Eigenbedarfskündigung: Das müssen Vermieter beachten

Udo Reuß
Die Eigenbedarfskündigung dürfte der häufigste Grund sein, aus dem Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag beenden. Allerdings gibt es hierfür einige Voraussetzungen und Formalien zu berücksichtigen. Wer diese einhält, der hat gute Chancen, falls es Widerstand gegen die Kündigung gibt und der Fall möglicherweise sogar vor Gericht landet. Doch soweit muss es gar nicht kommen. Eine Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung beachten müssen.

Im Gesetz ist die Eigenbedarfskündigung nur in einem einzigen Satz geregelt: im § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer ordentlichen Kündigung eines Mietvertrags, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.


Berechtigte Personen

Naheliegend ist, dass der Eigentümer seine eigene Wohnung benutzen darf, falls er diese für sich benötigt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich ein verheirateter Vermieter von seiner Frau trennt, aus der bisherigen Wohnung ausziehen muss und daher seine bisher vermietete Wohnung selbst beziehen möchte. Hier liegt der Eigenbedarf auf der Hand.

Eine Eigenbedarfskündigung ist zudem auch für nahe Angehörige möglich, also für die eigenen Kinder, Stiefkinder, Geschwister, Eltern, Großeltern, Enkel, Nichten und Neffen. Zu den Kreis der begünstigten Personen können auch gehören:
  • der Ehegatte
  • oder eingetragene Lebenspartner (bei einer gleichgeschlechtlichen Beziehung),
  • Nichtverwandte, die dem Haushalt angehören wie Haushaltshilfen,
  • Au-Pairs oder
  • Pflegepersonen.

Braucht jemand aus diesem Kreis für eigene Zwecke diese Wohnung, kann Eigenbedarf vorliegen.
Achtung! Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Kann der Vermieter ein besonders enges Verhältnis zu einer bestimmten Person darlegen, dann kann auch diese nichtverwandte Person berechtigt sein.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung die Person, die die Wohnung künftig nutzen will, konkret benennt. Möchte beispielsweise der Sohn mit seiner Freundin einziehen, muss deren Name jedoch nicht ausdrücklich genannt werden. Es genügt als Angabe "Sohn XY mit seiner Lebensgefährtin" im Kündigungsschreiben.

Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen und persönlich von allen Vermietern unterschrieben werden. Damit der Zugang nachgewiesen werden kann, sollte die Eigenbedarfskündigung per Einschreiben geschickt oder persönlich übergeben werden – am besten in Anwesenheit eines Zeugen.
Tipp: Eine unvermittelte Kündigung kann bei manchem Mieter eine heftige Emotion auslösen. Überlegen Sie sich daher, ob es nicht besser wäre, vorab ein persönliches Gespräch zu suchen, um die Situation zu erklären und danach erst die schriftliche Kündigung auszuhändigen.

Korrekte Frist setzen

Im Kündigungsschreiben müssen Sie den genauen Termin nennen, bis zu dem die Wohnung zu räumen ist. Dabei müssen Sie eine rechtmäßige Frist setzen. Besteht das Mietverhältnis noch keine fünf Jahre, ist die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Bis zu acht Jahre verdoppelt sich die Frist auf sechs Monate und sogar neun Monate beträgt sie, wenn der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren läuft.

Eine Erleichterung bei Kündigungen gibt es in einem Zweifamilienhaus, bei dem die eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird und die andere vermietete gekündigt wird. Hier braucht sich der Vermieter nicht auf Eigenbedarf zu berufen. Allerdings muss er dem Mieter für den Auszug drei Monate mehr Zeit lassen. Dies schreibt § 573a Abs. 1 BGB vor. Folglich beträgt die Kündigungsfrist dann zwischen sechs und zwölf Monaten.

Ein weiterer Sonderfall liegt dann vor, wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Bezüglich der zuvor vermieteten Wohnung muss der Vermieter für eine Eigenbedarfskündigung eine Sperrfrist beachten. Diese beträgt mindestens drei Jahre nach dem Kaufdatum, in manchen Kommunen sogar zehn Jahre. Letzteres gilt beispielsweise in Berlin. Geregelt ist dies in lokalen Kündigungssperrfristverordnungen.

