Wer seine Wohnung, sein Haus oder sein Grundstück sowohl selbst nutzt als auch vermietet, sollte an eine
umfassende Absicherung denken. Denn ein auslaufendes Leitungswasser, ein Streit mit dem Mieter, Dachlawinen, ein Brand in der Einbauküche, herabfallende Ziegel oder
ein Sturm können erhebliche Schäden anrichten und jeden Vermieter
aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen. Daher muss sich
Vermieter umfassend absichern um die finanziellen Folgen zu minimieren. Welche Versicherungen dabei für Eigentümer und Vermieter wichtig sind, lesen Sie hier!
Nicht nur der Mieter hat Rechte und Pflichten, auch Vermieter hat laut BGB dafür Sorge zu tragen, dass sein Haus oder sein Grundstück
gefahrenfrei und in einem sicheren Zustand ist. Die private Haftpflichtversicherung sowie die Wohngebäudeversicherung reichen hierbei nicht aus. Denn Vermieter sind nicht nur für ihr eigenes Haus verantwortlich, sie müssen auch dafür sorgen, dass niemand im Zusammenhang mit ihrer Immobilien gefährdet wird. Daher sollten Vermieter vor allem an folgende Versicherungen denken:
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber eine
Mussversicherung für alle Eigentümer und Vermieter. Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Versicherung, bei der der versicherte Hausbesitzer bei bestimmten Gebäudeschadenssituationen in einem Versicherungsantrag
vor mehreren Risiken geschützt ist.
Die verbundene Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden, die am stehenden Gebäude und damit verbundenen Zubehör entstehen. Die
Standard-Wohngebäudeversicherung sichert Eigentümer bei Schäden, die durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Hagel, Leitungswasser (Rohrbruch,
Nässeschäden, Frost) und Sturm (ab Windstärke 8) verursacht werden.
Je nach individuellem Bedarf können neben den in der Standard-Wohngebäudeversicherung abgesicherten Risiken
weitere Zusatzleistungen und vor allem Elementarschäden zusätzlich gegen einen Beitragszuschlag versichert werden.
Elementarschadenversicherung ist insbesondere wichtig, wenn das zu versichernde Gebäude sich in einer
gefährdeten Region befindet, zum Beispiel in Gebieten, die besonders überschwemmungsgefährdet sind. Sie umfasst in der Regel die finanzielle Absicherung gegen Schäden, die durch das Wirken der Natur wie Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Starkregen, Erdsenkung, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Lawinen oder Schneelasten hervorgerufen werden. Je nach geografischer Lage des Wohngebäudes kann der Vermieter die Wohngebäudeversicherung wahlweise auf bestimmte Komponenten, die abgedeckt werden müssen, erweitern. Wenn z.B. das Wohngebäude in der Nähe eines Flusses, Baches, Regenrückhaltebeckens, Sees oder sonstigen Gewässers ist, sollte der Vermieter zusätzlich eine Absicherung gegen Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau in Betracht ziehen.
In einigen Fällen ist allerdings ein Abschluss in risikoreichen Regionen
sehr teuer. Daher sollte jeder Vermieter, bevor er eine Wohngebäudeversicherung abschließt, genau überdenken, welche Gefahren seinem Mietobjekt realistisch drohen und welche zusätzlichen Versicherungsleistungen sinnvoll sind.
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich haften die Haus- und Grundbesitzer voll für
alle Schäden, die von ihrem Haus oder Grundstück ausgehen – im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Vermögen. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer und Vermieter vor den finanziellen Folgen, wenn Anwohner und Passanten durch das Haus oder Grundstück zu Schaden kommen. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung springt zum Beispiel ein, wenn ein Passant schwer verunglückt, weil...
- der Gehweg nicht vom Schnee bzw. nassen Laub befreit war,
- der Hauseingang schlecht beleuchtet war,
- sich ein Ziegel vom Dach gelöst hat.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen, die im
Schadensfall am direkten Hausrat durch Einbruch, Feuer, Diebstahl oder Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Unter dem Begriff "Hausrat" werden dabei alle Gegenstände verstanden, die sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befinden und die zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Hierzu zählen sämtliche Möbel, Teppichböden, Fensterdekorationen, Lampen, Bilder, alle technischen Geräte, beispielsweise Waschmaschinen, Computer und Fernseher. Geschirr, Bekleidung, Gardinen, Bücher, Nahrungs- und Genussmittel fallen ebenso darunter. Weiterhin versichert sind
Bargeld und Wertsachen, jedoch nur bis zu einem gewissen Betrag.
Empfehlenswert ist diese Versicherung besonders für private Vermieter, die eine möblierte Wohnung vermieten. Kommt es zu einem Schadensfall, zahlt die Versicherung in der Regel die Summe, welche der Versicherte benötigt, um die beschädigten Sachen zu ersetzen. Bei der Vermietung einer
unmöblierten Wohnung benötigt der Vermieter
nicht zwingend eine eigene Hausratversicherung, da der gesamte Hausrat Eigentum des Mieters ist. Hier kommt im Schadensfall die Hausratversicherung des Mieters auf.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung gehört ebenfalls zu den wichtigsten Versicherungen für Vermieter. Allerdings kann eine
Vermieterrechtsschutzversicherung nur zusätzlich zu einer privaten Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. In der heutigen Zeit werden Mieter und Vermieter immer öfter in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, die meist mit hohen Kosten verbunden sind. Schon eine
Mieterhöhung, eine Eigenbedarfskündig,
Rückzahlung einer Kaution oder ein
Fehler in der Nebenkostenabrechnung können langwierige Rechtsfälle nach sich ziehen. Die Vermieterrechtsschutzversicherung
schützt vor hohen Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung und hilft somit dem Vermieter ihr Recht vor Gericht ohne finanzielle Sorgen einzufordern. Die Vermieterrechtsschutzversicherung deckt die Anwalts- und Gerichtskosten entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung ab – unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen oder verloren wird.
letzte Änderung A.W.
am 09.03.2023
Autor(en):
Anna Werner
Bild:
panthermedia.net / Andrey Popov
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