Grundsteuererklärung auch mit ELSTER

Ab sofort können auch Nutzerinnen und Nutzer mit einem ELSTER-Konto die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abgeben. Darüber informiert die DigitalService GmbH des Bundes.

Seit Anfang Juli unterstützt der kostenlose Online-Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Neu ist, dass ab sofort auch Nutzerinnen und Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abgeben können. Die Integration dieser Identifikationsmöglichkeit konnte damit früher als geplant abgeschlossen werden.

Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die über kein ELSTER-Konto verfügen, identifizieren sich weiterhin über einen individuellen Freischaltcode, der auf dem Postweg nach Angaben des DigitalService in der Regel innerhalb von drei bis vier und maximal vierzehn Tagen zugestellt wird.

Vorab-Check, ob Sachverhalt abgedeckt wird

Anhand eines Fragebogens überprüfen Nutzerinnen und Nutzer in einem ersten Schritt, ob die Erklärung für das eigene Haus, Grundstück oder die eigene Wohnung über "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abgegeben werden kann. Die Mitteilung darüber erfolgt sofort im Anschluss. Ist die Prüfung erfolgreich, kann der Steuerpflichtige ein Nutzerkonto erstellen und mit dem Ausfüllen der Erklärung beginnen. Wichtig zu beachten hierbei: Die Anmeldung zur Abgabe ist nur mit dem Gerät und dem Browser möglich, mit dem das Nutzerkonto initial erstellt wurde. Dies ist notwendig, da die eingegeben Daten im Sinne der Datenminimierung im Cookie des genutzten Browsers gespeichert werden.

Der kostenlose Online-Service "Grundsteuererklärung für Privateigentum" richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden.

www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de

Erstellt von (Name) W.V.R. am 30.08.2022
Geändert: 30.08.2022 09:25:18
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  DigitalService GmbH
Bild:  panthermedia.net / AndreyPopov
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