Grundsteuererklärung 2022: Fristverlängerung bis 31. Januar 2023

Die Finanzbehörden der Länder, die bei der Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell anwenden, haben die Frist zur elektronischen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31. Januar 2023 verlängert. Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu eine geänderte Aufforderung zur Erklärungsabgabe öffentlich bekannt gemacht (BStBl. I 2022, Seite 1448).

Damit bekommen Immobilienbesitzer in denjenigen Bundesländer, die keine vom Bundesmodell abweichenden Regelungen haben, bis zum 31. Januar Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Das Bundesmodell gilt in folgenden Bundesländern


Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sachsen favorisiert das Bundesmodell mit Abweichungen. Baden-Württemberg setzt auf ein Bodenwertmodell, Bayern auf ein Flächenmodell, Hamburg auf ein Wohnlagenmodell, Hessen auf ein Flächen-Faktor-Modell und Niedersachsen auf ein Flächen-Lagen-Modell.

Erstellt von (Name) W.V.R. am 04.11.2022
Geändert: 04.11.2022 15:38:02
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BMF-Schreiben vom 4.11.2022, Grundsteuer.de
Bild:  Bildagentur PantherMedia / maxxyustas
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