Ermäßigte Umsatzsteuer auf Erdgas

Für Erdgas wird vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gelten. Dieser Zeitraum ergibt sich aus der sogenannten Gasumlage, die Unternehmen mit hohem Gasverbrauch entlasten soll. Die Mehrwertsteuersenkung soll wiederum andere Unternehmen und Haushalte entlasten, bei denen die Gasumlage andernfalls zu weiter steigenden Energiekosten führen würde. Das teilt die Bundesregierung in einem Fragenkatalog im Internet mit.

Die Senkung des Umsatzsteuersatzes von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent gilt für die Gesamtmenge des Erdgases, den ein Unternehmen oder ein Haushalt aus dem Erdgasnetz bezieht. Wie das Gas erzeugt wurde, spielt dabei keine Rolle. Die Ermäßigung gilt also auch für Biogas, das über das Erdgasnetz verteilt wird. Für den Vertrieb von Gas auf anderen Wegen, etwa in Kartuschen gilt weiterhin der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zustimmen.

 

Erstellt von (Name) W.V.R. am 29.09.2022
Geändert: 29.09.2022 09:59:41
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  Bundesregierung
Bild:  Bildagentur PantherMedia / LCalek
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