Grundsteuererklärung online für größeren Nutzerkreis

Insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, können ihre Erklärung jetzt auch online über das Angebot "Grundsteuererklärung für Privateigentum" übermitteln. Das teilt das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetpräsenz mit.

Die DigitalService GmbH des Bundes ermöglicht einem größeren Nutzerkreis die Abgabe der "Grundsteuererklärung für Privateigentum": In den Ländern, die bei der Grundsteuer das "Bundesmodell" anwenden, ist es ab sofort möglich, das Angebot in Fällen zu nutzen, in denen die Eigentümerin oder der Eigentümer einen Anteil an anderem Grundvermögen hat, der zusammen mit dem Grundstück zu erklären ist. Rechtzeitig vor dem Ende des Abgabezeitraums (31. Oktober 2022) wurde damit insbesondere für Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen, zu denen (Tief-)Garagenstellplätze gehören, die vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit "Grundsteuerererklärung für Privateigentum" freigeschaltet.

 

Erstellt von (Name) W.V.R. am 18.10.2022
Geändert: 18.10.2022 16:29:20
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BMF.de
Bild:  panthermedia.net / Ai825
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