Ermittlung des Gebäudesachwerts: Baupreisindizes 2022

Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022

Die Obersten Finanzbehörden der Länder haben mit BMF-Schreiben vom 11. Februar 2022 die Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022 bekanntgegeben. Die Indizes betragen je nach Gebäudeart 141 bzw. 142.

Die Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG beruht auf  den Regelherstellungskosten. Die Anpassung dieser Regelherstellungskosten erfolgt anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes. Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG haben die Obersten Finanzbehörden der Länder nun die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt gegeben.

Die Indizes wurden ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2022 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2021; 2015 = 100) ermittelt. Sie sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022 anzuwenden.

Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten*
1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG
Gebäudearten*
5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
141,0 142,0

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

Erstellt von (Name) W.V.R. am 24.02.2022
Geändert: 24.02.2022 14:02:58
Autor:  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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