Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten 2023

Gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 BewG gibt des Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2023 die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10. Januar 2023 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2022; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 anzuwenden sind.


Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
164,0 166,9

 

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

Erstellt von (Name) W.V.R. am 09.02.2023
Geändert: 16.02.2023 16:30:00
Autor:  Wolff von Rechenberg
Quelle:  BBMF-Schreiben vom 30. Januar 2023 - IV C 7 - S 3225/20/10001
Bild:  Bildagentur PantherMedia / tobs lindner
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