Welche Auswirkungen hat die Insolvenz des Vermieters auf das Mietverhältnis?

Ulf Matzen
Ob Centrum-Gruppe oder Signa - in letzter Zeit hört man immer wieder von Insolvenzen im Immobilienbereich. Weder Vermieter von Mietwohnungen noch von Gewerbeobjekten sind dagegen immun. Wie wirkt sich die Insolvenz des vermietenden Unternehmens auf das Mietverhältnis aus?

Was passiert mit dem Mietvertrag in der Insolvenz?

Der Mietvertrag bleibt bestehen. Die Insolvenz des Vermieters ändert am Vertrag nichts. Dies ist geregelt in § 108 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Das Mietverhältnis besteht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Mieter müssen weiter Miete zahlen, allerdings an den Insolvenzverwalter und auf das von diesem angegebene Konto. Eine Zahlung an den Vermieter erfüllt die Zahlungspflicht des Mieters nicht, sobald einmal das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Die Vermieterseite muss ihre vertraglichen Pflichten ebenfalls weiter erfüllen und dem Mieter den Gebrauch des Mietobjekts weiter ermöglichen.

Ausnahme: Ist das Mietobjekt bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht an den Mieter übergeben, besteht nach dem Bundesgerichtshof das Mietverhältnis nicht fort. Hier ging es um Gewerberäume (Urteil vom 5.7.2007, Az. IX ZR 185/06).

Mieter erfahren in der Regel durch ein Schreiben des Insolvenzverwalters, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen ihres Vermieters bzw. des vermietenden Unternehmens eröffnet worden ist. Vom Moment der Insolvenzeröffnung an ist der Insolvenzverwalter Ansprechpartner der Mieter für alle Mietvertragsfragen einschließlich Mietminderungen, Mängel und Kündigungen. Er hat für die korrekte Abrechnung von Betriebskosten und Heizkosten zu sorgen und ist auch für die Instandhaltung des Mietobjekts zuständig. 

Handelt es sich bei den Mietern um gewerbliche Unternehmen und nicht um private Wohnungsmieter, besteht eine größere Vertragsfreiheit. So können zum Beispiel dem Gewerbemieter Instandhaltungspflichten auferlegt werden. Die Pflichten des Insolvenzverwalters richten sich dann nach dem jeweiligen Mietvertrag. Oft wird er eine Hausverwaltung mit den entsprechenden Aufgaben betrauen.
 

Wie kann das Mietverhältnis während der Insolvenz gekündigt werden?

Anders als in der Insolvenz des Mieters gibt es bei der Insolvenz des Vermieters kein Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters. Auch der Mieter hat kein außerordentliches Kündigungsrecht. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein solches für genau diesen Fall zwischen den Parteien vorher vertraglich vereinbart wurde. Die Kündigungsrechte von beiden Seiten entsprechen also herkömmlichen Regeln und sind an die gleichen Voraussetzungen gebunden wie sonst auch. Einziger Unterschied: Nur der Insolvenzverwalter und nicht mehr der Vermieter selbst kann kündigen; eine mieterseitige Kündigung muss an den Insolvenzverwalter gehen.

Kommt es jedoch zu einem Eigentümerwechsel, tritt der Käufer als neuer Vermieter in das Mietverhältnis ein. Grundsätzlich übernimmt er unverändert den Mietvertrag (§ 566 BGB, "Kauf bricht nicht Miete"). Aber: Er hat aufgrund der Insolvenz des Verkäufers ein einmaliges Sonderkündigungsrecht nach § 111 InsO. Er darf das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Diese Kündigung kann nur für den ersten Termin erfolgen, zu dem sie zulässig ist. Danach ist der Erwerber wieder auf die gesetzlichen Kündigungsgründe und -fristen beschränkt.

Gerade für gewerbliche Mieter stellt dieses Sonderkündigungsrecht einen Unsicherheitsfaktor dar. Ein Verkauf des Objekts kommt bei insolventen Projektentwicklern durchaus häufig vor. Allerdings wird der neue Eigentümer in der Regel nur von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn er damit etwas zu gewinnen hat - etwa eine Vermietung zu einem höheren Preis. Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit die heutige Marktlage dies hergibt.

Übrigens besteht ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht auch nach der Veräußerung der Immobilie über eine Zwangsvollstreckung nach § 57a Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG) für den Erwerber. Die Regeln sind gleich.

Was geschieht in der Insolvenz mit der Mietkaution?

Nach § 551 Abs. 3 BGB ist die Mietsicherheit, wenn sie in Geld hinterlegt wird, getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters anzulegen. Bei Wohnungsmietern ist immer noch das Kautionssparbuch üblich, welches auf den Namen des Mieters geführt und an den Vermieter verpfändet wird. Eine solche vor der Insolvenz übergebene Mietkaution kann der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses trotz Insolvenz des Vermieters einfordern, denn er hat ein sogenanntes Aussonderungsrecht. Für die Abwicklung ist der Insolvenzverwalter zuständig. Gibt es keine Gegenforderungen z. B. aufgrund von Schäden oder nicht geleisteten Schönheitsreparaturen, erhält der Mieter die gesamte Kaution zurück.

Wurde die Mietkaution nicht getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters angelegt, kann der Mieter nur eine Insolvenzforderung anmelden. Das bedeutet: Er macht einen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner geltend, der bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde. Die Forderung wird in der Insolvenztabelle vermerkt. Spätestens zum Ende des Insolvenzverfahrens wird die Insolvenzquote ermittelt, die bestimmt, wie viel jeder Gläubiger bekommt. Dies hängt davon ab, wie viel Vermögen noch übrig ist und verteilt werden kann. Es ist also möglich, dass der Mieter als einer von vielen Gläubigern nur einen Teil seiner Kaution oder auch gar nichts wiedersieht. Auch vergeht oft viel Zeit.

Auf Mietverträge über Gewerberäume ist die oben genannte Vorschrift des § 551 BGB nicht anwendbar. Der Vermieter ist hier nicht dazu verpflichtet, die Mietkaution insolvenzsicher anzulegen. Allerdings ist es weithin üblich, bei Gewerbemietverhältnissen keine Barkaution zu hinterlegen, sondern eine Bankbürgschaft als Mietsicherheit zu nutzen. So erleidet der Mieter durch die Insolvenz des Vermieters keinen Schaden.

Wie geht man in der Insolvenz mit Baukostenzuschüssen um?

Nicht selten müssen Gewerberäume vor dem Bezug umgebaut oder angepasst werden. Oft gehen gewerbliche Mieter dabei in Vorleistung, vereinbaren aber mit dem Vermieter, dass dieser einen Baukostenzuschuss zahlt. Was passiert nun mit diesem Zuschuss, wenn der Vermieter zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet? Hier bleibt dem Mieter nichts anderes übrig, als seinen Anspruch auf Auszahlung des Baukostenzuschusses als Insolvenzforderung anzumelden. Dies kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, da sich bei dem geschäftlichen Projekt des Mieters eine deutliche Finanzierungslücke auftut. Das beste Mittel der Vorbeugung ist, den Baukostenzuschuss von Anfang an durch eine Bankbürgschaft abzusichern. Gewerbliche Mieter, deren Vermieter bereits Insolvenz angemeldet hat, sollten vor weiteren teuren Baumaßnahmen versuchen, klare Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter zu treffen.

Was gilt für Schadensersatzforderungen des Mieters von vor der Insolvenz?

Insbesondere bei gewerblichen Mietern können durchaus Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafen entstehen, weil der Vermieter zum Beispiel das Gewerbeobjekt nicht rechtzeitig fertigstellt oder vereinbarte Umbauarbeiten nicht beendet sind. Bei späterer Insolvenz des Vermieters kann der Mieter dann lediglich eine Insolvenzforderung anmelden. Anders kann es sein, wenn der Vermieter bzw. Insolvenzverwalter auch nach Insolvenzanmeldung seinen Pflichten nicht nachkommt: Nach Insolvenzeröffnung entstehende Schäden können Masseverbindlichkeiten sein. Eine Masseverbindlichkeit wird bei einer Insolvenz vorrangig vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient.

Welchen Insolvenzschutz bringt eine Mieterdienstbarkeit?

In einigen Branchen - etwa dem Lebensmittel-Einzelhandel - sind Mieterdienstbarkeiten üblich geworden. Sie dienen der Absicherung des gewerblichen Mieters im Insolvenzfall des Vermieters. Es handelt sich dabei um eine beschränkte persönliche Sicherheit nach § 1090 BGB. Dabei wird dem gewerblichen Mieter gegen Zahlung eines Ausübungsentgeltes ein vom Mietvertrag unabhängiges Nutzungsrecht am Objekt eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht besteht neben dem Mietvertrag. Es endet mit dessen Zeitablauf oder Kündigung. Aber: Es endet nicht bei einer vorzeitigen Kündigung nach § 111 InsO oder bei einer Kündigung durch den Erwerber bei einer Zwangsversteigerung nach 57a ZVG. Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und stellt eine Belastung des Grundstücks dar. Ein Finanzierungshindernis ist sie meist nicht, insbesondere, wenn die Dienstbarkeit den Vorgaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken entspricht.



