BGH: Auch die Gewinner müssen WEG-Prozesskosten mittragen

Wenn Wohnungseigentümer gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft klagen, müssen sie sich auch bei einem Erfolg vor Gericht an den Prozesskosten beteiligen. Denn aus Sicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich dabei um Kosten der Verwaltung, die nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen sind (Az. V ZR 139/23).
 
In dem konkreten Fall hatten drei Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft aus Rostock erfolgreich gegen den Beschluss geklagt, auf dem gemeinsamen Grundstück Gartenhütten aufzustellen. Anschließend legte die unterlegene Gemeinschaft die Kosten für den Prozess zu gleichen Teilen auf die Wohnungseigentumseinheiten um. Das führte dazu, dass die Gewinner des Gerichtsverfahrens die Prozesskosten der Verlierer anteilig mitfinanzieren mussten.

Wie der BGH ausführte, entspricht die erhobene Sonderumlage ordnungsmäßiger Verwaltung. Denn Beschlussklagen sind laut WEG seit dem 1. Dezember 2020 nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten, sondern gegen die Gemeinschaft. Damit sind Kosten, die der Gemeinschaft in einem Beschlussklageverfahren auferlegt werden, Verwaltungskosten der Gemeinschaft, an denen sämtliche Wohnungseigentümer unabhängig von ihrer Parteistellung im Prozess zu beteiligen sind. 
Die Richter räumten in ihrer Begründung zwar ein, dass nicht von der Hand zu weisen sei, dass diese Kostenfolge – insbesondere in kleinen Gemeinschaften – potenzielle Beschlusskläger abschrecken könnte. Es fehle aber an einer planwidrigen Regelungslücke, da nicht angenommen werden könne, dass der Gesetzgeber diese Folge übersehen hat. Ob die Prozessgewinner materiell-rechtliche Erstattungsansprüche gegen die Gemeinschaft haben, ließen die Richter offen, weil derartige Ansprüche im Rahmen der Beschlussfassung über eine Sonderumlage grundsätzlich nicht berücksichtigt werden müssten.

Erstellt von (Name) E.R. am 19.08.2024
Geändert: 19.08.2024 08:56:11
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Bundesgerichtshof
Bild:  Bildagentur PantherMedia / pressmaster
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