Amtsgericht Spandau: Berliner Mietspiegel ungültig

Amtsgericht Spandau erklärt Berliner Mietspiegel für ungültig

Der Mietspiegel der Stadt Berlin für das Jahr 2021 ist zumindest für Spandau ungültig, das hat das Amtsgericht Spandau entschieden (Az. 6 C395/21). Grund: Die Stadt hat ihren Mietspiegel einmal zu oft fortgeschrieben anstatt ihn ordnungsgemäß zu erheben.

Hat das Urteil des Amtsgerichts Bestand, hätte die Stadt Berlin derzeit keinen gültigen Mietspiegel. Damit würde nicht nur ein Richtwert für Mieterhöhungsverlangen fehlen. Auch die Mietpreisbremse hätte keine Grundlage mehr, warnt der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im Internet.

Geklagt hatte eine Berliner Vermieterin, die einem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen zum 1. September 2021 zugestellt. Dabei hatte sich die Vermieterin auf den "aktuellen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB des Jahres 2021" berufen. Der Mieter verweigerte seine Zustimmung, und die Vermieterin ging vor Gericht. Das zuständige Amtsgericht Spandau wies die Klage ab.


Mietspiegel zu oft fortgeschrieben

Die Richter stellten fest, dass der Mietspiegel der Stadt Berlin nicht den Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB erfüllte. Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre den Marktbedingungen angepasst werden. Er muss aber alle vier Jahre neu erstellt werden. Die Stadt Berlin hatte jedoch schon den Mietspiegel 2019 lediglich fortgeschrieben. Eine erneute Fortschreibung sei daher unzulässig gewesen, entschied das Gericht.

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Berliner Mietspiegel nicht einmal den Anforderungen an einen einfachen Mietspiegel gemäß § 558c BGB. Dafür hätte die Stadt die Mietentgelte ermitteln müssen, die für vergleichbare Wohnungen im Verlauf der letzten sechs Jahre vereinbart wurden. Die Stadt Berlin hatte ihren Mietspiegel jedoch einfach fortgeschrieben und dabei die Mieten der letzten vier Jahre abgebildet.

Erstellt von (Name) W.V.R. am 20.04.2022
Geändert: 20.05.2022 10:32:32
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  AG Spandau, https://ikb-law.blog, rbb
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andrey Popov
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