Was darf man eigentlich auf dem Balkon?

Anna Werner, Ulf Matzen
Bei angenehmen Temperaturen kann man sich auf dem Balkon fast wie im Urlaub fühlen. Viele genießen dort die Sonne, pflanzen Blumen, legen eine Zigarettenpause ein oder trocknen einfach die Wäsche. Das gilt aber nur, solange die Nachbarn nicht belästigt werden, ansonsten kann es zu einem nachbarschaftlichen Streit führen. Doch was ist eigentlich auf dem Balkon erlaubt?

Rauchen auf dem Balkon

Immer wieder eine heiße Diskussion und rechtliche Auseinandersetzungen: Man raucht auf dem Balkon und der empfindliche Nichtraucher wohnt nur einen Balkon weiter. Grundsätzlich ist das Rauchen auf dem Balkon im Mietverhältnis erlaubt. Jedoch müssen Raucher Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, dass Tabakrauch zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen führt.

Bei einer erheblichen Beeinträchtigung können die durch übermäßiges oder sehr starkes Rauchen belästigten Mieter unter bestimmten Umständen die Miete mindern oder die Wohnung fristlos kündigen. Die Höhe der Minderung ist immer vom Einzelfall abhängig. Das Landgericht Hamburg hielt z.B. eine Kürzung von fünf Prozent der Bruttomiete für gerechtfertigt (Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.06.2012, 311 S 92/10). Ziehen hingegen die Zigarettengerüche in die darüber liegende Wohnung nur gelegentlich, ist eine Mietminderung nicht möglich (Landgericht Berlin, Urteil vom 03.03.2009, 63 S 470/08).

Darüber hinaus kann der belästigte Mieter verlangen, dass das Rauchen zeitlich beschränkt wird. Dies erfordert das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, d.h. dass ein Nachbar dazu verpflichtet ist, sich zu bemühen, keinen anderen zu stören oder zu gefährden. Dem rauchenden Mieter kann allerdings der Zigarettenkonsum auf seinem Balkon nicht gänzlich verboten werden. Jedoch können für den Raucher bestimmte Zeiten festgelegt werden, in denen er auf seinem Balkon zur Zigarette nicht greifen darf. Die Bestimmung eines konkreten Zeitraums ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig, so hat es BGH in einem viel beachteten Urteil von 16.01.2015 (V ZR 110/14) bestätigt. Generell müsse laut BGH in solch einem Nachbarschaftsstreit das Gericht prüfen, ob der Zigarettenqualm wesentlich stört. Ob die Geruchsbelästigung erheblich ist, richtet sich nach dem "Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Menschen" (BGH, Urteil vom 16.01.2015 - V ZR 110/14). Das Amtsgericht Rathenow beispielsweise kam in einem Urteil zum Schluss, dass bei rund zwölf Zigaretten am Tag keine wesentliche Beeinträchtigung besteht.

Aber auch bei einer unwesentlichen Geruchsbelästigung kann ein Abwehranspruch in Betracht kommen, wenn Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen für die nichtrauchenden Nachbarn drohen.

Bei Missachtung des zeitlichen Rauchverbots droht Rauchern sogar Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, wie im Beispiel eines Nachbarstreits, welcher vor dem Berliner Amtsgericht entschieden wurde. Der gestörte Nachbar hat vor Gericht geklagt, da der Tabakrauch aus der Wohnung seiner Nachbarin direkt in seine Wohnung zog. Das Amtsgericht Lichtenberg hat der Mieterin untersagt, in der Zeit von 20 bis 6 Uhr auf ihrem Balkon zu rauchen. Sollte sie das Verbot missachten, drohen ihr eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Gefängnis, wie die "Berliner Kurier"- Zeitung im Januar 2017 berichtete.

