Versorgungssicherheit im Winter.

Mittlerweile (Ende August 2022) sind zwar 80 Prozent der Gasspeicher gefüllt. Am 1.11. sollen es 95 Prozent sein. Ob dieses Ziel erreicht wird und ob das Gas ausreicht, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Fortsetzung der russischen Lieferungen durch Nord-Stream 1 und der Wetterlage im Herbst und Winter.

Das böse Erwachen: Die Nebenkostenabrechnung

Derzeit sind die monatlichen Vorauszahlungen für Heizkosten für die meisten Mieter noch nicht gestiegen. Eine Anpassung der Heizkosten kann erst im Rahmen der Jahresabrechnung erfolgen. Diese muss innerhalb von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes erstellt werden, für 2022 also im Jahr 2023.

Dann steht für Mieter eine massive Nachzahlung und eine Erhöhung der Vorauszahlungen an. Einige Vermieter sind dazu übergegangen, ihre Mieter auf die zu erwartende Steigerung hinzuweisen und sie zur Bildung von Rücklagen aufzufordern. Auch die freiwillige Leistung höherer Vorauszahlungen ist eine Möglichkeit.

Wann muss der Vermieter heizen?

Eine Mietwohnung muss gebrauchstauglich und somit beheizbar sein. Kein Gesetz regelt, wann die Heizung eingeschaltet sein muss – es gibt aber Gerichtsurteile: Die Heizung darf im Sommer ausgeschaltet bleiben. In der sogenannten Heizperiode muss sie betriebsbereit sein – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Gerichte sehen als Heizperiode meist die Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Mai an. Manchmal werden abweichende Zeiträume mietvertraglich vereinbart.


Die Heizung muss den Gerichten zufolge auch außerhalb der Heizperiode eingeschaltet werden, wenn es zu kalt wird. Zum Teil fordern dies die Gerichte, wenn die Temperatur in der Wohnung zeitweise unter 18 Grad sinkt und absehbar ist, dass die Kälte mehr als ein oder zwei Tage lang dauern wird. Andere Richter nehmen die Außentemperatur als Maßstab: Sinkt diese drei Tage lang unter 12 Grad, besteht Heizpflicht. Dies gilt in jedem Fall, wenn die Temperatur in der Wohnung am Tag unter 16 Grad sinkt.

Welche Mindesttemperaturen müssen Vermieter gewährleisten?

Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen. Daher kann diese auch nicht herabgesetzt werden, wie es oft in Presseschlagzeilen zu lesen ist.

Auch hier gibt es Urteile, die sich teils grob an Richtlinien für Arbeitsstätten orientieren und die nicht einheitlich sind. Dabei geht es meist um Mieter, die eine Mietminderung geltend machen. Bei allzu niedrigen Temperaturen geben ihnen die Gerichte recht. Während sich die meisten Gerichte darüber einig sind, dass in den Wohnräumen einer Mietwohnung tagsüber mindestens 20 bis 22 Grad herrschen müssen, gehen die Meinungen zu den Nachttemperaturen auseinander.

Nicht unwichtig, denn in vielen Häusern gibt es eine Nachtabsenkung, durch die die Heiztemperatur heruntergefahren wird. Die meisten Gerichte tendieren nachts, also zwischen 23 und sieben Uhr, zu einer Mindesttemperatur von 18 Grad. Das Amtsgericht Köln sah 16 bis 17 Grad bei Nacht als Sachmangel und als Grund für eine Mietminderung an (Urteil vom 5.7.2016, Az. 205 C 36/16). Andere Gerichte lassen aber auch 16 bis 17 Grad ausreichen, etwa das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 26.1.2021, Az. 206 C 18/19).

Ab wann bildet sich Schimmel?

Eine Faustregel besagt, dass unterhalb von 16 Grad bei Nacht mit einer Schimmelbildung gerechnet werden muss. Kühlt sich die Luft in der Wohnung ab, ist irgendwann der Taupunkt erreicht, an dem sich Kondenswasser an Gegenständen niederschlägt. Dauernde Feuchtigkeit führt zur Schimmelbildung, denn einsatzbereite Schimmelsporen begleiten uns ständig. Allerdings kann dieser Taupunkt sich von Wohnung zu Wohnung und von Wand zu Wand unterscheiden.

Dies hängt vom Baumaterial und von der Wärmedämmung ab. Es kann also durchaus auch bei 16 oder 17 Grad nachts zur Schimmelbildung kommen, die man vielleicht gar nicht bemerkt, weil sie sich hinter Tapeten oder Täfelungen abspielt. Dies kann unschöne Folgen für die Gesundheit haben. Auch das Lüftungsverhalten der Bewohner spielt eine Rolle. Sicher ist: Wer sich nur noch in Decken gewickelt in einem einzigen leicht beheizten Zimmer aufhält und möglichst wenig lüftet, um Energie zu sparen, wird bald ein Schimmelproblem in der Wohnung haben.

Winter 2022/2023: Dürfen Vermieter die Heizung herunterdrehen?

Viel wird über das Herunterregeln der Heizung durch den Vermieter diskutiert. Große Wohnungsunternehmen haben bereits angekündigt, die Nachttemperatur in ihren Mietwohnungen auf 17 Grad zu verringern. Die landeseigenen Wohnbauunternehmen in Berlin wollen nachts auf 17, tagsüber auf 20 Grad reduzieren.

Nach derzeitigem Stand ist eine Reduzierung der Heizleistung unter die von den Gerichten entschiedenen Mindest-Gradzahlen ein Sachmangel, der zur Mietminderung berechtigt. Bei 17 Grad liegt die Vermieterseite jedoch noch im Einklang mit einem Teil der Gerichte. Wie diese in Anbetracht der derzeitigen Situation entscheiden, muss sich zeigen. Fest steht: Alles unter 16 Grad ist eindeutig ein Fall für eine Mietminderung.

Probleme bei einer vertraglichen Absprache niedrigerer Temperaturen

Oft wird als Lösung empfohlen, Mieter einen Zusatz zum Mietvertrag unterschreiben zu lassen, in dem sie sich mit niedrigeren Temperaturen einverstanden erklären. Dies ist aber gar nicht so einfach. So ist eine vertragliche Vereinbarung, die das Recht des Mieters zur Mietminderung ausschließt, per Gesetz unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB).

Eine Mietvertragsklausel, die eine geringere Mindesttemperatur festlegt, als nach den Gerichtsurteilen üblich, ist ebenfalls unwirksam (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Az. 19 C 228/98). Allerdings geht es dabei um unwirksame Klauseln in Formularmietverträgen, die unter das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen.

Eine Individualvereinbarung beider Parteien könnte einen Ausweg bieten. Sie muss dazu jedoch von beiden gemeinsam für den Einzelfall ausgehandelt worden sein. Dem Mieter einseitig ein Formular zur Unterschrift hinzulegen, reicht nicht. Dies ist höchstens für kleine, private Vermieter praktikabel.

Haben Mieter eine Heizpflicht?

Eine gesetzliche Heizpflicht für Mieter gibt es nicht. Diese kann also auch nicht per Gesetz aufgehoben werden, wie man oft liest. Mieter haben jedoch die vertragliche Nebenpflicht – ohne ausdrückliche Vereinbarung – sorgsam mit der Mietsache umzugehen. Dazu gehört es auch, zumindest soviel zu heizen und zu lüften, dass kein Schimmel entsteht und dass keine Rohre kaputtfrieren. Halten sie sich nicht daran, hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch.

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Gaseinsparung beschlossen?

Ab 29.08.2022 will die Bundesregierung per Verordnung für Einsparungen sorgen. Durch folgende Maßnahmen:
  • Klauseln in Mietverträgen, die Mieter zur Einhaltung einer Mindesttemperatur verpflichten, sind ausgesetzt. Mieter dürfen freiwillig weniger heizen. Aber: Nur wenige Verträge enthalten solche Klauseln.
  • Private Swimmingpools innen und außen dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom beheizt werden - sicher ein schwerer Einschnitt für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Ausnahmen: Pools für Therapie, Hotels, Freizeiteinrichtungen, Reha.
  • Die Höchsttemperatur für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden wird auf 19 Grad begrenzt (früher 20 Grad). In Räumen, in denen schwer körperlich gearbeitet wird, darf es kälter sein. Flure, Foyers, Technikräume bleiben ungeheizt. Ausnahmen: Kliniken, Pflege, soziale Einrichtungen.
  • An Handwaschbecken in öffentlichen Gebäuden müssen Boiler und Durchlauferhitzer ausgeschaltet werden, außer wenn Hygiene heißes Wasser erfordert. Die Arbeitstemperatur der Warmwasseranlagen in diesen Gebäuden ist so weit herabzusetzen, wie es noch mit dem Schutz vor Legionellen zu vereinbaren ist (das wären dann 60 Grad). Ausnahmen: Kitas, Schulen, Pflege, Krankenhäuser.
  • Dekorative Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden wird abgeschaltet. Ausnahmen: Kulturveranstaltungen, Volksfeste, Not- und Sicherheitsbeleuchtung.
  • Leuchtreklamen müssen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages dunkel bleiben. Ausnahmen: Straßenbeleuchtung und Schaufenster.
  • Ladentüren beheizter Geschäfte müssen bis Ende Februar geschlossen gehalten werden. Ausnahme: Fluchtwege.
  • Die für Arbeitsräume öffentlicher Gebäude festgelegten Höchsttemperaturen (19 Grad) gelten in gewerblich genutzten Räumen als Mindesttemperatur. Unternehmen können damit die Heizung herunterfahren.
  • Spätestens zu Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Eigentümer größerer Wohngebäude ihre Kunden oder Mieter über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
  • Ab 1. Oktober sind weitere Schritte geplant – zum Beispiel jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizung. Ein hydraulischer Abgleich wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas Pflicht. Ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung sind auszutauschen.




letzte Änderung U.M. am 26.10.2024
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / LCalek


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Renditeberechnung Ferienimmobile - VermietungBewertung Ferienimmobilie.png

Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt.
Preis: 24,37 EUR  Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) – Kreditoren und Debitoren
Die Vogel Group ist ein inhaber­geführtes mittel­ständisches Familien­unternehmen der Automobil­industrie. Für namhafte Kunden fertigen wir hoch­wertige Kunststoff­komponenten und Spritz­guss­formen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen Lohnbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d) ... Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Mitarbeiter:in Buchhaltung & Controlling (w/m/d)
Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Stiftung EVZ) ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung und stärkt das Engagement ihrer Nachkommen, agiert gemeinsam mit jungen Menschen für lebendiges Erinnern an die Schicksal... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in
Die Kölner Philharmonie im Herzen der Stadt Köln gehört zu den führenden Konzerthäusern in Europa. Jährlich finden bis zu 400 Konzertveranstaltungen mit über 600.000 Besuchern unterschiedlichster Genres und Gattungen statt. Sie ist mit etwa 100 Mitarbeitenden und zusätzlichen studentischen Teilze... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Unternehmensplanung und Organisation (m/w/d)
Unsere Biere sind während der vergangenen sieben Jahrhunderte zu einem Stück Münchner Kultur geworden. Als älteste Münchner Brauerei verbinden wir Tradition und Moderne. In unserem denkmal­geschützten Gebäude im Herzen von München brauen wir heute mithilfe modernster Anlagen­technik. Besonderen W... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

RS Baukostenrechner

Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Tool verschiedene Auswertungen.
Mehr Informationen >>

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung

Hierbei handelt es sich um eine Excel-Vorlage zum berechnen der Rendite für Eigentumswohnung. Durch die verknüpften Formeln erhalten Sie sofort ein Endergebnis. Das Excel-Tool ist für Immobilienmakler/-in aber auch für Wohnungssuchende Personen eine ideale und schnelle Anwenderlösung.
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: RS Nebenkostenabrechnung

Dieses Excel-Tool unterstützt Sie bei der Betriebskostenabrechnung ihrer Mietobjekte. Diese Nebenkostenabrechnung eignet sich hervorragend für Privatpersonen und kleine Immobilienverwaltungsgesellschaften, welche ihre Nebenkostenabrechnungen schnell und einfach erstellen möchten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>