Geeignetheit der Wohnung

Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist, muss diese gut begründet sein. Die anstehende Trennung vom Partner, ein Jobwechsel oder ein anderer nachvollziehbarer Grund muss im Kündigungsschreiben dargelegt werden. Es muss nachweisbar sein, dass die Wohnung tatsächlich benötigt wird und weiterhin zum Wohnen genutzt wird. Es genügt nicht, dass sich der Eigentümer mit der Kündigung mögliche Optionen offen hält, diese vielleicht selbst oder durch einen Familienangehörigen zu nutzen.

Ein konkreter Anlass läge beispielsweise vor, wenn der Vermieter aus München seine Wohnung in Berlin nun seiner Tochter überlassen möchte, die ab dem Wintersemester für die nächsten Jahre in Berlin studieren möchte. Selbst wenn das Studium nur auf zwei Jahre angelegt wäre, wäre dies ein konkreter, nachvollziehbarer Anlass. Handelt es sich jedoch um eine 120 Quadratmeter große Wohnung, in der zuvor eine vierköpfige Familie wohnte, könnte die Familie einwenden, dass diese Wohnung viel zu groß für die Single-Tochter sei und daher unzweckmäßig sei.

Widerspruch des Mieters

Die Mieter könnten Widerspruch einlegen. Dafür haben sie bis zu zwei Monate vor dem im Kündigungsschreiben gesetzten Auszugstermin Zeit. Der Vermieter sollte in seinem Kündigungsschreiben aufnehmen, dass der Mieter bis spätestens zwei Monate vor dem gesetzten Kündigungstermin den Widerspruch schriftlich erklären kann.

Für einen Einspruch muss der Mieter darlegen, dass der Auszug eine besondere Härte darstellen würde. Das kann dann der Fall sein, wenn beispielsweise der Mieter schon sehr lange in der Wohnung ist, gehbehindert ist und befürchten muss, von seiner kleinen Rente keine bezahlbare Wohnung in der Metropole zu finden.

Weitere Härtefälle könnten sein:
  • Körperbehinderung,
  • schwere Krankheit,
  • Schwangerschaft,
  • Mieter steht unmittelbar vor einer wichtigen Prüfung.

In den beiden letzten Fällen bietet sich ein Lösungsweg darin an, die Kündigungsfrist auf einen für den Mieter zumutbaren Termin zu verschieben. Ein weiterer möglicher Grund für einen Einspruch wäre, falls der Mieter Kenntnis darüber hätte, dass dem Vermieter eine zweckmäßige Alternativwohnung zur Verfügung stünde, die stattdessen für ihn oder seine Angehörigen nutzbar wäre. Mit einem berechtigten Widerspruch kann der Mieter erreichen, dass das Mietverhältnis zunächst fortgesetzt werden muss.

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Sollte der gekündigte Mieter stichhaltige Anhaltspunkte haben, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, kann er der Kündigung widersprechen und zunächst in der Wohnung bleiben. Sogar nach einem Auszug kann eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung teuer kommen.

So kann der Mieter eventuell Schadensersatz für höhere Mietkosten, Umzugsaufwendungen, Makler- und Renovierungskosten verlangen (beispielhaft: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2016, Az. VIII ZR 214/15). Spätestens wenn der Mieter Widerspruch erhebt, sollten sich Vermieter Rat holen. Hilfreich kann der Vermieterverband Haus und Grund (www.hausundgrund.de) sein oder ein Rechtsanwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat.

CHECKLISTE
  1. Formale Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung:
    • schriftlich,
    • von allen Vermietern unterschrieben,
    • sichere Übergabe: am besten per Einschreiben oder persönlich,
    • Begründung,
    • konkrete Benennung, für wen Eigenbedarf angemeldet wird,
    • korrekte Fristsetzung.

  2. Konkrete Benennung:
    • Wohnung für Vermieter selbst,
    • für Familienangehörigen oder
    • für nahestehende Person = Angehörige des Haushalts.

  3. Begründung:
    • Person, für die Eigenbedarf angemeldet wird, benötigt Wohnung;
    • zu diesem Zeitpunkt;
    • Wohnung wird weiterhin bewohnt und
    • ist hierfür zweckmäßig (ist zum Beispiel nicht überdimensioniert);
    • es gibt keine Alternativwohnung des Vermieters.

  4. Kündigungsfristen:
    • abhängig von Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate;
    • bei einem Zweifamilienhaus keine Eigenbedarfskündigung, dafür aber verlängern sich gesetzliche Kündigungsfristen um 3 Monate;
    • bei Umwandlung von Mietshaus in Eigentumswohnungen Sperrfrist beachten: 3 bis 10 Jahre.

  5. Widerspruch des Mieters:
    • Frist für Mieter: bis 2 Monate vor gesetztem Auszugstermin;
    • Begründung: unzumutbare Härte, Alternativwohnung, vorgetäuschter Eigenbedarf;
    • möglicher Handlungsbereich des Vermieters: späterer Auszug, Alternativwohnung anbieten, Unterstützung beim Umzug und/oder der Wohnungssuche, gütliche Einigung, Klage vor Gericht.





letzte Änderung W.V.R. am 01.03.2023
Autor(en):  Udo Reuß
Bild:  panthermedia.net / Nils Melzer

Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Dokumentenverfolgung mit Excel

preview_dashboard_detail1_de.png
Mit diesem Excel-Tool erwerben Sie ein umfangreiches Werkzeug mit dem Tabellenvorlagen sowie Berechnungsmodelle und deren Ergebnisse in einem integrierten Dashboard präsentiert werden können. Die Dokumente der verschiedenen Projekte werden sorgfältig erfasst und sorgt für Übersichtlichkeit. 
Preis: 22,- EUR   Mehr Informationen >>
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System
Anzeige

Stellenmarkt

Mitarbeiterin / Mitarbeiter (w/m/d) Berichtswesen
Berlin gemeinsam besser, grüner und sauberer machen – das ist unsere Mission als größtes kommunales Entsorgungsunternehmen Deutschlands. Dafür suchen wir engagierte Persönlichkeiten. Für unseren Geschäftsbereich Controlling, Finanz und Rechnungswesen suchen wir am Standort Ringbahnstraße unbefris... Mehr Infos >>

Kfm. Sachbearbeiter Personalverwaltung (m/w/d)
Getreu unserem Motto „you like to move it – we like to move it“ wollen wir etwas bewegen am Markt – denn wir sind diejenigen, die dafür sorgen, dass euer Lieblings­essen länger frisch bleibt, im Supermarkt­regal top aussieht und Verpackungen langfristig unsere Ressourcen schonen. Darum kümmern wi... Mehr Infos >>

Mitarbeiter Personalbetreuung mit Schwerpunkt Gehaltsabrechnung (w/m/d)
Der BVV ist mit rund 760 Mitglieds­unter­nehmen und 500.000 Versicherten und Rentnern einer der größten Alters­versorger Deutschlands: Mehr als 300 Mitarbeitende gestalten im Herzen Berlins die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung für die Finanzbranche. Die Stabilität eines traditionellen V... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als Full-Service-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Ein Großteil unserer Kolleg:innen sind täglich übe... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant (m/w/d)
Unterstütze EINHUNDERT und übernimm zentrale Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen. Von der Bearbeitung von Eingangsrechnungen über die Durchführung von Abschlüssen bis hin zur Prozessoptimierung und Wissensvermittlung - Du fungierst als Dreh- und Angelpunkt für unsere finanzbezogenen Aktivitäten. Mehr Infos >>

Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagen­buchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien und Naturflächen. Für diese verantwortungsvollen Aufgaben brauchen wir innovative Köpfe, die nachh... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Kaufmännische Angestellte Finanzen und Anlagenbuchhaltung (m/w/d)
Wir sind mit unseren drei Häusern Katharinenhospital, Olgahospital und Krankenhaus Bad Cannstatt das größte Klinikum in Baden-Württemberg. Über 9000 Mitarbeitende versorgen auf den Stationen, in Operationssälen und Funktionsbereichen die Patient:innen oder sind in Verwaltung, Technik oder IT für ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote im Bereich Immobilienmanagment finden Sie in der Vermieter1x1.de Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>