CO2-Abgabe: Vermieter zahlen ab 2023 mit

Vermieter müssen sich ab 2023 an der sogenannten CO2-Abgabe für Öl und Gas beteiligen. Dadurch sinkt für viele Mieterinnen und Mieter die Nebenkostenabrechnung. Betroffen sind Häuser, die mit Öl oder Gas geheizt werden. Die CO2-Abgabe wird schon seit 2021 erhoben, aber erst ab dem 1. Januar 2023 müssen sich Vermieterinnen oder Vermieter mit betroffenen Immobilien an der Abgabe beteiligen.

Vermieter von alten Bestandshäusern mit schlechter Energiebilanz müssen sich ab 2023 warm anziehen. An der seit 2021 erhobenen CO2-Abgabe müssen sie ab Beginn des neuen Jahres mit bis zu 90 % beteiligen. Betroffen sind alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung, die mit Brennstoffen geheizt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen. In gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden sollen Mieter und Vermieter die CO2-Abgabe jeweils zur Hälfte tragen, können jedoch eine abweichende Regelung vereinbaren.


Die Verteilung der Anteile von Mieter und Vermieter geschieht nach einem Stufenmodell. Je höher der CO2-Ausstoß eines Hauses, desto höher fällt der Vermieteranteil aus. Damit will der Staat Anreize zur energetischen Sanierung von Häusern geben. Ausnahmen vom Stufenmodell sollen nur für Vermieter gelten, die keine Modernisierungsmaßnahmen zugunsten der Energieeffizienz ihres Gebäudes ergreifen können. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten ist eine nachträgliche Wärmedämmung oder der Einbau einer emissionsfreien Heizung oft nicht möglich.

Genaue Erläuterungen zum Stufenmodell finden Sie hier: CO2-Steuer: Wie funktioniert das neue Stufenmodell für Mieter und Vermieter? >>

Erstellt von (Name) W.V.R. am 24.11.2022
Geändert: 25.11.2022 15:15:09
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  Ulf Matzen: CO2-Steuer: Wie funktioniert das neue Stufenmodell für Mieter und Vermieter?
Bild:  Bildagentur PantherMedia / LCalek
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