letzte Änderung U.M. am 26.03.2024
Autor(en):  Ulf Matzen


Autor:in
Herr Ulf Matzen
Ulf Matzen ist Volljurist und schreibt freiberuflich Beiträge für Online-Portale und Unternehmen. Ein wichtiges Thema ist dabei das Immobilienrecht, aber auch das Verbraucherrecht ist häufig vertreten. Ulf Matzen ist Mitautor des Lexikons "Immobilien-Fachwissen von A-Z" (Grabener-Verlag) sowie von Kundenzeitungen und Ratgebern.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter  

Neben aktuellen News aus dem Bereich Hausverwaltung und Immobilienmanagement und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Renditeberechnung Ferienimmobile - VermietungBewertung Ferienimmobilie.png

Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt.
Preis: 24,37 EUR  Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Controller (m/w/d)
Sie lieben es, eigene Ideen einzubringen und möchten die Zukunft eines innovativen Familienunternehmens mitgestalten? Dann bewerben Sie sich bei uns und werden Sie Teil eines zukunftsorientierten Teams in einem inspirierenden Arbeitsumfeld. Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Bijou Brigitte – das bedeutet mehr als 50 Jahre Leidenschaft für Modeschmuck und Accessoires. Mit rund 1.100 Filialen in über 20 Ländern ist Bijou Brigitte der Marktführer in Europa. Unsere Konzernzentrale mit allen strategischen Fachbereichen sitzt in Hamburg. Flache Hierarchien und kurze Entsch... Mehr Infos >>

Buchhalter / Buchhalterin (m/w/d)
text2net legt Wert auf eine familienbewusste und flexible Arbeitszeitgestaltung, kurze Entscheidungswege und eine gute Arbeitsatmosphäre. Unsere Büroräume liegen in Bonn in zentraler Lage mit sehr guter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Nähe Hauptbahnhof / Busbahnhof). Bei uns erwa... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Als Teammitglied in unserer Finanzbuchhaltung bearbeiten Sie qualifiziert alle finanzbuchhalterischen Vorgänge einschließlich der kostenrelevanten Zusatzkontierungen, Kontokorrentvorgänge aus dem Bereich Vermögensmanagement (inklusive Währungen und Wertpapiere), die zahlungsverkehrsbeding... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter:in Rechnungswesen, Finanzen, Haushalt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine wichtige Schlüsselfunktion im Gesundheitswesen. Wir sind für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Versicherten in der Hauptstad... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Finanz- und Anlagenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 700 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios durch Hotelrenovierungen und neue Hotelen... Mehr Infos >>

Director Finance & Controlling (m/w/d)
Die ANWR GROUP gehört zu den erfolgreichsten Handelskooperationen in Europa. Als genossenschaftlich organisierte Unter­neh­mensgruppe vernetzen wir Hersteller und Handel, optimieren Prozesse, generieren Marketing- und Kom­mu­ni­ka­tions­plattformen und entwickeln innovative Lösungen für die Zukun... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Visionär denken, innovativ bauen: Seit 2002 planen, entwickeln und vermarkten wir außergewöhnliche Konzept­immobilien in München, Frankfurt und Berlin. Geschaffen für das Wohnen, Leben und Arbeiten im Morgen. Mit einer Architektur, die in die Zukunft gedacht ist – für Menschen, die das Besondere ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung

Bild 1-Tool Muster-BK.png
Mit diesem  Excel-Tool können könne Sie in der vorgefertigten Tabelle alle Eigenschaften des vermieteten Objekts eintragen. Die Tabelle beinhaltet Rahmenfelder der Umlegbaren Betriebskosten, Nebenkostenanpassung, Steuerelemente und eine Briefvorlage für den Mieter.
Preis: 19,- EUR  mehr Informationen>>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Vorlage zum Evaluieren einer Immobilien-Investition


Sie fragen sich wie muss ein Immobilien-Investor kalkulieren? Was wirft eine Immobile ab? Mit dieser Excel-Vorlage lassen sich die Auswirkungen unterschiedlicher Parameter und Annahmen verdeutlichen, wie z. B. wie sich der Vermögensstatus (Asset-Position) über den Zeitverlauf entwickelt. 
Mehr Informationen >>

Excel-Tool: Investitionsberechnung, Finanzierungsberechnung, Renditeberechnung für Immobilien samt Haushaltsbuch

PantherMedia_Andriy_Popov_240x160.jpg
In diesem Excel-Tool können Sie die Finanzierung, Investitionskennzahlen, Renditen von Immobilien berechnen und einen Haushaltsplan erstellen, um über erfolgreiches Sparen und Investieren in  Immobilien im Laufe der Zeit ein Vermögen aufzubauen. Mehr Informationen >>

Muster-Betriebskostenabrechnung


Mit der Muster-Betriebskostenabrechnung in Excel  können Sie Ihre Betriebskosten-Abrechnungen nach Erhalt durch Ihren Vermieter selbst abstimmen oder als Vermieter gar selbst nach § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrkV) erstellen. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung