Gerade in vielen Stadthäusern findet eine Mischnutzung Wohnen / Gewerbe statt. Oft befindet sich eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss oder es ist eine Etage als Büroräume vermietet. Darauf muss der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung für das Haus Rücksicht nehmen.
Gewerberäume im Haus: Das kann bei der Nebenkostenabrechnung zu Auseinandersetzungen mit den Mietern führen, denn natürlich fallen bei einigen Gewerben mehr Nebenkosten an. Ein Waschsalon verbraucht viel Wasser, ein Gastronomiebetrieb oder ein Lebensmittelgeschäft verursachen mehr Müll als eine Wohnung. Gebäudeversicherer verlangen zum Teil für Gewerbeeinheiten eine höhere Versicherungsprämie. Wohnungsmieter möchten diese erhöhten Nebenkosten natürlich nicht anteilig mit bezahlen und müssen dies auch nicht.
Wenn ein Gewerbe keine höheren Nebenkosten verursacht, als eine Wohnnutzung, müssen die Nebenkosten der Gewerbeeinheit nicht zwingend aus den Gesamtkosten herausgenommen werden. Handelt es sich jedoch um ein Gewerbe, das erheblich höhere Nebenkosten verursacht als eine Wohnnutzung, müssen Sie diese vor der Kostenumlage an die Mieter von den Gesamtkosten abziehen und extra abrechnen.
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