Wäsche aufhängen

Wäsche trocknet an der frischen Luft am besten. Deshalb hängt man gerne die Wäsche zum Trocknen an der frischen Luft anstatt in den geschlossenen Räumen auf. Viele Vermieter wollen jedoch das Wäschetrocknen auf dem Balkon im Mietvertrag oder in der Hausordnung verbieten, insbesondere dann, wenn im Mietshaus ein Trockenraum oder ein Wäscheboden zur Verfügung steht. Das ist allerdings nicht zulässig. Der Mieter hat das Recht, seine kleinen Wäschestücke auf dem Balkon zum Trocknen aufzuhängen. Dazu darf er eine Wäschespinne aufstellen oder eine Wäscheleine spannen, vor allem, wenn diese unterhalb der Balkonbrüstung enden. Dies gilt auch, wenn den Mietern im Hof eine Wäschespinne bereitgestellt wird (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990, 7 S 6265/89).

Es ist auch gestattet, mobile Wäscheständer zum Trocknen auf dem Balkon anzubringen, die bei Bedarf aufgestellt und danach wieder weggeräumt werden können. Die Nutzung einer Vorrichtung zum Wäschetrockenen, die in den Boden festmontiert werden muss, entspricht dagegen nicht einer normalen Wohnungsnutzung. In solch einem Fall handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die nur mit Genehmigung des Vermieters zulässig ist (Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 23.12.1999, 3 W 198/99). Weiterhin sollten Mieter nicht die Außenfassade auf dem Balkon anbohren. So greifen sie in die bauliche Substanz des Gebäudes ein, was als unzulässig angesehen wird (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990, Az. 7 S 6265/89). Wird dabei zum Beispiel eine Wärmedämmung beschädigt, so dass Feuchtigkeit eindringen kann, sind Schadensersatzforderungen des Vermieters möglich.

Wenn das Wäschetrocknen auf dem Balkon durch den Mietvertrag oder die Hausordnung generell untersagt wird, ist dieses Verbot unwirksam (Amtsgericht Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995, 13 C 663/94). Allerdings kann das Trocknen großer Wäschestücke, wie Bettwäsche, per Hausordnung verboten werden, wenn Wäsche über Balkonbrüstung hinausragt. Das gilt vor allem, wenn der Balkon von außen gut einsehbar ist, da dadurch der optische Gesamteindruck des Hauses beeinträchtigt wird (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 21.7. 1977, 5 Wx 9/77). Für große Wäsche sollten Mieter eher den Wäscheboden oder den Trockner verwenden.

Pflanzen und Blumen anbauen

Viele Bewohner verschönern ihren Balkon oder ihre Terrasse mit Pflanzen, Blumen und anderen Dekorationen. Blumen und Pflanzen sind auf dem Balkon natürlich erlaubt. Mieter dürfen Blumenkübel und Blumenkästen ohne Weiteres aufstellen oder anhängen. Manche Gerichte sind allerdings der Ansicht, dass sich dies auf die Innenseite des Balkons beschränkt (LG Berlin, Az. 67 S 370/09), während andere sie auch außen am Balkon als zulässig ansehen. In diesem Fall müssen Mieter aber dafür sorgen, dass die Blumentöpfe oder -Kästen am Balkon stabil genug befestigt sind, um auch starkem Wind standzuhalten (Landgericht Hamburg, Urteil vom 07.12.2004, 316 S 79/04). Auf der sicheren Seite sind Mieter, die für Blumenkästen außen an der Balkoneinfassung die Zustimmung des Vermieters einholen. Fällt ein Blumenkasten vom Balkon und verletzt jemanden, muss der Mieter für die entstandenen Schäden haften.

Ist der Vermieter der Meinung, dass die Pflanzen außerhalb der Balkonbrüstung ungesichert stehen, herunterfallen und Passanten ebenso wie Fahrzeuge und Nachbarn gefährden können, kann er das Anbringen der Kästen an der Außenseite des Balkons verbieten (Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.2011, 67 S 370/09). Stehen trotz Abmahnung weiterhin ungesicherte Pflanzen auf dem Balkon, droht sogar eine fristlose Kündigung (Landgericht Berlin, Urteil vom 26.11.2009, 67 S 278/09).

