Checkliste Betriebskosten: Welche Kosten Vermieter umlegen dürfen

Anna Werner
Manche Vermieter leiten einfach alle im Zusammenhang mit der Unterhaltung des Mietobjektes entstandenen Aufwendungen als Betriebskosten an ihre Mieter weiter. Eine solche Betriebskostenabrechnung ist natürlich nicht ordnungsgemäß. Grundsätzlich darf der Vermieter nur die Betriebskosten auf die Mieter umlegen, die im § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Diese Checkliste zeigt wesentliche Betriebskosten, die Sie als Vermieter abrechnen dürfen.

Nach den Bestimmungen der Betriebskostenverordnung darf Vermieter in seine Betriebskostenabrechnung folgende Ausgaben aufnehmen (§ 2 BetrKV):

Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks

Zu den umlagefähigen öffentlichen Lasten gehört nach § 2 Nr. 1 BetrKV insbesondere die Grundsteuer. Ferner zählen hierzu auch Deichabgaben, Realkirchensteuer sowie Abgaben für Wasser- und Bodenverbände (LG Hamburg, Urteil v. 20.4.2000, 307 S 14/00). Nicht umlagefähig sind jedoch Personen- oder Realsteuern des Vermieters wie Einkommen-, Erbschaft- sowie die Gewerbesteuer. Die Grunderwerbssteuer ist ebenso nicht umlagefähig. Auch Hypothekengewinnabgabe und Anliegerbeiträge aus Erschließungs- oder Anschlussmaßnahmen sind nicht anzusetzen (AG Greiz Urteil v. 30.7.1998, 1 C 259/98 und v. 13.7.1998, 4 C 247/98 WuM 1999, 133).

Kosten der Wasserversorgung

Hierzu zählen nach § 2 Nr. 2 BetrKV die Kosten für Wasserverbrauch, Grundgebühren, Wartungs-, Betriebs- sowie Eichkosten der Wasserzähler und einer Wasseraufbereitungs- oder Versorgungsanlage. Die Kosten des Wasserverbrauchs beinhalten reguläre Wasserkosten des tatsächlichen Verbrauchs nach Zählerstand im Verbrauchszeitraum. Zu den Grundgebühren gehören die Vorhaltekosten des Wasserlieferanten sowie Kosten der Hausanschlüsse an das Rohrnetz.

Sind die Wasserzähler angemietet, können die Anmietungskosten auch abgerechnet werden. Kosten für den Erwerb der Wasserzähler sind dagegen nicht umlagefähig. Anschaffungs- und Reparaturkosten der Wasserleitungen sind gleichfalls keine Betriebskosten. Mehrkosten durch Umbau- oder Instandsetzungsarbeiten, genauso wie Mehrverbrauch wegen Rohrbruch bzw. defekter Toilettenspülung, können ebenfalls nicht umgelegt werden (AG Bergisch Gladbach, Urteil v. 8.3.1983, 26 (23) C 575/80.


Kosten der Entwässerung

Hierunter fallen nach § 2 Nr. 3 BetrKV die sämtlichen Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage (Kanal- oder Sielgebühren) oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung eigener Klär- oder Sickergrube, wenn das Haus nicht ans Kanalnetz angeschlossen ist (AG Greiz, Urteil v. 25.6.1998, 1 C 115/98).

Abrechenbar sind auch die Strom- und Wartungskosten für Entwässerungspumpe, insbesondere für Prüfen, Abschmieren und Reinigung. Kosten für verbrauchsabhängige Abrechnung und Kosten für die Beseitigung von Abwasserrohrverstopfungen (OLG Hamm, Urteil v. 19.5.1982, 4 REMiet 10/8) können nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung angesetzt werden. Gleiches gilt für Bau-, Reparatur-, und Erweiterungs- oder Verbesserungskosten der Kanalisation.

Heizkosten und Warmwasserkosten

Das ist bei jeder Betriebskostenabrechnung der größte Posten. Mehr zur Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten!

Fahrstuhlkosten

Hierzu gehören Kosten des Betriebsstroms, der Bedienung, Beaufsichtigung, Überwachung sowie die Kosten der regelmäßigen Überprüfung der Anlage. Weiterhin gehören hierzu Reinigungskosten der Aufzugsanlage einschließlich Reinigungsmittel (§ 2 Nr. 7 BetrKV).

Nicht zu den Betriebskosten gehören Kosten der Anschaffung einer Anlage sowie Kosten für Reparaturmaßnahmen, z. B. Ersatz schadhafter Teile. Hat der Vermieter mit einem Fachunternehmen einen Vertrag geschlossen, der neben der Wartung auch die Reparatur vorsieht, dann muss er Ausgaben für angefallene Reparaturen als nicht umlegbar herausrechnen.

Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Kosten für Müllkompressoren und -schlucker, -absauganlagen und die Müllmengenerfassung, die die Stadt dem Vermieter in Rechnung stellt, können geltend gemacht werden. Entsprechendes gilt für die Straßenreinigungs- und auch Schnee- und Eisbeseitigungskosten. Die Kosten für Reinigungsmittel sind ebenso abrechenbar (§ 2 Nr. 8 BetrKV). Einmalige Kosten für Gartenabfall- oder Schuttabfuhr sind allerdings nicht umlagefähig.

Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Kosten der Reinigung der von den Mietern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, beispielsweise Zugänge, Flure, Treppenhäuser, Keller, Bodenräume, Waschküche dürfen auf den Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Hierzu gehören die Ausgaben für Putzmittel, angestellte Reinigungskraft und Reinigungsfirmen, nicht aber die Anschaffungskosten für Reinigungsgeräte.

Kosten der Ungezieferbekämpfung, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray, dürfen nur abgerechnet werden, wenn sie laufend anfallen. Sonderreinigungskosten aufgrund von Baumaßnahmen, Reinigung von Parkplätzen außerhalb des Hauses sind nicht umlegbar.

Kosten der Gartenpflege

Hierunter fallen die Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage, der Zugänge und Zufahrten sowie ggf. des Spielplatzes des Hauses entstehen. Zur Kosten der Gartenpflege zählt unter anderem das Rasenmähen, das Nachsäen, das Schneiden von Blumen, Aufwendung für Gießwasser, die Beseitigung von Unkraut, Kosten für das Auslichten oder Fällen von Bäumen, Beseitigung von Gartenabfällen, (§ 2 Nr. 10 BetrKV).

Kosten der Überwachung und Wartung des Spielplatzes zählen mit, jedoch nicht die Gullyreinigung (AG Köln, Urteil v. 16.12.1980, 214 C 301/80). Dagegen sind die Kosten für Erstausstattung des Gartens und Erstausstattung des Spielplatzes einschließlich Sand nicht umlagefähig.

Kosten der Beleuchtung

Umlagefähig sind auch Stromkosten für die Beleuchtung der Gemeinschaftsflächen (AG Neuss WuM 1997, 471) sowie der Außenbeleuchtung (§ 2 Nr. 11 BetrKV). Die Stromkosten umfassen dabei neben den Verbrauchskosten auch die Zählermiete, die Grundgebühr sowie die anfallende Umsatzsteuer. Kosten für Lampen, Lichtschalter, Glühbirnen können nicht umgelegt werden.

Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung

Der Vermieter darf die Versicherungskosten umlegen, die dem Bereich der Sach- und Haftpflichtversicherung zuzurechnen sind und das Gebäude betreffen. Dazu zählen Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen die Folgen von Wasser, Feuer und sonstigen Elementarschäden (z. B. Hochwasser und Erdbeben), genauso wie die Kosten für die Öltankversicherung und Glasversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV).

Versicherungen, die persönlichen Risiken des Vermieters abdecken, z. B. die Hausrat- und private Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz-, Mietausfall- oder Wertverlustversicherung, dürfen nicht als Betriebskosten angesetzt werden.

Kosten für den Hauswart

Kosten für die klassischen Hausmeistertätigkeiten, z. B. laufende Reinigungsarbeiten, Schnee- und Eisbeseitigung, Gartenpflege dürfen angesetzt werden. Hierzu zählen die Vergütung, Sozialbeiträge und sämtliche geldwerten Leistungen, die der Vermieter dem Hausmeister für seine Arbeit gewährt (§ 2 Nr. 14 BetrKV).

Kosten für Tätigkeiten anlässlich einer Neuvermietung, Durchführung von Wohnungsübergaben bzw. Wohnungsbesichtigungen, Anschaffung von Namensschildern, Reparaturen können allerdings nicht als Hauswartkosten abgerechnet werden.

Kosten einer gemeinschaftlichen Antennenanlage

Monatliche Grundgebühren, Wartungs- und Betriebskosten für die Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrecht für die Kabelweitersendung entstehen, dürfen auf die Mieter umgelegt werden (§ 2 Nr. 15 BetrKV). Einmalige Anschlussgebühren, Kosten für Reparaturen und Erneuerungen an der Antennenanlage sind dagegen nicht umlagefähig.

Sonstige Kosten

Hierzu gehören z. B. Kosten für Feuerlöscher, Müllschlucker, Schwimmbad, Blitzableiter, Sauna, Kinderspielplätze. Derartige Kosten dürfen aber nur abgerechnet werden, wenn die einzelnen Positionen im Mietvertrag ausdrücklich aufgeführt wurden.




letzte Änderung A.W. am 12.02.2025
Autor(en):  Anna Werner
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Shao-Chun Wang

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Leiter (m/w/d) Administration
Die transnova-RUF Verpackungs- und Palettier­technik GmbH ist ein inter­national agierender, techno­logisch führender Anbieter von Maschinen und Anlagen zur Automati­sierung von Ver­packungs- und Palettier­prozessen. Auf der techno­logischen Basis modernster Roboter- und Auto­matisierungs­technik... Mehr Infos >>

Office Manager & Personal Assistant (w/m/d)
Das Institut für Management und Controlling (IMC) der WHU ist ein führender Think Tank im Bereich Controlling und Unternehmenssteuerung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Lukas Löhlein, Prof. Dr. Marko Reimer und Prof. Dr. Utz Schäffer bündelt das Institut die zahlreichen Forschungs-, Lehr-... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (w/m/d)
SPINNER – als innovatives, mittelständisches Familien­unternehmen entwickeln und ferti­gen wir seit 1946 weg­berei­tende HF-Produkte. Tradi­tion und Nachhaltig­keit, gepaart mit Verlässlich­keit und Unter­nehmer­geist, bilden seitdem die Basis unserer Firmen­kultur. Um unsere Kunden auch künftig ... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) für die Leistungsabrechnung Kennziffer 1537
Suchen Sie Arbeit mit Sinn? Dann kommen Sie zu den Hagsfelder Werkstätten und Wohngemeinschaften Karlsruhe gGmbH! Wir sind der Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in der Region Karlsruhe, wenn es um Arbeiten und Wohnen geht. Dabei stehen wir für individuelle und bedarfsgerechte Lösungen.... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Steuerreferent 80-100 % (m/w/d)
Lust auf Energiewende? Seit über 125 Jahren stehen wir als regionaler Energieversorger mit eigenen Wasserkraftwerken für Nachhaltigkeit, Verantwortung und Innovation. Gemeinsam schaffen wir eine lebenswerte Zukunft – für Umwelt, Gesellschaft und dich. Warum naturenergie? Perspektiven: Wachse mit... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungsstellen der Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagenforschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max-Planck- Forschungsgruppen aufgeteilt. ... Mehr Infos >>

Debitorenbuchhalter / in (m/w/d)
Bewerben Sie sich bei Hamburgs beliebtestem Unternehmen! Ihre Aufgaben: Pflege von Kundenstammdaten und Buchung von debitorischen Sachverhalten, Laufende Betreuung und Klärung von Debitorenkonten, Durchführung von Saldenabstimmungen und Korrekturbuchungen, Bearbeitung von Gutschriften und Ratenpl... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in für Buchhaltung und Controlling (m/w/d)
Die Max-Planck-Gesellschaft ist eine der führenden Forschungsorganisationen in Europa. Wir bieten anspruchsvolle Aufgaben mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungs­spielraum in Forschungslaboren, Werkstätten, Bibliotheken sowie der Verwaltung. Das Max-Planck-Institut für Pflanzen­... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Projekt Toolbox

Bild Projekt Toolbox.png
Die Projekt-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Projektmanagement bewährt haben. Ideal für Projektleiter und Mitarbeiter aus dem Projektmanagement.
Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

PantherMedia_Wavebreakmedia_ltd_400x289.jpg
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

PLC Immobilien-Bewertung 

Haus-Geld-Muenzen-Hand_pm_tobs-lindner-gmx-de_B240576902_290px.jpg
Sie wollen in Immobilien investieren? Dann ist das PLC- Immobilienbewertungs-Tool genau richtig für Sie!

Mit diesem Tool kalkulieren Sie ganz einfach alle Kosten des Immobilienkaufs mit ein und sehen Ob Sie einen positiven Cash Flow generieren können. Weiterhin bietet unser Tool eine Prognose zur Wertsteigerung und der Aufstellung Ihres Vermögens für die kommenden Jahre.  Zum Shop >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung