ich bin Eigentümer und Hausverwalter in einer WEG mit 4 Einheiten. Person A hat 2 Eigentumswohnungen mit einem MEA von Knapp über 500 von 1000. Person B und ich jeweils eine Eigentumswohnung. 3 der 4 Einheiten sind in allen Räumen mit Wasserzählern ausgestattet. Eine Einheit jedoch nicht. Es waren jetzt schon mehrere Experten und Fachbetriebe vor Ort, welche alle sagte, dass es in dieser Wohnung nicht möglich sei Wasserzähler einzubauen. Nur bei einer grundlegenden Sanierung i. H. v. über 20.000€ wäre es möglich. Person A, welcher Eigentümer dieser Einheit ist, möchte dies jedoch nicht. In der Vergangenheit wurde es wie folgt geregelt: Um den Verbrauch der Einheit ohne Zähler festzustellen wurde der Gesamtwasserverbrauch (Kalt- und Warmwasser separat) minus den Verbräuchen der anderen Einheiten gerechnet. Seit dem ich die Hausverwaltung übernommen hat, habe ich einige Probleme, welche mit dieser Methode einhergehen festgestellt.
1. 3/4 Einheiten müssen Mietkosten für die Zähler zahlen eine jedoch nicht --> unfair gegenüber den anderen Eigentümern/Mietern
2. Es gibt mehrere Wasserhähne z. B.: im Keller, welche keinen Zähler haben. Also bei Benutzung von der Einheit ohne Zähler gezahlt werden. --> Unfair gegenüber diesem Mieter.
--> Zähler bei diesen Wasserhähne können prinzipiell eingebaut werden. Wer muss hier aber die Mietkosten zahlen? 3/4 Einheiten haben ja Zähler. Die Zähler im Keller würden also nur wegen der Einheit ohne Zähler eingebaut werden. Es wäre also unfair, wenn die Gemeinschaft dies Zahlen müsste.
Außerdem hat sich Eigentümer A jetzt beschwert warum er Mietkosten zahlen müsse, die Einheit ohne Zähler aber nicht. Droht jetzt mit Ausbau der Zähler um auch keine Mietkosten zahlen zu müssen.
Für mich ist die ganze Situation ziemlich blöd. Ich finde nirgendwo Gesetzestexte oder eine aktuelle Rechtssprechung, die mir hier irgendwie Anhaltspunkte gibt.
Deshalb bitte ich über diesem Weg um Hilfe. Vielleicht hat ja jemand schon so etwas ähnliches erlebt. Wie kann ich damit umgehen? Wäre es gerecht alle Gerätemietkosten auf die WEG Gemeinschaft zu verteilen?
Grüße