Der Mietvertrag: Das gibt es zu beachten – mit Checkliste

Ulf Matzen
 

Der Mietvertrag regelt das rechtliche Verhältnis von Mieter und Vermieter. Im Streitfall wird er von Gerichten zu Beweiszwecken über die getroffenen Vereinbarungen herangezogen. Sein Inhalt ist Gegenstand vieler Gerichtsprozesse. Es handelt sich hier also nicht nur um einen bloßen Formalismus, dem mit irgendeinem schnell ausgedruckten Onlineformular Genüge getan ist, welches beide Vertragspartner womöglich vor der Unterschrift nicht einmal lesen.

Welche Formvorschriften gelten?

Ein Mietvertrag kann theoretisch auch mündlich abgeschlossen werden. Dass dies auf keinen Fall zu empfehlen ist, versteht sich von selbst. Wer im Streitfall vor Gericht etwas geltend machen will, muss dies auch beweisen. Ohne schriftlichen Vertrag geht das nicht.

Eine Formvorschrift enthält allerdings § 550 BGB für den befristeten Mietvertrag oder Zeitmietvertrag. Befristete Mietverträge, die für längere Zeit als ein Jahr gelten sollen, müssen in Schriftform abgeschlossen werden. Durch die Nichtbeachtung wird aber nicht der Vertrag unwirksam, es wird nur die Befristung unwirksam.

Der Vertrag verwandelt sich also in einen unbefristeten Vertrag, der mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Allerdings ist dann eine Kündigung frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsabschluss erlaubt.

Checkliste: Was sollte im Mietvertrag stehen?

Hier ist eine Checkliste, was im Mietvertrag berücksichtigt werden sollte:
  • Anschrift des Vermieters
  • Wer sind die Mieter? Vor- und Nachnamen der Personen, die den Mietvertrag unterzeichnen
  • Sinnvoll: Alle volljährigen Personen, die einziehen, sind auch Mieter.
  • genaue Bezeichnung der Mietwohnung und der mit vermieteten Räume (Anschrift, Stockwerk, Art der Räume, Keller, Dachboden, Tiefgaragenplatz mit Nr.)
  • Nutzungsberechtigung für Gemeinschaftsräume, wie Wäschetrockenraum
  • korrekte Wohnungsgröße (Wohnfläche in Quadratmetern)
  • Zeitpunkt des Vertragsbeginns
  • Vereinbarung einer Mietkaution
  • Vereinbarung der Miete und der Übernahme der Betriebskosten durch die Mieter
  • Höhe der Betriebskostenvorauszahlung, Umlageschlüssel der einzelnen Betriebskostenarten
  • Zahlungsweise und Fälligkeit der Miete, Kontoverbindung des Vermieters
  • Vertrag befristet (Zeitmietvertrag) oder unbefristet? (bei Zeitmietvertrag Befristungsgrund)
  • Indexmietvertrag / Staffelmietvertrag: Wenn nicht gewünscht, sollten diese Varianten im Musterformular gestrichen werden.
  • Kleinreparaturenklausel
  • Schönheitsreparaturenklausel
  • Regelung zur Mieterhöhung
  • Anzahl der ausgehändigten Schlüssel
  • Untersagung baulicher Veränderungen durch Mieter ohne Zustimmung des Vermieters
  • Regelung zur Wohnungsrückgabe bei Vertragsende, Zustand, Schlüssel
  • Meldepflicht des Mieters beim Einwohnermeldeamt
  • Wiedergabe der gesetzlichen Regelung zur Kündigung
  • Datenschutzhinweise
  • Unterschriften mit Ort und Datum

Letzte Änderung W.V.R am 30.11.2024

Autor(en): Ulf Matzen
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