Grundsteuer: Wie lauten die ersten Urteile zur neuen Grundsteuer?

Ulf Matzen
2023 haben viele Grundstückseigentümer Einspruch gegen ihren Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerwertbescheid eingelegt. Denn: Auch das neue Grundsteuersystem wirft viele rechtliche Zweifel auf. Erste Gerichtsentscheidungen sind nun ergangen.

Einspruch gegen Grundsteuerbescheid: Wie läuft das Verfahren ab?

Bisher wurden in der Regel noch keine endgültigen Grundsteuerbescheide erteilt, sondern nur die vorbereitenden: der Grundsteuermessbescheid und der Grundsteuerwertbescheid. Eigentümer, die sich gegen die neue Grundsteuer wehren möchten, müssen bereits gegen diese beiden Bescheide vorgehen, da sie die Grundlage zur Berechnung der späteren Grundsteuer bilden - auch, wenn darin noch kein Steuerbetrag genannt wird.

Ein Widerspruch richtet sich an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Diese kann ihn ändern oder so lassen. In der Regel wird ein Widerspruch kaum Erfolg haben - es sei denn, es werden konkrete Berechnungsfehler oder Ähnliches geltend gemacht. Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, können Betroffene Klage erheben. In den bisherigen Entscheidungen geht es um das neue "Bundesmodell".

Wie hat das Sächsische Finanzgericht Leipzig entschieden?

Sachsen wendet das Bundesmodell mit Abweichungen an. Das Finanzgericht Leipzig hat die Feststellung der Grundsteuerwerte und des Grundsteuermessbetrages nach diesen Regelungen für rechtmäßig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber bei der Grundsteuer viel Gestaltungsspielraum gegeben.

Er dürfe die Bewertung des Grundbesitzes möglichst einfach und praktikabel gestalten. Pauschalierungen und Typisierungen seien daher zulässig. Grenze sei der Gleichheitsgrundsatz. Das Bemessungssystem müsse eine "realitätsgerechte und lastengleiche Besteuerung" sicherstellen. Das aktuelle Regelwerk genüge diesen Anforderungen.

Es sei rechtmäßig, der Berechnung des Ertragswertes einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie durchschnittliche Nettokaltmieten zugrunde zu legen. Es müssten nicht alle Eigenheiten des einzelnen Gebäudes berücksichtigt werden.

Es sei zulässig, dass der Bodenwert durch Gutachterausschüsse festgelegt werde. Diese seien von den Finanzbehörden unabhängig. Dass in jedem Ausschuss zwei Finanzbeamte säßen, schade nichts.

Zweifel an der Bestimmtheit der Bescheide bestünden nicht: Zwar lasse sich an ihnen nicht die endgültige steuerliche Belastung ablesen. So sei es aber nach altem Grundsteuerrecht auch schon gewesen, da die Gemeinden im laufenden Jahr ihre Hebesätze anpassen durften (Urteil vom 24.10.2023, Az. 2 K 574/23, Rechtsmittel möglich).

Wie hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden?

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat sich auf die Seite der Grundeigentümer gestellt. Es hat in zwei Fällen entschieden, dass die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide wegen "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit" auszusetzen sei. Es handelte sich um Beschlüsse im Eilverfahren. Dabei wird der Fall nur summarisch geprüft. Die endgültige Entscheidung erfolgt im Hauptverfahren.

Das Gericht betonte zunächst, dass für Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide die Finanzgerichte zuständig seien - und nicht, wie von der Finanzverwaltung gewünscht, die Verwaltungsgerichte. Dies ist für die Steuerpflichtigen positiv, weil Verfahren bei den Verwaltungsgerichten deutlich länger dauern.

Wie hat das Finanzgericht zur Ermittlung der Bodenrichtwerte entschieden?

Das Gericht in Rheinland-Pfalz bezweifelte, dass das neue Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte rechtmäßig ist. Insbesondere wurde die Unabhängigkeit der rheinland-pfälzischen Gutachterausschüsse angezweifelt.

Der Ausschussvorsitzende könne Anzahl und Auswahl der Mitglieder beeinflussen. Es würden zwingend mindestens zwei Angehörige der Finanzverwaltung mitarbeiten, deren Tätigkeit die Finanzverwaltung jederzeit beenden könne. §192 BauGB schreibe jedoch eine Unabhängigkeit der Gutachter vor. Dies bedeute auch Weisungsunabhängigkeit.

Das Gericht hatte zudem ernste Zweifel an der Vollständigkeit der Datengrundlage für die Bodenrichtwerte. Es seien große Datenlücken bei der Führung und Auswertung der den Werten zugrunde liegenden Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses zu befürchten. Dies begründete das Gericht mit empirischen Untersuchungen aus 2017. Daraus ergebe sich, dass Daten zu wertbildenden Faktoren wie Ausstattung und Modernisierungsgrad in einem teils hohen Prozentsatz der Datensätze gefehlt hätten.

Frühere Untersuchungen hätten ergeben, dass die Ausschüsse gerade in ländlichen Gebieten mit wenig Grundstücksverkäufen kaum genug Daten zur Verfügung hätten und die Bodenrichtwerte stattdessen selbst aufgrund von "Marktgespür und Sachverstand" festsetzten.
In beiden verhandelten Fällen hielt das Gericht es für möglich, dass für die Grundstücke ein niedrigerer Wert anzusetzen sei, als der gesetzlich typisierte Grundsteuerwert.

Welche verfassungsrechtlichen Zweifel hatte das Gericht?

Verfassungsrechtliche Zweifel äußerte das Gericht im Hinblick auf das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Grundgesetz. Die Bemessungsgrundlage einer Steuer müsse, um die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen zu gewährleisten, so gewählt und ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbilde.

Nur könne das Gericht der neuen Grundsteuerregelung gar keinen klaren Belastungsgrund entnehmen - also keinen Grund für die Besteuerung. Ginge man vom Belastungsgrund des Innehabens von Grundbesitz aus, sei es widersprüchlich, dass die Grundsteuer komplett auf Mieter abgewälzt werden könne. Auch würden Erbbaurechtsgeber von der Grundsteuer komplett entlastet, obwohl sie mit dem Erbbauzins sogar Erträge erzielen würden, während Erbbauberechtigte mit der Steuer belastet würden, obwohl sie für die Grundstücksnutzung zahlen müssten.

Das Finanzgericht äußerte erhebliche Zweifel daran, dass die §§ 218 ff. BewG grundsätzlich dazu geeignet seien, zu einer realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung zu führen. Der Grund sei die hohe Zahl gesetzlicher Typisierungen und Pauschalierungen. Gemeint ist hier insbesondere die Verwendung von Zahlen aus Tabellen in Gesetzesanhängen. Das Gericht kritisierte die "nahezu vollständige Vernachlässigung aller individueller Umstände der konkret bewerteten Grundstücke" (Beschlüsse vom 23.11.2023, Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23, Rechtsmittel möglich).

Wie hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zur neuen Grundsteuer entschieden?

Eine andere Entscheidung kommt aus Berlin. Auch hier handelte es sich um ein Eilverfahren, mit dem der Grundsteuerwertbescheid angegriffen wurde.

Eine Grundeigentümerin hatte ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheids ausschließlich mit Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes begründet. Dies reichte dem Gericht nicht: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells der Grundsteuer könnten nur im Ausnahmefall eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen. 

Solle ein Bescheid angefochten werden, der auf Basis eines formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes ergangen sei, müsse der Antragsteller zusätzlich ein besonderes berechtigtes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorbringen, das gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes vorrangig sei.

Mit anderen Worten: Es müssen auch individuelle, schwerwiegende Gründe vorgebracht werden, warum ein Rechtsschutz im Eilverfahren notwendig ist. Mit der verfassungsrechtlichen Rechtmäßigkeit befasste sich das Finanzgericht nicht (Beschluss vom 1.9.2023, Az. 3 V 3080/23).

Die Berliner Entscheidung zeigt, dass es sich empfiehlt, einen Widerspruch nicht ausschließlich mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu begründen, sondern auch mit Argumenten hinsichtlich der Grundstücksbewertung im konkreten Fall.

Wie geht es mit der Grundsteuer weiter?

In mehreren Verfahren sind Rechtsmittel möglich. Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht sich durch die Urteile aus Rheinland-Pfalz bestätigt und kündigte an, seine Musterklagen bis in die höchste Instanz zu treiben. Es bleibt abzuwarten, wie andere Gerichte entscheiden.



letzte Änderung U.M. am 26.10.2024
Autor(en):  Ulf Matzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>
Anzeige
RS Controlling System

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.
Anzeige

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualwertberechnung.png
Mit dieser Excel-Vorlage der Residualwertberechnung wird der Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnet. Daher wird das Verfahren auch Restwert-bzw. Bauträgermethode genannt. Der daraus ermittelte Residualwert stellt die Preisobergrenze für ein Grundstück dar, für die sich eine Investition überhaupt noch rentiert an. 
Preis: 38,- EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Buchhalter / Buchhalterin (m/w/d)
text2net legt Wert auf eine familienbewusste und flexible Arbeitszeitgestaltung, kurze Entscheidungswege und eine gute Arbeitsatmosphäre. Unsere Büroräume liegen in Bonn in zentraler Lage mit sehr guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Nähe Hauptbahnhof / Busbahnhof). Bei uns erwa... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Fachlicher Spielbetrieb und Blockverrechnung
Die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Bayern. Mit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei LOTTO Bayern und den Bayerischen Spielbanken sorgen wir für verantwortungsbewusstes Glücksspiel mit einem technisch sicheren Spielablauf für ... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter:in Rechnungswesen, Finanzen, Haushalt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine wichtige Schlüsselfunktion im Gesundheitswesen. Wir sind für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Versicherten in der Hauptstad... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Unternehmensentwicklung und Controlling
Das Waisenhaus – Stiftung des öffentlichen Rechts – ist eine seit 1679 bestehende Frankfurter Stiftung. Wir sind eine Ein­richtung der ambulanten, teilstationären und stationären Jugend­hilfe. Unser Ziel ist es, die Lebensperspektive von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Gesellschaft zu ve... Mehr Infos >>

Financial Analyst/Controller (m/w/d)
Unsere ausgeprägte Leidenschaft für Live Entertainment, Musicals und Theateraufführungen auf höchstem Niveau ist, was uns bei Stage verbindet. Diese gemeinsame Begeisterung macht aus den vielfältigsten Mitarbeitenden in unterschiedlichsten Jobs ein hingebungsvolles Team: ein echtes „Wir“. Und das... Mehr Infos >>

Referent Anlagenbuchhaltung / Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 458 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung