Betriebskosten eines vermieteten Objektes in der Steuererklärung angeben?

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Betriebskosten eines vermieteten Objektes in der Steuererklärung angeben?
Hallo,

wir vermieten seit 2018 ein Einfamilienhaus und nun erstelle ich erstmals die ESt.-Erklärung inkl. der Vermietung. Dabei ist mir nicht ganz klar, ob ich die Betriebskosten des Objektes, die ich ja an den Mieter weiter berechne bzw. mit seinen Vorauszahlungen verrechne, mit als Aufwendungen anzugeben habe und im Gegenzug dann auch die Miet-Einnahmen inkl. Betriebskostenvorauszahlungen. Wenn ja, was mache ich mit der Differenz. Sind die Vorauszahlungen des Mieters z.B. höher als die umlegbaren Betriebskosten, würde ich ja dadurch einen Gewinn ausweisen, der ja eigentlich nicht da ist ... ???

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich die Betriebskosten, sofern diese auf den Mieter umgelegt werden können nicht mit einbeziehe, ebenso die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters, da diese ja für mich nur ein durchlaufender Posten sind. Das von mir genutzte Programm für die Steuererklärung hat jedoch explizit den Bereich Betriebskosten mit allen Positionen, die gewöhnliche umlegbare Betriebskosten sind.

Was ist nun richtig? Kann mich hier Jemand aufklären? Vielen Dank im Voraus!

Anmerkung: Es handelt sich um Vermögensverwaltung, kein Gewerbe, keine Bilanzierung!

Gruß, CP1
Hallo CP1,

Du kannst nur die tatsächlichen Betriebskosten von der Steuer absetzen. Wie du deine Betriebskosten mit den Mietern verrechnest, interessiert das Finanzamt nicht. Daher stehen auf der Einnahmenseite auch nur die Mieteinnahmen und nicht die Vorauszahlungen.

Gruß
HaWeBe
Ja das stimmt. Ich nutze z.B. WISO für die Steuererklärung, und da gibt es einen extra Bereich, wo die Betriebskostenvorauszahlungen einzutragen sind. Das gilt für das Finanzamt sicherlich auch als Einnahme. Du kannst es ja mal ausprobieren, trage da einfach mal eine sehr hohe Zahl ein, und schau dir an, was das Programm sagt, wie sich die Rückzahlung/Nachzahlung ändert. Und wenn du z.B. mehr einnimmst, als du ausgibst, und keine Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter passiert (Pauschale), ist es ja kein durchlaufender Posten mehr, sondern eine Mehreinnahme.
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