Darüber hinaus müssen die Bewohner beim Gießen von Balkonpflanzen aufpassen, dass das Wasser an der Hauswand nicht hinunterläuft und die Fassade oder andere Gebäudeteile und auch die Nachbarn nicht beeinträchtigt (Amtsgericht München, Urteil vom 08.12.2000, 271 C 23794/00). Der Mieter hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die Abflüsse durch herabfallende Blätter nicht verstopft werden.

Bäume pflanzen

Normale Bäume sind keine geeigneten Balkonpflanzen. Dies entschied das Amtsgericht München im Fall eines Ahornbaumes, der bereits eine Krone gebildet hatte und nach Sprengung seines Holzkastens direkt auf dem Balkonboden wuchs. Der Mieter hatte den Baum mit Stahlseilen gesichert, die mit Schwerlastdübeln in der Hauswand verankert waren - was an sich schon ein unzulässiger Eingriff in die Bausubstanz ist. Das Gericht gestand dem Vermieter einen Anspruch auf Beseitigung des Ahornbaumes zu (8.11.2016, Az. 31 S 12371/16).

Decken und Teppiche ausschütteln

Das Ausschütteln von Bettdecken und Teppichen oder anderen Textilien von dem Balkon gehört zum normalen mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung. Dies gilt aber nur dann, wenn sichergestellt wird, dass sich keine Gegenstände in der Decke befinden, die dann herunterfallen und den Raum unterhalb verschmutzen. Es muss auch sichergestellt sein, dass es sich im Hof des Hauses oder unter dem Balkon keine Personen befinden (Amtsgericht München, Urteil vom 12.05.2014, 424 C 28654/13).

Nackt Sonnenbaden

Nachbarn müssen es meist hinnehmen, dass sich jemand auf seinem Balkon nackt sonnt. Der Bundesgerichtshof hat sogar hinsichtlich des Kommens und Gehens von Kunden an einem Bordell klargestellt, dass Störungen des ästhetischen Empfindens grundsätzlich hinzunehmen seien (BGH, Az. V ZR 172/84). Auch ein Vermieter, der seiner mit ihm im gleichen Haus wohnenden Mieterin kündigen wollte, weil sie sich im Garten nackt sonnte, stieß bei Gericht auf taube Ohren: Was "die Nachbarn denken", spiele für das Mietverhältnis keine Rolle (Amtsgericht Merzig, Az. 23 C 1282/04). Aber: Sex auf Balkon oder Terrasse in Sichtweite von Nachbarn und Kindern geht zu weit. Dies entschied das Amtsgericht Bonn (Az. 8 C 209/05).     

Grillen

Grillen auf Balkonen ist nicht verboten. Es kann jedoch per Mietvertrag oder Hausordnung untersagt sein. Halten Mieter sich nicht daran, droht eine Abmahnung oder bei Fortsetzung des Grillens die Kündigung. Auch ohne Verbot gibt es kein Recht auf Dauergrillen im Sommer. Werden die Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt, weil ihnen ständig Rauch in die Fenster zieht, haben diese einen Unterlassungsanspruch. Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an. Dies gilt auch bei der Frage, wie oft man grillen darf - hier gibt es sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Gegenseitige Rücksicht ist daher angesagt, und unwesentliche Beeinträchtigungen müssen die Nachbarn hinnehmen. Was aber auf jeden Fall beachtet werden muss, sind die Ruhezeiten.  Mehr dazu hier : https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/Grillen-auf-dem-Balkon-oder-im-Mietgarten-Was-ist-erlaubt.html

Markise als Schattenspender

Das Amtsgericht München hat 2013 einem Mieter das Recht zugestanden, eine Markise an seinem Balkon anzubringen. Zwar stelle eine Markise, die hier mit der Decke des Balkons darüber verschraubt wurde, eine bauliche Veränderung dar und bedürfe der Genehmigung des Vermieters. Der Vermieter müsse jedoch seine Zustimmung erteilen, wenn sein Eigentum nur geringfügig beeinträchtigt werde und der Mieter andererseits ohne Markise stark in seinem Wohngebrauch eingeschränkt werde. Beides war hier aus Sicht des Gerichts der Fall. Der Mieter hatte sich verpflichtet, die Markise nach den Wünschen des Vermieters auszuwählen und sie beim Auszug auf eigene Kosten zurückzubauen (Az. 411 C 4836/13).     

Balkon-Solaranlagen

Mieter können auch einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zur Installation einer Balkon-Solaranlage haben. Fragen müssen Sie jedoch trotzdem. Näheres dazu hier: https://www.vermieter1x1.de/Fachinfo/balkon-solarkraftwerke-zum-energiesparen.html?sphrase_id=774758...



letzte Änderung A.W. am 25.05.2023
Autor(en):  Anna Werner, Ulf Matzen
Bild:  panthermedia.net / Erik Reis

Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele offene Stellen im Immobilien- und Haus-Verwaltungsbereich. Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Hausverwalter? Mit einer Stellenanzeige auf Vermieter1x1.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Weitere Fachbeiträge zum Thema Hausverwaltung, Betriebskosten, Mietrecht, Rechnungswesen und Steuern im Bereich Immobilienmanagement finden Sie unter Fachbeiträge >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Vermieter1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Immobilien-Verwaltung oder einer angestrebten Weiterbildung.

Community

Community_Home.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Vermieter und und diskutieren ihre Fragen im Bereich Vermietung bzw. Hausverwaltung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter und Immobilienkaufleute, u.a. auch Kurse zum Immobilien-Fachwirt (IHK) zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Vermieter1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Excel-Tool: Paket für Hausverwalter

Unbenannt.png
Dieses umfangreiche Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer im Privatbereich, aber auch insbesondere jedes Immobilienunternehmen, Makler, Banken usw. für den Geschäftsbereich. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung Eigentumswohnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen.
Preis: 49,-EUR  Mehr Infos >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Anzeige

Stellenmarkt

Buchhalterin / Buchhalter im Fachgebiet Debitoren­buchhaltung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deu... Mehr Infos >>

Buchhalter (m/w/d)
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Wind plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks, Biogasanlagen sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit mehr als 25 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Wind alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Gene... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung
AccorInvest ist Eigentümer und Betreiber eines Immobilienportfolios von mehr als 750 Hotels, die sich in Besitz und Pacht in 25 Ländern Europas, Lateinamerikas und Asiens befinden. In Europa investiert der Konzern in den Ausbau seines Immobilienportfolios (Novotel, Mercure, ibis, ibis styles,... Mehr Infos >>

Finanz-/Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) ist eine internationale, gemeinnützige Stiftung für Hochschulakkreditierung mit Stiftungssitz in Zürich und Office in Bonn. Der Auftrag der Stiftung ist die gemeinnützige Förderung von Qualität und Transparenz ... Mehr Infos >>

Anlagenbuchhalter:in (m/w/d)
Wir sind Helmholtz Munich. In einer sich schnell verändernden Welt entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft. Wir forschen in den Bereichen Stoffwechselgesundheit/​Diabetes, Umweltgesundheit, molekulare Targets und Therapien, Zellprogrammierung und ‑reparat... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Specialist Taxation (m/w/d)
Wir sind ein Unternehmen mit 5.551 Mitarbeitenden, die sich für die Kabeltechnologie starkmachen. Mit einem konsolidierten Jahresumsatz von 1,92 Milliarden Euro im Jahr 2022/23, weltweit 21 Fertigungsstandorten und 36 Ländern mit eigenen Vertriebsgesellschaften gehören wir zu den führenden Anbiet... Mehr Infos >>

Senior Accountant - Remote
Als Remote-First-Unternehmen seit 2012 ermöglicht GOhiring, die führende Software-Lösung im Bereich automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics, Recruiter:innen, den Jobposting-Prozess von überall aus zu managen. Von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

KIS Gebäudeflächen-Rechner (GFR 1.2)

Gebäuderechner.jpg

Mit diesem Excel-Tool haben Sie ein Hilfsmittel für die Immobilienverwaltung. Es können die qm-Flächen von Gebäuden gem. der Wohnflächenverordnung ermittelt werden.

Preis: 9,- EUR  Mehr Informationen >>

Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung