Sturm knickt Baum: Worauf Grundstücksbesitzer achten müssen

Wolff von Rechenberg
Im Herbst und Winter jagt über Deutschland ein Sturmtief das andere. Wenn Bäume knicken, kann das für den Grundstückseigner teuer werden, auf dessen Grundstück der Baum stand. Denn die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn ein gesunder Baum fällt.

Windböen in Orkanstärke sind in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Unwetter mit Sturm könnten an Zahl und Stärke noch zunehmen, durch den Klimawandel. Wenn es draußen stürmt, geht die größte Gefahr von fallenden Bäumen und Ästen aus.

Ab Windstärke 9 warnt der Deutsche Wetterdienst von abbrechenden Ästen. Bei Windstärke 10 brechen dann auch ganze Bäume. Stürzt ein Baum um und beschädigt das Grundstück des Nachbarn oder werden Menschen verletzt, drohen Schadenersatzansprüche. Davor warnt der Immobilienversicherer "Haus & Grund Bayern".


Immobilieneigentümer können sich vor finanziellen Folgen orkanartiger Stürme mit einer Wohngebäudeversicherung schützen. Stürzt ein Baum also durch einen Sturm um und beschädigt Fensterscheiben oder fegt der Sturm Ziegel vom Dach, ersetzt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur des Hauses oder für die Beseitigung des umgestürzten Baumes. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt allerdings nur die tatsächlich entstandenen Schäden. Vorbeugende Maßnahmen übernimmt die Wohngebäudeversicherung nicht.

Außerdem kann die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn der Baum zuvor schon geschädigt war. Der Hausbesitzer ist nämlich verpflichtet darauf zu achten, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für Personen und Eigentum ausgeht. Er muss also regelmäßig prüfen, ob die Bäume auf seinem Grundstück sicher stehen. Diese Kontrolle dürfen private Eigner selbst übernehmen. Erst wenn der Augenschein Zweifel an der Standfestigkeit eines Baumes ergibt, muss der Grundstücksbesitzer einen Fachmann hinzuziehen.

Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf 2013 entschieden (Az. I-9 U 38/13). Die Richter betonten dabei, dass dieser Grundsatz auch für sehr alte Bäume gilt. Nach Ansicht des OLG kann es privaten Grundstücks- und Hausbesitzern nicht zugemutet werden, die Bäume im Garten regelmäßig durch einen Fachmann prüfen zu lassen. Der Grundstücksbesitzer sollte bei seiner Prüfung vor allem auf folgende Anzeichen achten:
  1. Der Baum zeigt morsche Stellen
  2. Der Baum erscheint gefährlich hoch
  3. Der Baum trägt braune oder vertrocknete Blätter
  4. Die Rinde zeigt Verletzungen
  5. Pilzbefall

Das Urteil des Düsseldorfer OLG ist kein Freibrief für Nachlässigkeit. Wenn der Grundstückseigner an einem Baum eines der Anzeichen bemerkt, sollte er einen Experten rufen. Der entscheidet dann, ob der Baum gefällt werden muss. Der Wohngebäudeversicherer zahlt nur, wenn gesunde Bäume stürzen.




Quelle: Haus & Grund Bayern, justiz.nrw.de (OLG Düsseldorf), Haufe.de
letzte Änderung W.V.R. am 28.10.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Panthermedia.net / baranq


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen